Hallo,
ich sehe aktuell wg. Jobsuche mit einer Zeitarbeitsfirma in Kontakt. Dieser wollte zunächst einen Lebenslauf. Soweit so gut. Am nächsten Tag wurde dann noch Arbeitszeugnisse gefordert; auch in Ordnung. Allerdings wurde auch ein Lichtbild gewünscht mit der Bemerkung, dass das nötig sein um im Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden. Geht’s noch? Es handelt sich um eine Lagertätigkeit!
Soweit ich weiß, dürfen auch keine Lichtbilder lt. AGG aus (2006/2007?) mehr gefordert werden. Habe ich das falsch gelesen mit dem Gleichstellungsgesetzt oder fordert der das Foto von mir zu recht? Fände ich ein wenig lächerlich…