Darf ich Plakate gegen Personen aufhängen?

Ich ahb einen Lehrer der mal merken soll dass er unbeliebt ist. Und jetzt wollte ich fragen ob man Din-A4 Zettel mit demjenigen NEIN DANKE! aufhängen darf ohne strafrechtlich verfolgt zu werden.

lelo

Der Betroffene kann dich z.B. wegen Beleidigung anzeigen, auch wenn die Vorwürfe gegen ihn „wahr“ sein sollten, weil der öffentliche Aushang mit Plakaten ein unverhältnismäßiges, drastisches Mittel darstellt und somit ehrverletzend ist.
Aus den gleichen Gründen kann die bloße Äußerung „Nein danke“ in dieser Form ehrverletzend sein (auch wenn es strfafrechtlich keine Beleidigung sein sollte, sondern etwas anderes).

Danke

hat mir weitergeholfen cool das es die seite gibt
Also fragt weiter unt antwortet schön