Wenn ich meiner Bestandskundschaft eine Einladung zu einer produktrelevanten Veranstaltung per Post schicke, darf ich sie dann anrufen, um nachzuhaken, ob sie kommen wollen?
Oder gilt das als Telefonwerbung?
Danke!
Wenn ich meiner Bestandskundschaft eine Einladung zu einer produktrelevanten Veranstaltung per Post schicke, darf ich sie dann anrufen, um nachzuhaken, ob sie kommen wollen?
Oder gilt das als Telefonwerbung?
Danke!
Hallo!
Darfst Du, es sind ja deine Kunden, also besteht/bestand eine GeschÀftsbeziehung.
Aber solltest Du das machen ?
Du hast ihnen doch eine Einladung geschickt, da hÀtte ich dann den Hinweis gegeben, man möge sich anmelden wenn man teilnehmen möchte .
MfG
duck313
Kleine Nebenbemerkung: Das wĂŒrde ich tunlichst unterlassen, weil das die meisten ziemlich nerven dĂŒrfte.
GruĂ T
Ich stelle da wegen möglicher/vermuteter fehlender Erlaubnis und sonstigen Unklarheiten ein klares Nein dagegen. GrundsÀtzlich fallen alle Anrufe zum Zwecke des Warenabsatzes oder der Dienstleistungserbringung unter Telefonwerbung.
awM
Hallo,
wenn man so gar keine Ahnung vom Thema hat, sollte die Tatstatur mal ruhen.
In der Tat sieht die Sache bei bereits bestehender GeschÀftsverbindung bei weitem nicht so eindeutig aus, wie Du meinst.
&TschĂŒĂ
Wolfgang
HĂŒbsch. Nur so allgemein leider falsch. Lies:
https://dejure.org/gesetze/UWG/7.html
Absatz 3 sollte dich besonders interessieren.
Das heiĂt aber eben noch lange nicht, dass sie verboten sind.
Weshalb sollten bestehende GeschÀftsverbindungen ohne Zustimmung/Erlaubnis zur Telefonwerbung anders behandelt werden?
awM
mal, was die Bundesnetzagentur zur Telefonwerbung sagt:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html
Und darum geht es im UP doch.
awM
Nein, darum geht es eben nicht.
Vielleicht solltest du irgendwann mal lernen, die Randbedingungen zu beachten. Beim grad verlinkten Gesetzestext, bei dem ich dir sogar noch den passenden Absatz angegeben habe, hÀttest du die Chance dazu gehabt. Was ist deine Ausrede, das unterlassen zu haben?
Moin,
wenn du auf der rechtlich sicheren Seite sein möchtest, hast du, auch deine Bestandskunden!, von allen Kunden eine DatenschutzerklĂ€rung unterschreiben lassen, die ausdrĂŒcklich auch Telefonanrufe beinhaltet.
Haben die Kunden keiner telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt, sondern ânurâ Briefe, begibst du dich mit telefonischem Nachkontakt auf ganz dĂŒnnes Eis.
Ich möchte auch gern noch einmal auf das Posting weiter unten oder frĂŒher hinweisen. Solche Nachtelefonate können auch schnell nach hinten losgehen, weil die Kunden schnell genervt sind.
Soon
Weil nun mal die einschlÀgigen Gesetze hier differenzieren. Lese halt mal den von Dir selbst verlinkten Text vollstÀndig zu Ende oder schau mal in die Dir benannte gesetzliche Grundlage,
Wie so oft interessiert Dich aber anscheinend die RealitÀt nicht mehr, wenn Du eine Meinung hast.
&TschĂŒĂ
Wolfgang
Es geht nicht um Meinung, sondern Fakten. Und ich antworte lieber auf ein UP selbst. Aber hier wird wieder eine falsche Sicherheit vermittelt
dann mische ich bei Antworten ein.
Zum Thema selbst, Telefonwerbung ja oder nein, ist es hilfreich, wenn man Infos beispielsweise aus Call-Centern und zum Thema Inbound-/Outbound(marketing) hat. Aktuell kÀmpfen zahlreiche CC um ihre Existenz, weil die GesetzesverschÀrfungen hinsichtlich Datenschutz die GeschÀftsfelder stark einschrÀnken.
Die sog. âbekannten GeschĂ€ftsbeziehungenâ bewegen sich zwischen In- und Outbound. Aber wenn keine ausdrĂŒckliche Einwilligung vorhanden ist, dann bewegt man sich auf sehr dĂŒnnem Eis. Eine einzige Anzeige genĂŒgtâŠ
awM
Hallo.
In dem Absatz geht es doch um elektronische Post, inwiefern trifft das auf einen Anruf zu?
GruĂ
Tobias