HEY: Eine Arbeitskollegin sieht sich während der Mittagspausen immer Katzenvideos auf ihrem Arbeitsrechner an. Darf man in der Arbeit privat im Internet surfen oder ist das individuell geregelt?
Hallo,
das kann der Arbeitgeber regeln. Da kann es durchaus eine Regelung geben, das die private Nutzung in Pausen gestattet ist.
Also, husch husch zurück auf den Posten, Herr Blockwart
Gruß,
Steve
Hallo,
wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten.
Gruß
C.
umgekehrt
Auch wenn viele Menschen glauben, daß das Anrecht auf Entlohnung aus der schieren Existenz eines Arbeitsvertrages erwächst und man während der Arbeitszeit machen kann, was man will, ist das ein Trugschluß. Der Arbeitgeber hat vielmehr den Anspruch darauf, daß man seine Arbeitszeit (und nicht zuletzt auch die zur Arbeit bereitgestellten Utensilien inkl. PC) ausschließlich zur Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt.
Hi!
Naja, hier ging es ausdrücklich um die Pause, welche ja nun einmal keine Arbeitszeit darstellt.
So ganz einfach ist das mit dem „Wenn es nicht erlaubt ist, ist es verboten“ nicht.
Wenn der AG die Nutzung in der Pause nicht ausdrücklich verbietet, ihm keine zusätzlichen Kosten entstehen (Flatrate) und bspw. private Telefonate ebenfalls nicht verboten sind, kann man unter Umständen eine Duldung des AG ableiten.
Klar ist: Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man das mit seinem Arbeitgeber klären.
Ebenso klar ist aber auch: Ohne eine eindeutige Regelung hat der Arbeitgeber wenig bis keine Handhabe, wenn man in der Pausenzeit in einem normalen Umfang surft.
Natürlich kann man das Ganze für die Zukunft unterbinden - dem AN aber direkt einen Strick daraus zu drehen, wird dem AG nicht gelingen.
VG
Guido
Hallo,
da wäre m.E. zu klären, ob es sich um die Mittagspause des Mitarbeiters handelt oder um die Pausenzeiten, in denen bspw. kein Publikumsverkehr herrscht, die aber trotzdem zu den Arbeitszeiten zählen.
Da kommt es dann wirklich schon sehr auf den Einzelfall an. Nur, weil der AG bspw. eine Flatrate für den externen Datenverkehr hat, heißt das noch nicht, daß die Internetnutzung nicht intern Netzwerkkapazitäten belegt, was dann sehr wohl zu Lasten des AG ginge.
Natürlich gibt es Umstände (und dazu auch Urteile), unter denen man außerhalb und sogar innerhalb der Arbeitszeiten private Internetaktivitäten starten kann, auch wenn die Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt ist. Grundsätzlich ist die Nutzung aber verboten, wenn sie nicht erlaubt ist und das sollte m.E. klar herausgestellt werden. Andernfalls ist die Gefahr groß, daß die Leute meinen, Einzelfälle wären die Normalität.
Also das dürfte ja nun wirklich die Ausnahme sein. Den meisten ist ja sehr wohl bewußt, daß sie es nicht dürfen, aber darauf hoffen, daß sie tief genug fliegen, um nicht aufzufallen. Mit einer direkten Frage werden Hunde geweckt, deren Existenz und Bissigkeit im Zweifel durchaus bekannt ist.
Gruß
C.
Hi!
Ähm - Zitat:
Sorry, aber das bleibt eine Rechtsauffassung, die sich mit der Realität nicht deckt.
Wenn der AG auf eine Regelung verzichtet, ist es grundsätzlich vollkommen unklar, ob es erlaubt oder verboten ist
Im Zweifel muss es unter Berücksichtigung von Interessenabwägung, etc. entschieden werden.
Ohne Regelung wird bei einem „normalen“ Surfverhalten innerhalb der Pausenzeiten ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht sanktionieren können.
Wie schon gesagt: Er kann eine Regelung für die Zukunft treffen, das ist es idR. aber auch schon (und selbst bei einem strikten Verbot gab es schon Urteile, die dem AN Recht gegeben haben, wenn er geringfügig privat surfte).
Keine Ahnung.
Ich habe (da ich in meiner Pause sehr häufig das Büro nicht verlasse - da hier rundherum einfach nichts ist ) im letzten Jahr beim Einstellungsgespräch das Thema sehr wohl angesprochen.
Einfach, damit ich weiß, ob ich mein privates Tablet einstecken muss …
Wer meint, dass privates Surfen nicht auffällt, sollte sich klar sein, dass man solche Dinge sehr einfach protokollieren kann.
VG
Guido