Je nachdem, wie „sanktionsgeil“ der zuständige Mitarbeiter ist, kann man aber fast damit rechnen,daß man „zufällig“ für den Tag nach der Rückkehr einen Termin im Amt oder bei einem Maßnahmeträger bekommt. Der Hintergrund ist simpel: die Amtsschimmel spekulieren darauf,daß man die in der Abwesenheit eingangene Post nicht mehr am Abend der Rückkehr öffnet,sondern vielleicht erst am Tag danach. Und schon hat man ein Meldevergehen an der Backe. Ich habe damals in meiner Arbeitslosigkeit fast auf den Tag genau vorhersagen können,für wann die nächste EInladung ins Amt kommt. Es gab genau 3 Ausnahmen,an denen kurzfristige „Einladungen“ ausgesprochen wurden: jedesmal für den Folgetag einer genehmigten Ortsabwesenheit. Und jedesmal unter einem fadenscheinigen Vorwand.