Darf ich Heilpraktikerleistungen versteigern?

Hallo. Ich bin Heilpraktiker und würde gerne meine Leistungen bei ebay versteigern (einzelne Behandlungen wie Akupunktur, Chiropraktik etc.). Ist das rechtlich erlaubt? Wenn nein, welche Paragrafen sprechen dagegen? Ich danke euch sehr für eure Antworten!

Hallo,
ich kann Dir diese Frage leider nicht beantworten. Ich hoffe, jemand anders kann Dir da weiterhelfen.

Gruß
Claudia

Hallo,
eine sehr interessante Frage. Das Werbeverbot für heilkundliche Leistungen ist ja gelockert worden. Eine konkrete Antwort kann ich dennoch nicht geben. Ich würde mich beim Berufsverband erkundigen und deren schriftliche Aussage für alle Fälle aufbewahren.
Viel Erfolg.
Hans-Jürgen Herzog

Hallo,

vorausgeschickt: Ein klares Nein oder Ja werden Sie von mir nachfolgend nicht erhalten. Das liegt daran, dass es zumindest keine ausdrückliche Norm gibt, in der stünde: „Das „Versteigern“ von Heilhandlungen ist (nicht) erlaubt.“

Als ich Ihre Frage gelesen habe, war jedoch mein erstes Bauchgefühl: Das geht nicht!
Untermauern könnte man diese These mit dem Oberbegriff der „Ethik“, dem Standesrecht, respektive den „guten Sitten“ (vgl. § 138 BGB). Durch das Versteigern von Heilbehandlungen, wird das Bild eines „Basars“ eröffnet. Heilbehandlungen sollen jedoch jedermann zugänglich sein und nicht bloß den „besonders“ zahlungskräftigen Nachfragern (vgl. Standesrecht). Wäre das nicht gewährleistet, wäre der Gesetzgeber aufgerufen, dem Trend entgegenzutreten und ausdrückliche Gesetze zu schaffen (vgl. Art. 3 GG).

Dagegen könnte ferner sprechen, dass in solchen Fällen für ein- und dieselbe Leistung stets ein unterschiedlicher Preis in Rechnung gestellt würde. Das ist grundsätzlich zwar möglich, könnte aber dennoch wiederum gegen Standesrecht verstoßen.

Gesetzliche Grundlage für den Beruf des Heilpraktikers ist das Heilpraktikergesetz (HeilprG). Die Anpreisung / Werbung unterfällt dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Während es für Ärzte jedoch (lange Zeit) ein striktes Werbe- und Anpreisungsverbot gab, galt dieses nicht für Heilpraktiker (vgl. BGH, GRUR 1989, S. 827 f.). Heilpraktiker können jedoch intern gegenüber ihren Berufsverbänden mit Werbebeschränkungen belegt sein.

Ansonsten gelten nach Art. 8 der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) das UWG und das HWG.

Art. 8 Nr. 2 BOH regelt darüber hinaus, dass anpreisende Werbung (worunter ein „Versteigern“ grundsätzlich wohl auch zu fassen sein könnte) standesunwürdig ist und gegen das UWG verstößt.

Art. 12 BOH regelt für Inserate in Nr. 2 , dass anpreisende und reißerische Werbung ebenso als standesunwürdig anzusehen sind.

Art. 13 BOH regelt in Nr. 1, dass bei der Werbung zumindest keine besonderen Bezeichnungen (wie Psychotherapeut, Akupunkteur etc.) verwendet werden dürften.
Sie müssten daher jedenfalls in der Annonce / dem Angebot klarstellen, dass Sie Heilpraktiker sind.

Für Ärzte habe ich inzwischen einen Artikel gefunden, in denen ein umgekehrtes Vorgehen praktiziert wird. So können Ärzte über eine Plattform Patienten ersteigern.
(vgl. http://www.ahano.de/gesundheit/gesundheitsmagazin/4-…)

Dass jedoch der Patient umgekehrt auch den Arzt (Heilpraktiker) ersteigern kann, ist dadurch nicht gesagt.

