Darf Job Center Miete für 8 Tage zurück verlangen?

Hallo, ich habe mittlerweile viel gegooglet, aber leider nichts darüber gefunden.
Ich würde gerne wissen, wenn es einer weiß, ob es rechtens ist, wenn das Job Center für 8 Tage, ua. die Miete zurück verlangt.

Zum Hintergrund, ein Freund wurde, ende Februar ( um genau zu sein 21.2) verhaftet. Er bezoh bis dahin Alg2, Das Job Center möchte nun von ihm die laut JC zuviel gezahlt Regelleistung für die verbliebenden 8 Tage, bzw 7 da er abends verhaftet wurde, und die anteilige Miete zurück gezahlt haben.

Mir persönlich ist es neu, das Monatsmieten, auf Tage gezählt werden.
Das er keinen Anspruch auf ALG2 mehr hat, durch die Haft ist klar, das er den „Regelsatz“ für die verbliebenden 7/8 Tage des Monats zurück zahlen muss, kann man drüber streiten, aber bei der Miete?

Wäre schön wenn mir da einer weiter helfen könnte

Kann ich nicht wirklich, aber ist denn die Wohnung mit dem Tag seiner Verhaftung gekündigt worden? Bleibt er nun bis an sein Lebensende im Gefängnis, so dass er die Wohnung nicht mehr braucht?
Vielleicht ist dann jemand anderes zuständig, vielleicht das Sozialamt? Hm, nach diesem Link scheint es so zu sein. Der ist von 2016, könnte aber noch aktuell sein.

Nein die Wohnung wurde nicht gekündigt. Eigentlich hätte dieses noch geschehen müssen. Es gab nur direkt nach bekanntgabe beim Job Center an ihn einen Aufhebungsbescheid, und darfhin wurde einfach die Miete und die Leistungen eingestelltm mit der Begründung das diese verfallen sind , mit der inhaftierung.
Ich denke das da noch Post vom Vermieter kommen, wird, wenn nicht schon geschehen, wo die Mietzahlung bleiben

Da er wohl für über 12 Monate in Haft sein wird, fällt dies raus, das das Job Center für die restliche Zeit die Miete übernehmen wird.

Wenn schon, dann würde das Sozialamt die Miete übernehmen, ich habe aber keine Ahnung, welche zeitlichen Begrenzungen es da gibt. Der Freund sollte dringend das Sozialamt kontaktieren.

Dass das Sozialamt zuständig sein könnte, habe ich auch noch in einem anderen Link gelesen:

Da unter 1.1.7

Und hier steht auch ganz viel über Inhaftierung und Miete, ich lese daraus, dass es auf den Einzelfall ankommt, ob die Miete übernommen wird. Ich hab es aber nicht sooo gründlich gelesen.
http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_Sozi_Wpt/__67_SGB_XII-_Inhaftierte_Miete_KV_Taschengeld.pdf

Danke, ist aber grade zweitranig, da es ja mir erstmal um diese 7 bzw 8 tage geht, welche die zurück wollen. Würde ja heißen, das er nicht nur die Miete ab März nicht gezahlt hat und ggfs dafür eine Kündigung erhält und Schulden aufbaut,sondern ja auch zum Vermieter muss, und sagen muss, das er die Miete für die Tage zurück brauch um diese ans Job Center zu zahlen

Ja klar,
da wird der Vermieter bestimmt gerne kooperieren.

Natürlich NICHT!
Vor allem, weil der Vermieter wohl am wenigsten Schuld an den Umständen hat.

Diese 7 oder 8 Tage Miete würde dann ggf. das Sozialamt übernehmen!

Eben drum ,we il sich der Vermieter sicherlich darüer freuen wird…
Dann wäre meine nächste Frage, was zählt zum Sozialamt? Ich beziehe derzeit Alg2, für mich und meine Kinder, bzw ist es ja bei Kindern Sozialgeld. Somit wäre es doch dann eben so das Job Center, welches dann zugleich das Sozialamt ist, oder nicht?
Mir wäre es neu, das ich in den letzten ca 10 Jahren, was direkt von einem Sozialamt gehört habe

Alg2 wird vom Jobcenter bezahlt, auch die Grundsicherung für Kinder, deren Eltern Alg2 beziehen.

Nein.

