Darf ich die Wahrheit über einen Vorfall öffentlich sagen?

Hallo,
folgender Vorfall ist geschehen. Der Mann meiner ex Frau hat in einem gewaltätigen Anfall meine ex Frau und meine Tochter angegriffen und verletzt.
Ich möchte, mehr oder minder, andere Menschen vor ihm warnen und vor allem möchte ich das die Menschen die Wahrheit wissen und nicht die Lügen die er nun verbreitet. Er ist ein angesehener Geschäftsmann und verbreitet Lügen.
Wenn ich nun die Wahrheti, die zwar noch von einem Gericht festgestellt werden muss, erzähle oder auch in den Sozialen Medien schreibe, ich gehe dabei davon aus das es die Wahrheit ist da ich meiner Tochter glaube und die Verletzungen gesehen habe, mache ich mich dann Strafbar und kann ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden oder ist dagegen, ausser von ihm, nichts dagegen einzuwenden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Die Wahrheit wäre, das sofort der Polizei zu erzählen.

???

Wahrheit ist die Übereinstimmung einer Aussage mit der Sache, über die sie gemacht wird.

Das ist halt das Problem. Es ist deine Wahrheit, bzw. die Wahrheit deiner Tochter.
Wenn das Gericht das auch so sieht, mag das vielleicht in Ordnung sein, aber wenn das Gericht - übertrieben gesagt - zu dem Schluss kommt, daß deine Tochter den Mann nicht mag, und deshalb diese Wahrheiten erfunden hat, dann hast du ein Problem. (Alternativ, und bei häuslicher Gewalt nicht unüblich: Die Opfer ziehen doch nicht vor Gericht, und diese Wahrheit wird nie offiziell.)

Spätestens dann hast du ein Problem, denn dann geht das Richtung Üble Nachrede mit entsprechender Strafe. Und da das ein angesehener Geschäftsmann ist, dessen Ruf und Geschäft du damit schädigst, könnte der dir ggf. auch noch zivil tief in die Tasche greifen.

Jetzt haben wir also den Fall, daß diese Wahrheit offiziell doch nicht so wahr ist, und du hast fleißig in allen sozialen Medien rumposaunt, was das für ein Mann ist. Daraufhin bekommst du selbst einen gehörigen rechtlichen Einlauf, und solltest deine Wahrheit wieder zurück nehmen. Wie machst du das in den sozialen Netzen? Die Vergessen nichts!

Kurz: Lass das!

Hallo Normi,

warst du bei dem Vorfall dabei? Nur dann kannst du den Vorfall bei der Polizei anzeigen.
Überzeuge deine Ex-Frau und deine Tochter, den Mann anzuzeigen.
Das sind meiner Meinung nach die einzigen Möglichkeiten, den Mann zu belangen.
Lass unbedingt die Finger von posts in sozialen Medien!

Gruss, Gabi

Hallo,
wie alt ist die Tochter und wer hat es angezeigt, so dass es vor Gericht geht?
Leider bist du sehr emotional, was ich durchaus verstehe.
Mao

… und selbst wenn die Tat vom Gericht festgestellt wurde - deckungsgleich mit Deinem Wissen …
Seeehr vorsichtig mit Veröffentlichungen umgehen…

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Wie sieht es den aus wenn das Gericht zu dem Schluß kommt das es so gewesen sein muss wie es meine Tochter sagt und ihn für Schuldig hält? Darf man es dann auch öffentlich machen?

Vielen Dank für deine Antwort.
Die Anzeige erfolgte sofort an Ort und Stelle und er wurde auch sofort aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen.

Meine Tochter wird nächste Woche 11 Jahre, ausserdem waren noch zwei Kinder dabei wovon die jüngste, 2 Jahre, den Vorfall 3 Tage später bei der Rechtsanwältin noch genauso schildern konnte so das der Anwältin der Schauer über den Rücken lief.

Danke für deine Antwort.
Ich denke doch wenn es vor gericht zu einer Verurteilung kommt dann darf ich doch auch dafür sorgen das es jeder erfährt mit was für einem Menschen man es zu tun hat oder sehe ich das falsch?

Was verstehst du mit „jeder“? Was verstehst du unter „öffentlich sagen“? Denk dran, dass auch ein rechtskräftig Verurteilter weiterhin Persönlichkeitsrechte hat. Google selber mit „persönlichkeits verurteilter“. Dann findest du u.a. auch: https://www.anwalt.de/rechtstipps/pressefreiheit-und-persoenlichkeitsrecht_009844.html

Gruß
Otto

So?

Das Gesetz über ‚Üble Nachrede‘ https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html sagt:
„…wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,…“.
Und das ist ganz eindeutig nicht der Fall, wenn du schreibst:

und die Tochter grad mal 11 Jahre ist.

Also ganz einfach: lass es. Du machst dich strafbar.

Das sie wahr ist das ist zu 100% Sicher aber das bedeutet ja noch lange nicht das man vor Gericht dann später auch Recht bekommt.

Erstmal Vielen Dank an Euch alle, Ihr habt mir sehr geholfen.