… ziehen?
Hallo, ich würde gerne wissen, ob es möglich ist mit einem Wohnmobil einen Wohnwagen zu transportieren?
Wenn ja, wo kann ich herausbekommen, wieviel der Wohnwagen wiegen darf?
Danke!
… ziehen?
Hallo, ich würde gerne wissen, ob es möglich ist mit einem Wohnmobil einen Wohnwagen zu transportieren?
Wenn ja, wo kann ich herausbekommen, wieviel der Wohnwagen wiegen darf?
Danke!
Hallo,
Grundsätzlich - ja.
Wie gross,wie schwer hängt vom jeweiligen Fahrzeug
ab.
Schau mal hier:
www.wohnmobilforum.de/frage-anhaengelast-t12573.html
Da ist das ganz gut beschrieben.
Gruss Thomas
Hi maxroach,
warum eigentlich nicht? Allerdings würde ich Dir raten, diese Frage an den ADAC zu stellen. So genau kenne ich mich da nicht aus. Mein Wagen wäre da auch zu schwach.
Gruß
Bernd
Hallo
dazu kann ich leider gar nichts sagen, aber ich denke, dass beim ADAC Camping Club auf jeden Fall eine befriedigende Auskunft zu bekommen sein müsste.
Tut mich echt leid, daß ich da nicht weiterhelfen kann
Liebe Grüße
Ang.
Ja , das darfst du , du musst nur aufpassen , dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird und ob deine Führerscheinkategorie dafür zugelassen ist ! Wenn dein Wohnmobil stark genug ist , z.B. über 150 PS ist das kein grosses Problem , nur der Spritverbrauch wird sich merklich erhöhen , so ca. 3-5 Liter !
LG .
Hallo,
ich habe ein WOMO mit 3,5t Gesamtlast und einer Länge von 7,19m, mit meiner AHK darf ich 1900kg ziehen, auch einen Wohnwagen! Maßgebend ist immer die Zuglast des Zug-Fahrzeug´s.
Gruß
Ja, die zulässige Anhängerlast steht in dem Farzeugpapieren
Gruß R. Glaß
Hey,
Im Fahrzeugschein steht:wie schwer ein Anhänger bzw.wie hoch die zu ziehende Last sein darf,gebremst und ungebremst,im neueren Schein ist das Zeile Q1 und Q2!
lg Deke:
Mit Sicherheit kann jede KFZ-Zulassungsstelle diese Frage beantworten.
Hallo.
Ja grundsätzlich ist das WoMo ersteinmal ein ganz normales Zugfahrzeug. Bei diesem gelten die gleichen Bedingungen auch:
Das tatsächliche Gewicht des Wo-Wagens darf nicht größer sein als das maximal zulässige Zug-Gewicht (Anhängelast) am Zugfahrzeug.
Hierbei auch die Stützlast beachten. Die tatsächliche Stützlast des Anhängers darf die maximal zulässige Stützlast des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Eventuelle Eintragungen in dem Fahrzeugschein des Anhänger über eine Mindest-Stützlast des Zugfahrzeuges sind auch zu beachten (sind aber bei Wohnwagen nicht üblich).
Also zu Deiner Frage: Im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges steht die maximal zulässige Anhängelast (In der Zulassungsbesch.Teil1 ist es unter O.1 für gebremsten Anhg. zu finden)
Was auch noch interessant ist: Viele Verbote und Beschränkungen (zB auch vom Führerschein) beziehen sich auf das Gespann, hier heißt es dann Fahzeugkombination (also Zugfahrzeug plus Anhänger).
So ist bei Fahrzeugkombinationen über 3490 kg auf deutschen Autobahnen bei 80km/h Schluss, auch wenn der Anhänger die Bedingungen für die 100km/h-Zulassung erfüllt.
Auch das Überholverbot für LKW gilt für eine solche Fahrzeugkombination.
Ach ja der Führerschein:
Wenn Du einen Führerschein Klasse3 besitzt (also der alte FS), so darfst Du Fahrzeugkombinationen fahren mit über 7,5to (da das Zugfahrzeug bis zu 7,49to zulässiges Gesamtgewicht haben darf und der Anhänger dazu kommt).
Hast Du einen neuen Klasse B oder BE, musst Du nochmal genauer nachschauen. Hier wird die gesamte Fahrzeugkombination zusammen gerechnet und darf u.U. nur weniger als 3,5to zulässiges Gesamtgewicht haben.
Ganz entscheident bei Deiner Frage ist immer der Unterschied zwischen zulässigem (Gesamt-)Gewicht und tatsächlichem Gewicht.