Hallo liebe Experten!
Ich habe folgende Frage:
Darf Person x Person y vorl. festnehmen wenn x weiß dass y mit Haftbefehl gesucht wird? Ist es also möglich das Person x die Person y sucht oder zufällig antrifft und diese dann, wegen dem offenen Haftbefehls welcher x bekannt ist, y festnimmt?
Beispiele (nur theoretische Beispiele!) :
„Georg Mustermann“ ist Geschädigter von „Heinz Jackson“. Aufgrund dessen wurde (nach üblichen Ablauf) auf „H. Jackson“ ein Haftbefehl ausgesprochen (= sagt man das so?). Darf nun „G. Mustermann“ auch selber nach „H. Jackson“ suchen und diesen festnehmen. (Er hat ein pers./ berechtigtes Interesse)?
Darf „G. Mustermann“ zB. Detektive beauftragen damit diese den Gesuchten (suchen und) festnehmen.
„Karl Müller“ erfährt in den Nachrichten dass „Peter Zimmermann“ per Haftbefehl gesucht wird (inkl. Fahndungsfotos). Nun trifft K. Müller zufällig auf P. Zimmermann: Könnte er ihn festnehmen?
LG und Dankeschön!!