Liebe/-r Experte/-in,mein Vater ist im Juli diesen Jahres verstorben. Am Tag der Beisetzung hatte ich einen Termin im Jobcenter, diesen habe ich tel. abgesagt. Zum neuen Termin habe ich die Sterbeurkunde meines Vaters vorgelegt. Das Jobcenter verlangte nun von mir die Rechnungen vom Bestattungsinstitut, der Verwaltungsgemeinschaft (mein Vater wurde auf Wunsch auf der „grünen Wiese“ beigesetzt) sowie die Rechnung der Einäscherung. Ich habe alles ordnungsgemäß vorgelegt in der Annahme, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Dem war aber nicht so, weil das Jobcenter die Kontoauszüge meines Vaters einsehen will. Im Nachlass bzw.in seinen Unterlagen befanden sich alle Auszüge lückenlos, bis auf einen. Und den verlangt das Jobcenter jetzt zur Einsicht. Es ist mir nicht möglich, diesen Auszug zu beschaffen, das Konto wurde bereits durch meinen Bruder gelöscht. Dieser war unterschriftsberechtigt. Eine Mitarbeiterin der Sparkasse erklärte mir nun, dass es lt. Gesetzgeber eine Verletzung des Bankgeheimnisses darstellt, wenn das Jobcenter Auszüge vor dem Todestag meines Vaters sehen will. Ich habe aus Kulanz eine Liste aller Umsätze nach seinem Todestag bekommen. Daraus geht eindeutig hervor, dass mein Vater über keine Reichtümer verfügte, dass er eigentlich mittellos war. Die Kosten der Beisetzung beliefen sich auf 2000 €, die mein Bruder und ich übernommen haben. Die Rente meines Vaters wurde vom Rentenversicherungsträger zurück gebucht, Abzüge für den laufenden Monat waren jedoch trotzdem noch fällig.
Meine Frage: Darf das Jobcenter die Auszüge, trotz Aussage der Sparkasse, verlangen?
Ich möchte noch erwähnen, dass mir bis zur Vorlage der Auszüge kein Geld gezahlt wird. Das Jobcenter hat das mir zustehende Geld „eingefroren“ und mir lediglich einen Lebensmittelgutschein in Höhe von 50 € angeboten, den ich dankend abgelehnt habe.
Ich hoffe, dass mir diesbezüglich weiter geholfen wird.
Für die Antwort bedanke ich mich schon mal in Voraus.
Hallo Heidi,
Deine Frage ist keine soziale, sondern eine rechtliche.
Ich empfehle Dir, zu einem Anwalt zu gehen.
Liebe Grüße,
Werner Pühringer
Hallo Werner,
ich danke Dir für den Rat. Denke mal, das wird wirklich das Beste sein.
Ich wünsche Dir und Deiner Familie ein schönes Wochenende und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Heidi
geh nicht zu z uirgendeinem wald-und-wiesenanwalt sondern zu einem für sozialrecht. Bei und annonceren immer 2 Anwälte in der tageszeitung unter Kleinanzeigen z. B. mit. „Probleme mit HARTZ IV?“ Ich kennen einen der beiden persönich und kann ihn sehr empfehlen, Ich ein SCH…kerl, aber als eigener anwalt genau richtig ;o) und kompetent.
Also: FACHANWWALT für Sozialrecht ODER einer, der das quasi nur macht und dafür auch „billig“ wirbt …
Grüße W. P.
KAnnst vorhe rnoch einen Beratungsschein holen, dann ist der 1. Kontakt kostenlos
RUf mich ggf. an- ich bin googelbar unter „Pühringer DOWAS Würselen“