Darf ich mich nachts nicht in der Wohnung bewegen, wenn der Boden knarrt?

Ich bin am Dienstag umgezogen. Am Mittwoch mussten wir den Transporter zurückbringen und daher früh aufstehen (um fünf). Um sechs hat die Nachbarin geklingelt und sich beschwert, wir seien zu laut. Dabei haben wir uns nur in der Wohnung bewegt, haben weder geduscht, noch Musik gehört oder Fernsehen angehabt. Dann hat sie mich später noch im Keller angezickt, was das solle und dass ich ja nicht mein Freund sei (zu dem ich gezogen bin) und dass sie die Polizei rufen würde, was sie anscheinend sogar getan hat. Nun hat mein Freund mir gesagt, dass er eine Nachricht vom Vermieter erhalten habe, dass ihr fremde Personen mitten in der Nacht (ab drei!) aus der Wohnung ausgezogen wären.

  1. lügt die offenbar.
  2. kann einem doch nicht verboten werden, nachts aufzustehen?

Was soll das heissen?

Na, daß der Freund weiß und auch sagte, daß dem Eigentümer die Tatsache, daß Personen, die nicht polizeibekannt sind, aus der Wohnung auszogen, bekannt ist.

Nein, kann es nicht.
Viele Menschen müssen zu Zeiten aufstehen oder heimkommen wo andere im Hause schon oder noch schlafen.
Das ist normal.
Und wenn das Haus hellhörig ist, knarrende Decken hat, dann ist das leider störend und muss hingenommen werden.
Allenfalls müsste sich der Vermieter kümmern, wie man baulich daran etwas ändern kann.

MfG
duck313

Auf die Gefahr hin, dass ich deinen wirren Worthaufen eventuell falsch interpretiere:

Was hat der neue Mieter mit dem gerade ausgezogenen Mieter zu tun? Troll?

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Im Wiederholungsfall kannst Du ihr getrost mitteilen, daß sie das einen feuchten Kehricht angeht. Einzug des Partners ist vom Vermieter zu genehmigen, was dieser aber nicht verweigern darf außer bei Überbelegung, und wenn das der Fall ist geht alles klar.

Dein Haufen trifft den Punkt nicht und ist darüberhinaus nicht zutreffend, denn dieser ausgezogene Mieter hat natürlich nichts mit dem Krach zu tun, aber Zerschmetterling hat gefragt, was <- das heißen soll und ich habe erklärt, was es heißt, wenn man den Satz zerlegt.

Wie meinen? Das ist unverständlich…
Die ganze Geschichte klingt sehr unglaubwürdig.

Wenn sich einen Mitbewohnerin tatsächlich beschwert, weil ihr nachts herumgeht, lasst sie doch. Kein Vermieter und erst recht keine Polizei wird sich darum kümmern.
Stell´dich den neuen Nachbarn freundlich vor, damit sie nicht Angst bekommen, wenn sie nachts eine „fremde“ Person im Hausflur treffen (falls dein krauser Satz so gemeint war), und fertig ist die Kiste.

Ich verstehe es so dass die Nachbarin beim Vermieter angegeben hat, das hier früh vor 6 Uhr schon Krach durch einen Umzuggrmacht wurde. Das entspricht der wahrheit, ich würde daher die Sache beim Vermieter richtig stellen um sich nicht angreifbar zu machen

Das kann man natürlich machen, aber ich würde es zunächst doch noch mal freundlich aber bestimmt versuchen.

Man kann sich den Nachbarn vorstellen und ein bisschen etwas über sich erzählen, und dann freundlich mitteilen, dass sie sich mit dem Vermieter (oder dem Psychiater) auseinandersetzen müssten, wenn normale Gehgeräusche in der Nachbarswohnung so laut sind, dass man nicht mehr schlafen kann.