Hallo liebe/r Experte / Expertin,
ich wohne in Berlin im HH im 2 OG. Gardinen habe ich keine am Fenster, weil ich vor ein paar Jahren mal in einer Wohnung vergewaltigt worden bin und ich seitdem angst davor habe, dass mich niemand sieht, wenn etwas passieren sollte. Ich habe damals geschrien und niemand kam, das ganze hat 2 Stunde gedauert, daher.
Nun, stelle ich fest, dass ich abends gerne nackig in der Wohnung rumlaufe oder auch mal vor dem Fernseher sitze, aber darf ich das überhaupt? Oder, wenn ich in der Küche bin um etwas zu holen usw., denn überall kann man ja hineinschauen?
Vielen Dank.
M
Sehr geehrte Dame,
Sie dürfen in der Wohnung tun und lassen, was Sie wollen, solange es das Zusammenleben der Mietergemeinschaft oder Wohnungseigentümergemeinschaft nicht stört.
Nackt durch die Wohnung zu laufen ohne Gardinen ist dabei sicherlich kein Problem.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Vielen Dank, Herr RA Kunz,
aber wie ist es abends auf dem Sofa? Ich sitze ja nicht in vollkommener Dunkelheit, zwar auch nicht am Fenster, aber vielleicht sichtbar?
MfG und Dank
M. Diekmann
Sehr geehrte Dame,
wie gesagt. Das ist vollkommen unbedenklich.
MfG
RA Kutz
Hallo Melanie,
ich denke schon dass du in deiner Wohnung tun und lassen kannst was du willst. Prostitution ausgeschlossen. Ich bin bei der übermäßigen Hitze jetzt auch teilweise nackend in meiner Wohnung einfach weils unerträglich heiß ist. Ich stell mich aber nicht extra ans Fenster oder so.
Das von vor ein paar Jahren tut mir sehr leid ! Bist du dir sicher dass du das verarbeitet hast ??? Du hast Angst dass dir niemand hilft weil dich keiner sieht und hört wie damals, aber denkst du wirklich dass andere genau in dem Augenblick einer Gewalttat in genau dein Fenster sehen ???
Ich denke ein gutes Schloß und Gardinen wären besser. Wenn du gern nackt bist ist das schon ok aber es sieht eher wie eine Einladung aus wenn jeder hineinsehen kann - meine Meinung
Oder du suchst dir eine neues kleines Zuhause und wählst es danach aus dass du oben wohnst oder nicht einsehbar usw
Ich wünsche einen schönen Sommer
vielen dank!
gruß
melanie
Hallöchen,
also mir fällt nichts ein, was daran strafbar sein könnte. § 183 StGB setzt ausdfrücklich einen Mann als Täter voraus. Und alles was öffenlich (z.B. Ärgernis) ist, fällt hier innerhalb der Wohnung weg.
Das könnte eine Geschmacksfrage sein. Aber wenn Du hübsch bist, könnte sich allenfalls eine eifersüchtige Frau daran stören.
So lange keine Mutter Sorge um ihren halbwüchsigen Sohn äußert, sollte das ok sein.