§ 3 Abs. 1 UWG regelt des Weiteren, dass unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig sind, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern (andere Heilpraktiker), Verbrauchern (Patienten) oder sonstigen Marktteilnehmern (z.B. Ärzte, andere Heilberufe) spürbar zu beeinträchtigen.

Das könnte hier insofern angenommen werden, da zumindest Ärzte Ihre Leistungen nicht versteigern dürfen. (vgl. http://www.akademiker-im-www.de/publikationen/rechtl…) (Daher sind auch die o.g. Praktiken der Ärzte als unzulässig anzusehen)

Kurzum: Wie bereits gesagt, kann ich Ihre Frage leider nicht konkret beantworten. Die Tendenz geht jedoch dazu, dass ich sage: Ein solches Verhalten ist nicht zulässig!

Art. 8 Nr. 3 BOH regelt jedoch, dass in Zweifelsfällen, über die Zulässigkeit von Handlungen eines Heilpraktikers die Berufsverbände Auskünfte zur Verfügung stellen.

Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen daher besser an die dortige Stelle wenden und die erteilte Auskunft, soweit positiv, auf jeden Fall archivieren.

Ich hoffe Ihnen zumindest ein Gefühl für die „richtige“ Lösung vermittelt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Luxuria86

Hallo,

tut mir leid, das weiss ich nicht - aber ganz ehrlich - ich bin selbst Heilpraktiker und mir fehlen ein wenig die Worte, denn gut finde ich diese Idee sicherlich nicht !
Grüße

Hallo,
kann ich nicht beantworten.
Vorsichtshalber beim Finanzamt und Gesundheitsamt nachfragen.
Grüße E. Rühl

Hallo Herr Schulten,
versteigern einer heilkundlichen Leistung bedeutet: Sie bieten eine heilkundliche Anwendung an, ohne vorher eine Diagnose gemacht zu haben. Damit verstoßen Sie im Zweifelsfall gegen die Sorgfaltspflicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Siewertsen
Vorsitzender Freie Heilpraktiker e.V.


Freie Heilpraktiker e.V. - FH -
-Berufs- und Fachverband-
Benrather Schloßallee 49 - 53
40597 Düsseldorf
Tel.: 02119017290
Fax: 02113982710
Zentrale Mailpost-Anschrift:
[email protected]
Informationen:
www.freieheilpraktiker.com

Eingetragen im Vereinsregister
Düsseldorf VR 6153
Vorsitzender
Dieter Siewertsen
Heipraktiker

Ist unproblematisch möglich…

Hallo Sebastian,

aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass es nicht erlaubt ist, aber eine Rechtsvorschrift dazu fällt mir auch nicht ein. Beim Googeln habe ich das hier gefunden:
http://www.zahnfabrik.net/index.php?option=com_conte…
Vielleicht hilft Dir das weiter.

Ansonsten würde ich mich mal an die AGW wenden http://www.arbeitsgemeinschaftwettbewerb.de/index.php
Dort kann man für kleines Geld Mitglied werden und wird dann dort auch in rechtlichen Fragen als HP beraten. Vielleicht besser, als wenn Du nachher ne Abmahnung kassierst.

Viele Grüße
Sunny

NEIN.Das darfst du nicht.

Hallo,
ob das Versteigern von Heilpr.Leistungen erlaubt ist, weiss ich auch nicht. Frag doch mal einen Rechtsanwalt. Aber deine Idee finde ich sehr gut! Mich würde es interessieren wie das funktionieren kann. Halt uns doch bitte auf dem Laufenden. Danke im vorraus!
Lg Gisela (auch HP)

Hallo,

ich würde es lassen. Es scheint nicht ganz seriös zu sein, da bei Ebay vorwiegend Leute sind, die billig kaufen und verkaufen wollen. Da stimmt das Metier nicht!

Gruß