Darf ich Fotos von Legofiguren veröffentlichen?

Liebe Community,

angenommen man möchte ein Web-Projekt starten und beginnt mit einer Homepage, um das Konzept vorzustellen. Um solch ein Konzept zu visualisieren könnte man z.B. die Funktionsweise mit Legofiguren nachstellen und diese abfotografieren.
Nun meine Frage: Darf man das überhaupt? Darf man solche Fotos auf der eigenen (kommerziellen) Homepage veröffentlichen? Darf man sie ggf. auch auf Flyer oder Plakate drucken?
Hat Lego irgendein Interesse oder Recht, das zu verbieten?

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

  • Niklas

Hallo,

solange du die Fotos selbst machst, darfst du sie überall veröffentlichen, ohne dass Lego etwas dagegen tun kann. Anders wäre es, wenn du legoeigene Produktfotos verwenden würdest oder wenn du etwas fotografieren würdest, was Schöpfungshöhe erreicht hätte, wie beispielsweise ein Kustwerk aus Legosteinen, welches vom Künstler urheberrechtlich geschützt ist.

Schöne Grüße

Martin

Hallo,

das würde ich so nicht unterschreiben. Das stimmt bezogen auf den urheberrechtlichen Teil, aber die Legofiguren könnten auch anderweitig geschützt sein, z.B. durch Markenrecht (Formmarke) oder durch das UWG (dazu müsste man wissen, was genau mit den Figuren gemacht werden soll).

Sowas sollte man vorher von einer auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei prüfen lassen, weil dieses Themengebiet für eine pauschale Beantwortung in einem Forum wohl nicht geeignet ist.

Viele Grüße

C.

Man könnte auch vor Veröffentlichung einfach bei Lego anfragen, ob Sie etwas dagegen einzuwenden hätten. Bei einem privaten Projekt wären sie vermutlich durchaus kulant. Bei gewerblichen kann die Veröffentlichung ggf Lizenzgebüren oder ähnliches kosten, aber solange du nichts böses mit den Figuren anstellst, was der Firma nicht gefällt, dann kann es sogar sein, dass sie das Co-Marketing sogar ganz gut finden.

Gruß B

Hallo,

der Legostein selbst ist in jedem Fall nicht mehr als Marke eingetragen. Er musste gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes 2010 gelöscht werden. Inwieweit jedoch die Figur als Marke eingetragen ist, müsste man bei Lego erfragen.

Einen Unterlassungsanspruch bezüglich einer Veröffentlichung von Bildern, die die geschützte Marke darstellen, hätte Lego nur dann, wenn der Homepagebetreiber gegen § 14 MarkenG verstoßen würde, indem er die Abbildung der Figuren im geschäftlichen Verkehr nutzen würde. Wird mithilfe der Homepage, auf der die Figuren abgebildet sind, kein Geld verdient, hat Lego keinen Anspruch.

Also am besten mal bei Lego oder beim Patentamt nachfragen, ob die Legofigur eine eingetragene Marke ist!

Schöne Grüße

Martin