Hallo,
ich habe meinen Führerschein 1986 gemacht. Jetzt wollte ich mir einen Wohnwagen leihen doch ich weiß nicht ob ich diesen ziehen darf denn er wiegt 1350Kg. Mein Auto darf übrigens 1500Kg ziehen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Die Formel heist einfach alle zulässigen Gesamtgewichte zusammen zählen. Wenn der WW 1350 kg hat dann darf dein Auto ein zulässiges von 2150 kg haben. Zusammen darf’s nicht mehr als 3,5 t sein.Und immer schön an die 80% Regel denken: der WW darf höchstens 80 % Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug haben und wenn der WW keine Antischlingerkupplung hat ( 100kmh Zulassung ), schön vorsichtig fahren und die 80 kmh Grenze nicht überschreiten.
Vielen Dank
Das THema ist etwas komplexer, doch eigentlich recht schnell geklärt.
Wenn kein „Anhängerschein“ sprich BE in der Fahrschule erworben wurde gilt folgende Regel.
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeug sein. Das Gespann darf dabei im fahrbereiten Zustand nicht schwerer als 3.500Kg wiegen. (tatsächliches Zuggesamtgewicht.)
Das heist in diesem Fall:
Wohnwagen 1.350Kg + Stützlast (z.B. 50kg) + Zugwagen Leergewicht (z.B. 1360Kg) + Zuladung PKW (bis zum zulässigen Gesamtgewicht des PKW) Als Ergebnis dürfen in der Addition nicht mehr als 3.500 Kg herauskommen.
Ein Beispiel -VW PAssat Kombi plus Wohnwagen:
WoWa 1350Kg, Stützlast 50Kg, Zugwagen (VW Passat Kombi) 1400 Kg Leergewicht, Zuladung PKW 450 Kg = 3.250 KG
Folglich darf das Gespann mit FSK B gefahren werden.
Chrysler Voyager als Zugawagen zGG 2500Kg plus WoWa und Stützlast = 3.900 Kg
Folglich ist dieses Gespann BE-pflichtig
Hoffe ich konnte helfen. Ansonsten nochmal melden. Dann bitte mit Daten des Zugwagens
Gruß
Andreas
Hallo
ich verstehe deine frage nicht
wenn du den wohnwagen nicht mit mehr als 150 kg zusätzlich belädst gibt es kein Probleme
Bei deinen führerschein weis ich nicht ob du damals
für einen Hänger eine zusatzprüfung brauchtes.wenn ja und du hast diese prüfung nich gemacht
dann darfst du überhaubt keinen hänger fahren ob wohnwagen oder sonst was.
gruß peter
Hallo,
wenn du den Schein 1986 gemacht hast, dann sollte das der alte Klasse 3 Führerschein sein - damit darfst du auf jeden Fall auch Wohnwagen ziehen.
Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de
Grüß Dich
Da kann ich Dir keine verbinlich Auskunft geben.
Tut mir leid.
Eckiwilk
Hallo,
leider sind Deine Aussagen nicht komplett, so das man eine 100%ige Aussage nicht treffen kann. Aber was 100%ig geht ist: ruf bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde an und teile denen die Daten aus den Fahrzeugscheinen mit - die können Dir ganz genau Auskunft geben.
MfG
Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info
Hi!
Soweit ich weiß darf jeder Führerscheinbesitzer einen Anhänger ziehen. Ohne Garantie allerdings, nur ein Bauchgefühl.
Dein Auto darf den ziehen. Wobei der Hänger dem erlaubten Gewicht sehr nahe kommt. Eitwas Luft wäre besser, sonst wird das Auto zu stark belastet. Sind mindestens 100 PS vorhanden? Ich habe mir meinen Golf ruiniert, der hatte nur 54 PS, der Hänger wog aber auch nur 700 kg.
Die 1350 kg die dein Hänger wiegt ist auch nur das Leergewicht. Vorsicht: 100 kg sind schnell beisammen, wenn man dort Sachen noch transportiert. Dann ist der Hänger so schwer wie das Auto ziehen darf. Für meine Vorstellungen zu weit ausgereizt.
Ciao
macuse
So wie ich infomiert bin darf Du denn Wohnwagen ziehen,ich würde mich
mal bei der Polizei erkundigen.Gruß Heinz Backsmann
So wie ich infomiert bin darf Du den Wohnwagen ziehen,ich würde mich
mal bei der Polizei erkundigen.Gruß Heinz Backsmann
Warum nicht?
Siehe mal bei http://www.caravan-test.com, die haben glaube ich in den News einen Artikel darüber.
Gruß Alex