Darf ich einem Unternehmen bearbeitungsgebühren

berechnen.

Hallo,

in meinem Fall hat mir ein Unternehmen versehentlich 2x 25€ (Cashback)überwiesen.

Mir ist es nicht mal aufgefallen, heute habe ich einen Brief erhalten das das UNternehmen gerne die Überzahlung zurück hätte … logisch.

Jetzt interessiert es mich ob ich mir den „Aufwand“ der Rückerstattung gegenüber dem Unternehmen geltend machen kann.

Heutzutage will jedes Unternehmen für jeden Pups Geld sehen wie sieht es umgekehrt aus wenn die mir ohne Auftrag Arbeit machen?

Ich werde sicherlich keinen Aufstand machen aber mich Interessiert wie die Rechtslage ist.

Hallo!

Ich kann Dir leider zu diesem Fall keine abschließende Auskunft geben! Ich denke aber, dass Du einen Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung hast.

Viele Grüße

Walter

Kann man das nicht wo Nachschlagen, ich weiß nicht mal in welchen Kategorien man das suchen soll?