Das Jobcenter ist nicht gleichzeitig Sozialamt. Es ist Jobcenter, und das Sozialamt ist das Sozialamt.

Hallo,
der Vermieter hat Anspruch auf die Miete plus Nebenkosten bis zum Ende der Kuendigungsfrist. Das sind gewoehnlich 3 vollstaendige Monate ab Kuendigung. Hat er jetzt im April noch nicht gekuendigt, Miete fuer Mai +Jun +Jul. Dazu die Renovierung und Nebenkostennachzahlung eventuell.
Vielleicht gehts schneller, wenn der Vermieter wegen Mietrueckstand fristlos kuendigt, dann sind die Kosten fuer weniger Monate eben geringer.

Ähm, wir reden aber schon über ein Mietsverhältnis, bei dem ein Vermieter eine mehr oder weniger große und hübsche Wohnung für einen längeren Zeitraum an einen Mieter vermietet? Meist gibt’s dazu dann auch noch einen schriftlichen Mietvertrag, in dem was von „Kündigungsfristen“ steht. Wir reden also nicht von einer Pension in irgendeiner Form, die man unter Umständen quasi täglich kündigen kann?

Dann fürchte ich, muss der Herr Gefängnisneuinsasse sich schleunigst um eine Kündigung des Mietverhältnisses kümmern, schauen was mit seinem Besitz passiert etc.
Das alles plus allfällige weitere Konsequenzen der temporären neuen Unterkunft (auch zukünftiger Art wie etwa negativer Beeinflussung des Lebenslauf im Hinblick auf Jobaussichten) könnte für ihn ein größeres (auch finanzielles) Problem darstellen als die 7 oder 8 Tage Miete.

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Ähm - bei einer begründeten fristlosen Kündigung zahlt der Gekündigte aber Schadensersatz. Und das kann - wenn die Wohnung nicht so schnell vermietbar ist - selbstverständlich auch die Bezahlung für drei Monate Leerstand beinhalten. Und in diesem Fall kommt vielleicht noch eine Zwangsräumung, Gerichtskosten, Einlagerungskosten, Renovierung durch Profis,… hinzu.

Ich bezweifle, dass das wirklich geringere Kosten sind als wenn er das selber organisiert.
Gruß
damals

ok, laut google und einem telefonat hier im Rathaus, gibt es kein Sozialamt mehr, und es läuft ua. hier über das Job Center ?!

Ah so. Dann informiere die doch mal, die machen das ja völlig falsch:
https://www.marsberg.de/content/delag/OrganDetail.php?q=12

Gruß
damals

Das kann ich dir nicht sagen, bei uns gibt es noch ein Sozialamt. Wenn ich wüsste, um welche Stadt es sich handelt, könnte ich es vielleicht rauskriegen.

Es kann sein, dass die Namen geändert wurden, es heißt ja auch nicht mehr Sozialhilfe, sondern z. B. für Rentner Grundsicherung im Alter. Für andere Leute weiß ich nicht, wie es jetzt heißt. Frag bei der Stadt doch mal, wo man bei euch Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter beantragen soll.

Jedenfalls ist Hartz4 nur für Leute, die mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, sofern Arbeiten für sie nicht unzumutbar ist (z. B. wenn man Babys hat), und deren Kinder.

Für Alte und Kranke (und anscheinend auch Inhaftierte) gibt es immer noch sowas wie Sozialhilfe oder Sozialgeld oder wie immer das jetzt heißt. Es ist jedenfalls weitgehend noch so wie die Sozialhilfe, und das wird von einem anderen Amt verwaltet.

Ja, Sozialhilfe bzw. Sozialgeld (Grundsicherung für Leute, die nicht arbeitsfähig sind) geht nicht nach dem SGB II, sondern nach dem SGB XII.

Wo genau steht in dem Wikipedia-Artikel, dass das Jobcenter das gleiche sei wie das Sozialamt?

Es gab da zwei Links…
Gruß
damals

Ja gut, bei dem einen steht, dass das Jobcenter und das Sozialamt in der Gemeinde sich an ein und der selben Stelle befindet, aber es sind noch deutlich beide erwähnt und voneinander unterschieden.

Den Wiki-Artikel lese ich jetzt nicht komplett durch, nur um recht zu behalten.