Darf in einem Kachelofen Europaletten-Holz verbrannt werden

Wir sind eine 3er-Wohneigentümergemeinschaft. Ein Miteigentümer, der selten zu Hause ist, möchte sich nun von den in unserem Hause nach Quadratmetern abgerechneten Heizkosten der Öl-Zentralheizung „verabschieden“, möchte seine Heizkörper abklemmen und seine Wohnung mittels eines alten Kachelofens mit Holz heizen, darunter hauptsächlich Palettenholz. Ist das erlaubt? Ist Palettenholz nicht behandelt? Kennt sich damit jemand aus? Im voraus schon mal ein Danke für viele Antworten.

Hallo,
wichtige dürfte hier die Zustimmung des Schornsteinfegers sein…

Kann bzw. darf man eine normale Ölheizung beispielsweise am gleichen Schornstein betreiben wie ein Kachelofen?

Kann / darf / muss die ganze Gemeinschaft dieser Umstellung zustimmen ?

Dieser Eigentümer wird sind dann auch nicht an den Wartungskosten der Ölheizung etc. beteiligen, für die Schornstein-Reinigung muss er schon mitbezahlen.

Hallo!

Die anderen 2 Eigentümer wäre ja schön dumm, wenn sie es gestatten würden !

Ein einseitiger Austritt aus der Gemeinschaft ist nicht möglich.
Gut er kann Heizung abdrehen, ja auch ausbauen (Sondereigentum ?), aber er zahlt natürlich weiter.
und wenn Gesamtkosten  durch 3 geteilt werden oder über Wohnfläche abgerechnet werden, dann ändert sich da für den Aussteiger kostenmäßig nichts.

Kaminofen kann er sich einbauen, wenn Kaminzug vorhanden, ist ja auch keine Zustimmung nötig. Um die Formalitäten mit dem Schorni muss es ich kümmern.

Aber der darf kein Palettenholz verbrennen.

Nur unbehandeltes Stammholz.  Es mag Einwegpaletten geben, die unbehandelt sind.
Euro-Paletten sind wegen der langen Nutzung und Außenlagerung behandelt.

Reduziert das Problem nicht auf Holz und Kaminofen. Wichtiger ist die klare Ansage,es wird weiterhin die Heizung auf 3 Eigentümer verteilt !

MfG
duck313

Hallo,
Ich denke auch ; der Ausstieg aus dem Heizungsverbund ist nicht so ohne weiters möglich.
Allerdings ist eure Abrechnung über die Fläche tatsächlich auch nicht mehr korrekt und führt zu solch recht eigenartigen Anwandlungen.
In einem Mehrparteienhaus kann und darf nun mal nicht jeder machen was er will…

Bei Mietobjekten ist die Abrechnungsart nach Fläche sogar theoretisch verboten…
Schau mal hier - http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/tipps-fuer-… - und beim Mieterbund:
Jörg

Danke für die hilfreiche Antwort.
Hannes

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