Darf ich während einer Krankschreibung kündigen und wird mir dann die Zeit als Kündigungfrist angerechnet?Krankenkasse würde schon zahlen

Hatte einen Arbeitsunfall und bin schon 6Wochen krank geschrieben.Krankenkasse würde ab den 08.03.die Zahlungen übernehmen und die Differenz meine Berufsgenossenschafft.Hätte einen anderen Job mit besseren Konditionen.Darf ich während der Krankschreibung kündigen, sodass mir die Kündigungsfrist angerechnet wird?Also ich würde am 07.03. meine Kündigung abgeben,letzter Arbeitstag wäre dann der 21.03.

Hallo,

man kann nicht rückwirkend kündigen.
Jetzt kann man kündigen - mit 4 Wochen zum Monatsende, also zum 31.3.2016

Gruß Heinz

Hi,

zunächst einmal: Ja, Du kannst während einer Arbeitsunfähigkeit ganz normal kündigen.

Bist Du noch in einer vereinbarten Probezeit, dass da nur 2 Wochen Frist existieren?

VG
Guido

Hi!

So ganz ohne Kenntnisse des Arbeitsvertrags und ohne Wissen über einen Tarifvertrag ist die Aussage über die 4-wöchige Frist mindestens mal eine sehr gewagte.

Gruß
Guido

2 Like

Hallo,
dass die Krankenkasse zahlen würde ohne murren, das ist klar, zahlt sie doch kein Krankengeld sondern Verletztengeld im Auftrag der BG. . Wäre es Krankengeld, wäre es ggf. anders.
Gruss
Czauderna

Hallo,
ich bin von der normalen, gesetzl Kündigungsfrist ausgegangen.
In der Frage sind ja auch keinerlei weiterführende Angaben.
Entscheidend ist ja, daß die Krankheitszeit nicht rückwirkend auf die Kündigungsfrist angerechnet werden kann.

Hi,

Das Problem ist, dass die von Dir genannte gesetzliche Regelung keine Norm ist, zumal im § 622 BGB wesentlich mehr steht als der Absatz 1.

Danach wurde allerdings überhaupt nicht gefragt, denn der 07.03. liegt selbst am heutigen Tag noch in der Zukunft.

Gruß
Guido