Die „neue Rechtslage“ verunsichert doch den einen oder anderen sehr!
Fangen wir mal von Anfang an:
Darf ich CDs für den Eigenbedarf kopieren?
Diese Antwort kann klar mit ja beantwortet werden, sofern die CD nicht kopiergeschützt ist. Allerdings darf diese Kopie NICHT verkauft werden, oder an Fremde verschenkt werden! Auch „Kopiergebühren“ sind untersagt (Bei Software ist „nur“ die Sicherheitskopie und KEINE Privatkopie erlaubt), selbst den Rohling sollte man sich NICHT bezahlen lassen. Besser: Sich den Rohling vorher vom Empfänger schenken lassen…
Darf ich Kopien von Fremden annehmen/kaufen?
Selbstverständlich NEIN!
Darf ich von meinen MCs/CDs/LPs … eine Zusammenstellung fürs Auto/Camping/… erstellen?
Im Prinzip ja, sofern die Datenträger nicht kopiergeschützt sind!
Darf ich eine kopiergeschützte CD (DVD, VHS) für private Zwecke kopieren?
Definitv: NEIN. Das ist verboten! Sobald eine CD (DVD …) kopiergeschützt ist (muss auf der Verpackung gekennzeichnet sein), sind selbst private Exemplare fürs Auto, den MP3-Player etc. untersagt! Selbst der (nicht private) Besitz vom Programmen zum Umgehen eines Kopierschutzes ist VERBOTEN. (Weiterführendes: http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq…)
Muss ich meine alten gebrannten CDs, bei denen ich einen Kopierschutz umgangen habe vernichten?
Nein! Wurde diese CD VOR dem neuen Urhebergesetz erstellt, droht keine Strafe.
Wo kann ich mich noch umfassender informieren?
http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq… - SEHR guter Link! Danke an HoFee
http://www.musikindustrie.de/115.html - Sehr guter FAQ vom Verband der Tonträgerhersteller IFPI
_ Wichtig: Dieser FAQ ist auf Grund einer Recherche erstellt worden. Die hier dargestellten Fakten sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen worden. Allerdings wird KEINE Rechtsgarantie o.ä. übernommen. Bei Fragen, Unsicherheiten (etc.) muss ein Anwalt konsultiert werden. Der Autor oder Wer-weiss-was kann keine Garantie oder Rechtsverantwortung übernehmen._