Darf ich neben BU-Zahlung noch Nebenjob ausüben?

Hallo.
Bei mir läuft ein Antrag zur Zahlung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beziehe eine gesetzl. Erwerbsminderungsrente, und darf max. 3h am Tag und max.
450Euro dazuverdienen.
Möchte mich hier vorab informieren!

Nun meine Frage:
Was, wenn meine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt?
Darf ich dann noch einen Nebenjob (also max. 450Euro, 3h am Tag) ausüben?
Oder darf man -wenn eine BU-Versicherung zahlt- keine Arbeit mehr ausüben?

Ich bin Kaufmann, und kann aus psychischen Gründen meinen Job nicht mehr ausüben.
Ich würde eine Aushilftätigkeit suchen, welche ich aus gesundheitlichen Gründen
ausüben darf.

Danke

Hallo mrymen99,

wer sich privat gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichert, der muss nicht befürchten, dass seine private BU-Rente auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sowie anderweitige Absicherungen, z.B. Leistungen aus der Berufsgenossenschaft, angerechnet wird. Diese Renten wirken unabhängig voneinander.

Wird eine private BU-Rente gezahlt und der Kunde wird arbeitslos, dann wird die private BU-Rente ebenfalls nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Anders verhält es sich bei Leistungen, die an die Bedürftigkeit gekoppelt sind (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Hartz IV,Sozialgeld und Grundsicherungsleistung, hier wird das Einkommen berücksichtigt. Zum Einkommen zählt auch die Rente aus einer privaten BU-Versicherung.

Beste Grüße
tripleZ


Hallo,

Darf ich dann noch einen Nebenjob (also max. 450Euro, 3h am
Tag) ausüben?
Oder darf man -wenn eine BU-Versicherung zahlt- keine Arbeit
mehr ausüben?

Es hängt von der Versicherung und dem Nebenjob ab, den Sie ausüben wollen. In der Regel ist ein Hinzuverdienst bei Bezug der BU-Rente möglich, muss aber der Versicherung angezeigt werden. Weiterhin darf die Tätigkeit nicht zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes beitragen. Ein Dachdecker mit BU wegen Höhenangst sollte also nicht unbedingt Gerüstbauer werden.
Ich würde bis zum Entscheid über den Antrag warten und dann bei der Versicherung konkret anfragen.

Viele Grüße

Thomas Burgau

http://www.finanzservice-burgau.de

Hallo,
dem privaten BU-Versicherer ist es egal, ob Sie noch etwas dazuverdienen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Bedeutet, Sie dürften nicht durch die Nebentätigkeit mehr als die Rente bzw. mehr als vorher verdienen. Achtung. achten Sie zunächst auf den Grad Ihrer BU-Anerkennung. Wenn Sie gerade bei 50% sind, je nachdem wie Ihre Vertrag gestaltet ist, sollten Sie nicht die anderen 50 % erwerbsfähig werden.
Da Sie aber schreiben, dass Sie beziehen schon eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente dürfte der Anteil Ihrer BU Anerkennung über 50% liegen. Achten Sie auch auf die möglichen befristeten oder unbefristeten Anerkenntnisse (unterschiedlich von Gesellschaft zu Gesellschaft.
MfG
Ulrich

Hallo,

die Frage kann pauschal leider nicht beantwortet werden, weil es darauf ankommt, was in Ihren Vertragsbedingungen geregelt ist.
Es geht hier um den Themenkomplex „konkrete Verweisung“. Dabei geht es um die Höhe des Einkommens und um die Lebensstellung.
Ohne Ihren Fall und die Versicherungsbedingungen zu kennen orientiert sich meine Antwort an Praxisfällen, die ähnlich gelagert waren:

Wenn Ihr Gesamteinkommen aus beruflicher Tätigkeit maximal 80% des Einkommens zum Zeitpunkt vor Eintritt der BU nicht übersteigt und für die Ausübung der Tätigkeit eine geringere Qualifikation erforderlich ist (z. B. kein Studium oder keine Berufsausbildung), sehe ich eine Tätigkeit auf 450 EUR Basis als unkritisch.
Beachten Sie bitte, dass meine Antwort keine individuelle Beratung darstellt!

Viel Erfolg und alles Gute!

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Schauen Sie in die Bibel Ihres Vertrages, in die Versicherungsbedingungen, speziell die zur BU! Dort steht ALLES drin! Die sehr grundsätzliche Antwort lautet ohne genaue Kenntnis Ihrer Bedingungen: „Ja, grundsätzlich besteht eine Hinzuverdienstmöglichkeit!“

Hallo
laut BU Bedingungen wird ein Beruf ausgeübt wenn er ein auf Dauer ausgelegtes Enkommen erzielt was dem Lebensunterhakt dient. Auch darf der Versicherer die Anerkennung verweigern, wenn er zu der Erkentnis kommt die Berufsunfähigkeit sei nicht erwiesen( §172 Abs. 3 VVG) - wenn Sie also eine Tätigkeit zu Ihrem Job ausüben, könnte es dazu führen das der Versicherer vor Anerkennung BU den Antrag abweist, oder bei Überprüfung zu der Erkenntnis kommt das kein BU mehr besteht.
Die größere Gefahr sehe ich allerdings für Ihre Erwerbsminderungsrente, der Gesetzgeber sagt ganz deutlich nicht mehr als 3 Std. arbeiten am Tag und für den spielt es keine Rolle ob dies in Ihrem erlernten Beruf ist oder ein anderer Job. Denn bei der gesetzlichen besteht die volle Verweisbarkeit.
Da wäre ich sehr vorsichtig.
Mfg
E.R.-M.

Hallo mymen99,

ich kann nur jedem raten vor Beantragung einer BU-Rente einen Fachmann zu konsultieren, auch wenn es was kostet! Die Chance eine BU-Rente auch wirkich genemigt zu bekommen steigt deutlich! Adresse kann man bei mir erfragen.

Um die staatliche Rente nicht zu gefährden darm man nicht mehr als 450 € dazuverdienen.

Um den Anspruch auf die private BU nicht zu verlieren darf man nicht gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen. Oft heißt dass, dass man nicht so viel verdienen darf, dass man an den Status und das Nieveau annähernd heranreicht, dass man bei Ausüberung des Berufs hatte. Die Formulierung ist recht schwammig, daher oft auch ein Streitfall.

In jedem Fall verlierst Du den Anspruch auf staatlche Förderung falls Du mehr wie 450 € verdienst. Es sei denn, Du wandelst den Übersteigenden Lohn in eine betriebliche Altersvorsorge um, was sehr ratsam wäre, denn die Rente ist ja auch futsch.

Gruß
Der Ruhestandsplaner - Essen