-HAllo,
darf jeder ein Lager eröffnen und betreiben? Oder müssen hierfür spezielle Qualifikationen z.B. Berufsausbildung o.ä. gegeben Sein?
Vielen Dank
-HAllo,
darf jeder ein Lager eröffnen und betreiben? Oder müssen hierfür spezielle Qualifikationen z.B. Berufsausbildung o.ä. gegeben Sein?
Vielen Dank
Hallo, man sollte schon Ahnung haben und wenn es nicht
zu speziell zb.Frost Lager) kein Problem.
LG Holger
Ein Lager darf (gewerblich) jeder betreiben, der als Kaufmann lt. HGB gewerblich tätig ist. Im weitesten Sinn ist Lagerhaltung Teil einer Dienstleistung im Handelsgeschäft. Ist die Lagerhaltung alleiniges Geschäftsgfeld, so ist dies als reine Dienstleistung im Rahmen des Speditionsgeschäftes zu sehen.
§ 354
(1) Wer in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach den an dem Orte üblichen Sätzen fordern.
§ 467 HGB ff regelt Rechte und Pflichten des Lagerhalters (in Teilen auch zu finden im TRG)
Somit ist zumindest gesetzlich jeder berechtigt, ein Lager zu eröffnen und zu führen.
Allerdings muss sich derjenige nicht nur kaufmännisch auskennen, sondern eine ganze Latte von einschlägigen Verordnungen und Bestimmungen kennen und beachten.
Kenntnisse im Ablauf der Logistik, Erfahrung im Umgang mit Gütern und absolute Vertrauenswürdigkeit sind in meinen Augen zwingende Voraussetzung für ein erfolgreiches Geschäft.
Berufe in dieser Sparte:
ABER: Ausbilden darf nur ein Logistikmeister im Besitz eines gültigen AEVO-Scheins.
Mal eben so ne Halle mieten und loslegen - wird wahrscheinlich nicht zum Erfolg führen…