Hallo, ich habe mittlerweile viel gegooglet, aber leider nichts darüber gefunden.
Ich würde gerne wissen, wenn es einer weiß, ob es rechtens ist, wenn das Job Center für 8 Tage, ua. die Miete zurück verlangt.
Zum Hintergrund, ein Freund wurde, ende Februar ( um genau zu sein 21.2) verhaftet. Er bezoh bis dahin Alg2, Das Job Center möchte nun von ihm die laut JC zuviel gezahlt Regelleistung für die verbliebenden 8 Tage, bzw 7 da er abends verhaftet wurde, und die anteilige Miete zurück gezahlt haben.
Mir persönlich ist es neu, das Monatsmieten, auf Tage gezählt werden.
Das er keinen Anspruch auf ALG2 mehr hat, durch die Haft ist klar, das er den „Regelsatz“ für die verbliebenden 7/8 Tage des Monats zurück zahlen muss, kann man drüber streiten, aber bei der Miete?
Wäre schön wenn mir da einer weiter helfen könnte