Hallo Chamberlain.
Ich habe mir mit meiner Lebensgefährtin ein altes Haus von
1950 gekauft und nun beginnen wir mit den Sanierungsarbeiten.
Wie bitte, das soll alt sein? 1950 waren die Sickergruben übrigens im Normalfall nicht mehr erlaubt. Hier scheint es sich um einen Wiederaufbau nach 1945 zu handeln.
Im Garten befindet sich eine kleine alte Sickergrube (ca. 2x2
Meter), welche stillgelegt ist und seit 1980 nicht mehr
benutzt wurde. Der „Einstieg“ ist ein gemauerter Ring. Die
Grube riecht nicht…dennoch habe ich mich noch nicht gewagt
hinabzusteigen.
Klar riecht sie nicht mehr, nach 30 Jahren!
Wir würde das Teil gerne verfüllen um so unseren Garten noch
besser nutzen zu können.
Das würde ich nicht tun, Erklärung später.
Wir reißen im Haus nämlich ein paar Wände raus.
Meine Frage lautet: Darf ich das so einfach? Und wenn ja, was
darf ich da alles reinschmeissen? Auch Bauschutt?
Man darf da alles „reinschmeissen“, was man auch ewig auf freier Fläche auf privatem Grund und Boden lagern darf.
Es dürfen keine giftigen Stoffe sein und solche, die irgendwann mal in tausend Jahren das Grundwasser schädigen könnten. Soweit man das heute beurteilen kann. Auch Asbest darf man da nicht versiegeln.
Ich bin für jeden Tipp Dankbar, da ich mich mit dem Thema gar nicht auskenne.
Persönliche Meinung.
Warum ich die Grube nicht zukippen würde?
Erstens, weil man darin nicht sehr viel Bauschutt entsorgen kann. Der Schacht ist klein und es werden massive Hohlräume bleiben.
Ein Containerdienst holt 12m³ für 180,-€ frei Haus ab, wenn es wirklich reiner Bauschutt ohne Gips und Eisen oder Holz ist. Vorher stellt er für eine Woche die Mulde kostenlos hin.
Zweitens könnte ich mir sehr gut vorstellen, die seit 30 Jahren regenerierte Sickergrube als Gartenteich umzubauen. Es gibt nichts schöneres als einen Teich im Garten!
Nur keine Angst, da sind keine Spuren von Fäkalien mehr vorhanden. Die Würmer haben ganze Arbeit geleistet.
Schönen Gruß
Ferromel