Darf ich meinen Bruder in Pflege nehmen?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem, und zwar lebt mein Bruder/Cousin bei seiner Mutter. Diese wiederum lässt dem Jungen nicht sehr viel Zuwendung zukommen, wodurch er sich sehr zurückgezogen hat und in einer eher virtuellen Welt lebt. Er hat bereits desöfteren gesagt, dass er da weg möchte und am liebsten zu mir kommen möchte.
Er hat es sehr schwer, da sein größerer Bruder auch auf ihm rumhackt…der kleine ist seelisch sehr labil und macht sowohl auf mich, als auch auf meinen Mann und meinen Vater einen sehr schüchternen, traurigen Eindruck.

Nun meine Frage, welche Chancen habe ich als Schwester/Cousine den „kleinen“ zu bekommen. Er ist 14 fast 15 Jahre alt.

Freue mich gerne über Antworten!!!

Hallo,

bevor ich was zum Fall sage, möchte ich anmerken, dass ich Pädagogin und Sozialarbeiterin bin, keine Juristin. Also kann ich keine rechtsverbindliche Auskunft geben, sondern nur Denkanstöße und Anregungen.

  1. Allgemein kann eine volljährige Schwester ihren minderjährigen Bruder in Pflege nehmen. Dies muss aber vom Jugendamt abgesegnet sein. Dabei spielen natürlich Ihre familiäre Situation, z.B. genügend Platz für den Jungen, Ihre berufliche Situation, z.B. genügend Zeit für den Jungen etc. eine Rolle. Ich verstehe jedoch nicht, warum der geschilderte Fall einmal mit Bruder, einmal mit Cousin betitelt wird. Normalerweise weiß man, ob man die Schwester oder Cousine von jemandem ist. Eine Cousine hat aber allgemein schlechtere Karten die Pflegschaft für ihren Cousin zu bekommen, als eine Schwester für ihren Bruder.

  2. Vielleicht sollten Sie sich erstmal an das Jugendamt wenden. Diese wird dann die Mutter aufsuchen und versuchen mit dieser klärende Gespräche zu führen. Eine Herausnahme des Kindes (oder Jugendlichen) wird jedoch nur bei gravierender Kindeswohlgefährdung erwogen. Vorher werden der Mutter andere Hilfen, wie z.B. eine sozialpädagogische Familienhilfe, eine therapeutische Familienberatung oder ähnliches angeboten werden. Zudem sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) wenden, der Sie juristisch über ihre Chancen auf die Pflegschaft beraten kann.

  3. Am einfachsten wäre es, wenn die Mutter damit einverstanden ist, dass Ihr Bruder bei Ihnen wohnt. Vielleicht sollten Sie dies zunächst Ihrer Mutter vorschlagen. Ansonsten wäre wie gesagt das Jugendamt Ihr erster Ansprechpartner.

Gruß

Tanja Höpfl

Ich danke Ihnen vielmals für die Antwort. Das ganze wird aus dem Grund mit Bruder/Cousin betitelt, weil der Vater der selbe ist! Die Mutter des Jungen ist meine Tante, die Schwester meiner Mutter. Also nicht so ganz einfach die ganze Sache.

Ich möchte an sich keinen Streit mit meiner Tante anfangen, daher habe ich mich bereits an meinen Vater gewendet, der bereits versucht hat mit meiner Tante zu sprechen. Diese hat dann auch, laut Aussage meines Bruders, ein Gespräch zwischen Mutter und Sohn stattgefunden. Jedoch hat sich nach diesem Gespräch nicht viel verändert. Ich selbst habe als Kind/Jugendliche einige Zeit, besonders in den Ferien, bei meiner Tante verbracht. Damals war diese noch mit meinem Vater verheiratet. Meine Tante hat einen sehr militärischen Ton und absolut null einfühlungsvermögen gegenüber ihren Kindern. Das stört meinen Vater auch, aber mein Vater ist in einer 3-Schicht-Arbeit angestellt und möchte den Jungen aus der Familie nicht heraus reißen…Jedoch zerreisst es mir, als Schwester (ich fühl mich eher als schwester, als als cousine) das Herz wenn ich sehe wie der kleine leidet…und doch hab ich auch angst, wenn ich zum jugendamt gehe, dass der kleine dann nachher ins heim kommt oder wo ganz anders hin…das war dann halt auch nicht mein ziel…

Liebe Grüße

Jacqueline K.

Hallo nochmal,

  1. Wie steht die Mutter dazu, dass ihr Sohn woanders hinziehen könnte? Wäre sie im Prinzip damit einverstanden? Was für Zugeständnisse könnten sie eventuell dazu bewegen zuzustimmen? Wäre es ihr vielleicht sogar egal wo der Junge wohnt? Vielleicht sollten Sie diese Fragen mal mit Ihrem Vater überlegen. Interessant wäre auch noch, ob die Mutter das alleinige Sorgerecht hat oder ob Ihr Vater das gemeinsame Sorgerecht mit der mutter ausübt. Läge nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Ihrem Vater, könnte dieser bestimmen, dass der Junge bei Ihnen wohnen soll.

  2. Ansonsten, wenn es zur Zeit nicht möglich ist, dass Ihr Bruder bei Ihnen wohnen kann, bieten Sie an, sich so oft wie möglich um ihn zu kümmern, z.B. mit ihm an den Wochenenden etwas zu unternehmen, ihn in den Ferien zu sich zu holen. So kommt er wenigstens zeitweise aus der familiären Situation raus und lernt das Modell eines alternativen (positiven) Familienlebens kennen. Und vor allem, falls Sie es noch nicht getan haben, bieten Sie dem Jungen an, dass er sich jederzeit mit allen Problemen vertrauensvoll (und auch top secret) an Sie wenden kann.

  3. Sie haben schon recht, wie ein Jugendamt letzendlich entscheiden würde, für Sie als Pflegestelle, Heimunterbringung, betreute Jugendwohngruppe, fremde Pflegefamilie usw., ist nicht abzusehen. Daher würde ich erstmal Punkt 1 und 2 versuchen. Sollte es wirklich keine andere Möglichkeit mehr geben, sollten Sie, bevor Sie das JA einschalten, Rechtsberatung bei einem Familienanwalt einholen, der mit Ihnen Ihre Chancen auf Pflegschaft abklären kann.

Gruß
Tanja Höpfl

Liebe Phoebe1101,

leider kann ich dir bei dieser Frage nicht mit Sicherheit weiterhelfen, aber soweit ich weiß kannst du dich ans Jugendamt wenden und dort um Hilfe bitten.
Trag dort das Problem vor. Sofern du alt genug bist (wovon ich ausgehe) und es nichts gibt was einer Pflegschaft im Wege steht, das heißt wenn du dich angemessen um ihn und seine Bedürfnisse kümmern kannst, dann dürfte es eigentlich kein Problem geben wenn du ihn zu dir holst.
Welche Voraussetzungen du erfüllen musst erfährst du vom zuständigen Jugendamt.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen und wünsche dir und deinem Bruder viel Glück!!

Gruß Bianca