Darf man als Hartz-4-Empfänger Urlaub machen?

Hallo,

ich hätte da mal ein paar Fragen bezüglich Urlaub und Hartz-4:
Steht einem Hartz-4-Empfänger eigentlich Urlaub zu? Und wenn ja, wie lange? Was muss beachtet werden wenn man Urlaub beantragt? hat hier schon Mal jemand Erfahrungen mit einem Urlaubsantrag für Hartz-4-Bezieher gemacht und könnte mir dazu was erzählen?

Ich danke für jede hilfreiche Antwort

Hallo Maryl,

Ja tatsächlich haben auch Hartz-4-Empfänger Anspruch auf Urlaub. Dafür muss ein Antrag gestellt werden, der vom Jobcenter erst bestätigt werden muss. Da die Arbeitsvermittlung vor geht. Wenn in dem Zeitraum also irgendwelche wichtigen Termine anstehen oder kurzfristig ein Vorstellungsgespräch dazu kommt, kann der Antrag abgelehnt werden.

[Beitrag editiert - www Team]

Hi!

Schön erklärt findest Du das hier.

VG
Guido

Ja, due hast natürlich genauso Anspruch auf Urlaub. Dieser muss ordentlich beantragt und genehmigt werden.

Guten Tag,

gilt das auch für eine Kur, muss diese auch vor Antreten oder vor Beantragung beim Amt beantragt werden?

Danke.

I.

Hallo,

wenn mit

eine medizinische Reha gemeint ist, dann ist das mit „Urlaub“ in keinster Weise vergleichbar. Da hat das JC an sich nichts zu „genehmigen“.
Der Kostenträger (idR DRV oder KK) entscheidet allein nach medizinischer Notwendigkeit.
Ist die DRV Kostenträger, zahlt sie für die Dauer der Reha Übergangsgeld.

&Tschüß
Wolfgang

Je nachdem, wie „sanktionsgeil“ der zuständige Mitarbeiter ist, kann man aber fast damit rechnen,daß man „zufällig“ für den Tag nach der Rückkehr einen Termin im Amt oder bei einem Maßnahmeträger bekommt. Der Hintergrund ist simpel: die Amtsschimmel spekulieren darauf,daß man die in der Abwesenheit eingangene Post nicht mehr am Abend der Rückkehr öffnet,sondern vielleicht erst am Tag danach. Und schon hat man ein Meldevergehen an der Backe. Ich habe damals in meiner Arbeitslosigkeit fast auf den Tag genau vorhersagen können,für wann die nächste EInladung ins Amt kommt. Es gab genau 3 Ausnahmen,an denen kurzfristige „Einladungen“ ausgesprochen wurden: jedesmal für den Folgetag einer genehmigten Ortsabwesenheit. Und jedesmal unter einem fadenscheinigen Vorwand.