Meine Frage:
Darf ein Lehrer, der von den Eltern einen Brief erhalten hat bezüglich ihres Kindes, diesen öffentlich in der Klasse vorlesen?
Gruss
Frodo
Meine Frage:
Darf ein Lehrer, der von den Eltern einen Brief erhalten hat bezüglich ihres Kindes, diesen öffentlich in der Klasse vorlesen?
Gruss
Frodo
Hallo,
das ist schwer zu sagen. Es kommt auf jeden Fall darauf an, welche Informationen in dem Brief stehen (persönlichen, vertrauliches, diskriminierendes, allegemeines etc.)
Ich würde einen Brief von Eltern nur dann vorlesen, wenn keine Rückschlüsse zu ziehen sind (ein bisschen vage ausgedrückt … mir fällt aber keine bessere Formulierung ein).
Grundätzlich verboten ist es nicht! (aber unschlau)
lg, joedanase
Kommt drauf an
Moin frodo,
es hängt vom Inhalt des Briefs ab, ob ein Lehrer das tun darf oder nicht.
Wenn die Eltern schreiben, dass ihr Töchterlein längere Zeit nicht zur Schule gehen wird, weil sie mit einem Beinbruch im Krankenhaus liegt und sich über den Besuch von Klassenkamerad(inn)en freuen würde, sollte er den Brif vorlesen.
Wenn sie schreiben, dass noch mehrere Sitzungen bei einem Kinderpsychiater notwendig sind, um die Gründe für das exhibitionistische Verhalten ihres Töchterleins zu erforschen und diese Unsitte abzustellen, und dass sie bis dahin nicht zur Schule gehen wird, dann verbietet sich das Vorlesen.
Nun sag uns doch, was in dem Brief stand; dann kann man auch sinnvoll antworten.
Grüße
Pit
Guten Tag,
es ging darum, das der Sohn die Hausaufgaben nicht machen konnte wg. Therapiestunde (der Sohn ist aufgrund einer leichten geistigen Behinderung auf einer Förderschule).
Gruss
Frodo
HOla,
ich bin grad etwas baff - so jemand unterrichtet an einer anerkannten deutschen Bildungseinrichtung??
Gruß, Leebo
ich bin grad etwas baff - so jemand unterrichtet an einer
anerkannten deutschen Bildungseinrichtung??
Du würdest dich wundern, was an „deutschen Bildungseinrichtungen“ so alles abgeht…
Gruß
Anwar
hallo,
warum sollte man einen Brief diesen Inhalts der Klasse vorlesen???
Grüße
miamei
Hallo,
das ist eine gute Frage…Wir wissen es nicht…werden es aber morgen beim Gespräch mit dem Rektor wohl erfahren…die Frage ist, ob sie dies hätte tun dürfen…jetzt mal abgesehen, das es für den Jungen beschämend war…
Gruss
Frodo
Hallo,
es ging darum, das der Sohn die Hausaufgaben nicht machen konnte wg. Therapiestunde
Selbst bei größtem Wohlwollen könnte ich mir keine Situation vorstellen, in der ich das vertretbar fände. Selbst wenn man annehmen möchte, dass der Lehrer lediglich für die anderen Schüler transparent machen wollte, warum Schüler X keine Strafe für die fehlenden Hausaufgaben bekommt, wäre das mit der einfachen Information, dass für ihn eine Entschuldigung vorliegt, ebenso zu erreichen.
Und selbst dann, wenn der Klasse bekannt sein sollte, dass Schüler X eine entsprechende Therapie besucht, wäre das Vorlesen eines Briefes ohne entsprechende Genehmigung der Eltern ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Briefeschreibers. Ein Lehrer darf noch nicht mal Zettel, die während seines Unterrichts zwischen Schülern ausgetauscht werden und die er einkassiert, lesen, geschweige denn vorlesen.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo Frodo,
die Frage beantwortet sich von selbst, wenn man nach den Motiven des Vorlesens fragt. An wen war der Brief adressiert - an den Lehrer oder an die Klasse? Betrifft der Inhalt die Klasse?
Ich würde als Eltern den Lehrer direkt darauf ansprechen - wenn der genauso blöd daher kommt wie mit seiner Handlung den Brief vorzulesen, dann eben zur Schulleitung.
Viele Grüße
Hallo,
noch ergänzend vielleicht den §16 der Kinderrechtskonvention lesen!
Viele Grüße