Darf ich mein Gartengrundstück einfach so aufforsten?

Wir haben ein etwas Größeres brach liegendes Gartengrundstück in Hanglage, mit dem man nicht viel anfangen kann.

In der Familie hatten wir nun die Idee, dass wir dort Bäume pflanzen könnten, damit es in 30-40 Jahren Feuerholz gibt. Für den Privatgebrauch, versteht sich :wink:

Jetzt war die Frage, darf man das einfach so machen?

Wie sieht das mit Mindestabständen zu Nachbargrundstücken aus?

Muss eine andere Nutzung beantragt werden, und wenn ja wo?

Oder darf man einfach so Bäume bzw. ein kleines Wäldchen aufforsten?

Wir sind ja in Deutschland, weshalb es mich sehr wundern würde, wenn es dafür keine Vorschriften geben würde…Bzw. kontrolliert das überhaupt Jemand? (Der Garten ist sehr abgelegen…)

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe :smile:

Moin AG,

mich würde es auch wundern wenn es nicht geregelt ist.

Wo hast Du schon gefragt?

Ich bin kein Experte!

Ganz sicher spielt das Bundesland die übergeordnete Rolle.

Dann will jede Stadt/Gemeinde das eigene Bild prägen.

Ich würde anfragen bei:

Ordnungsamt
Forstamt
Naturschutz/Landschaftsschutz

Dann gibt es u.U. Auflagen, erinnere mich jetzt nicht genau, aber:

ab bestimmter Größe musst Du evtl. Verkehrwege anlegen, z.B. für Feuerwehr

U.U. sogar die Öffentlichkeit zulassen mit Verkehrssicherungspflicht

Zwangsmitgliedsschschaft bei Waldbesitzer-???, incl. Beiträgen

Nicht alles was Du großziehts darfst Du fällen

Evtl. bestimmte Durchmischung verschiedener Arten Pflicht

Viel Spaß und Erfolg!

Gruß Volker

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Wieviel ist „etwas grösser“? Damit es sinnvoll ist, brauchst Du sicher eine Mindestgrösse.

Die Antworten bekommst Du bei dem zuständigen Forstamt. Von „es gibt Zuschüsse für die Aufforstung“ bis „es darf nicht gemacht werden“ kann Alles möglich sein. Es kommt auf die Einzelsituation an, die wir hier nicht kennen.

Gruss
Jörg Zabel

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Hallo1

Ein Wald ist kein Garten.

Man darf schon Bäume (einzelne) anpflanzen, dann gelten die nachbarlichen Mindestabstände je nach erwarteter Wuchshöhe der Bäume. Je höher, desto weiter von Grenze weg.

Aber wie gesagt, einen ganzen Wald aufforsten ist eine Nutzungsänderung und braucht sicherlich eine Genehmigung.
Und ob man die für dein Land bekäme ist eine andere Sache.

Musst Dich halt erkundigen bei Gemeinde/Landkreis und /oder auch beim zuständigen Forstamt. Denn Förster haben auch auf Privatland(-wald) mitzureden,vor allem beraten sie ja auch.

MfG
duck313

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Ich würde empfehlen, den regionalen Waldbesitzerverband WBV mal zu kontaktieren.
Das ist ein sehr hilfreicher Verband, der in allen Fragen weiterhelfen kann.
Vor allem kommt mir, wenn ich das lese, auch der Gedanke, dass es ja nicht mit mal eben was einpflanzen getan ist.
Ein Wald, und ist er noch so klein, gehört unbedingt regelmäßig gepflegt, es braucht Pflanzenkenntnisse, es braucht Kenntnisse über die „Schädlinge“ eines Waldes, es braucht Wissen über Pflegemaßnahmen und so weiter und so fort.

Der WBV bietet Mitgliedern viel - auch praktische- Hilfe und Wissen an dabei und die Kosten der Mitgliedschaft sind erstaunlich klein.

Ich denke mir, dass die auch Deine Frage, ob das Aufforsten eines Gartengrundstücks überhaupt rechtlich geht, beantworten können.
Sie arbeiten mit den regionalen Förstern zusammen- auch diese Zusammenarbeit der Waldbesitzer mit den Försterinnen ist Gold wert (unsere sagt „ich komme auch wegen eines einzigen Baumes“ und hat uns schon so viel geholfen bis hin zu staatlichen Unterstützungen für Pflegemaßnahmen.).

Ich wünsche Euch, dass das Projekt unter einem guten Stern steht!
Ein Wald ist so viel mehr, als nur Brennholzlieferant, das geht wunderbar aber zusammen, und kann eine win-win-Situation werden.

Viele Grüße,
farout

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Ich gehe mal davon aus, dass man dann kein Holz mehr verfeuern darf.

Wenn du aber mit Vogelschutz argumentierst, 1, 2, 3 -7 Bäume (je nach Größe des Grundstücks) pflanzt und das Stück verwildern lässt, hättest du bestimmt bessere Chancen auf Förderung als als Holzerzeuger.

Frag doch mal bei der Ortsgruppe des Nabu nach.

Schöne Grüße
Ann da Cava

Mahlzeit,

da würde ich definitiv anstreben, es so anzulegen, dass es per rechtlicher Definition gerade noch so kein Wald wird, um Ärger und Bürokratie etwas zu umgehen.

Gruß
Marius

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Wahrscheinlich wird das eh keinen interessieren. Das ist aufm Land in der nähe von einem 200 Einwohner Kaff…Würde mich schon wundern, wenn dort Spaziergänger vorbei kommen…Die von der Stadt haben wohl eh nicht das Personal, um jedes einzelne Gartengrundstück zu überprüfen.

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Weihnachtsbaumkultur?
Auch dazu braucht man eine Genehmigung und es gab schon welche, diezwangsweise „abgeräumt“ werden mussten.

Es genügt wenn man „gute Freunde“ hat (oder im Laufe der Zeit welche bekommt):

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Ergänzend: wenn die örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen die Anlage zulassen, auf ausreichenden Abstand zu angrenzenden Wegen / evt. Straße achten. Insbesondere, wenn diese befestigt sind. Das Wurzelwerk kann die Befestigung eines Weges stark beschädigen, wofür der Besitzer haftbar gemacht werden kann. Auch ist die Verkehrssicherungspflicht zu beachten - insbesondere bei überhängenden Ästen. Wenn man die selbst nicht regelmäßig zurückschneiden kann oder will, kann die Gemeinde ggf. per Ersatzvornahme eine Landschaftsgärtnerei damit beauftragen - das heisst, Du kriegst dann die Rechnung für den teuren Spass. Ich habe schon erlebt, dass ein Eigentümer einen 15 m breiten Streifen seines Grundstücks (mit Schwarzpappeln bestanden) aus diesem Grund an die Gemeinde verschenkt hat - und noch froh sein konnte, so billig (die Kosten der Teilungsvermessung übernahm die Gemeinde) aus der Sache herausgekommen zu sein.

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