Guten Tag,
es geht um folgendes. Ich bin Soldat und würde gern zu einem zivilen Arzt (Psychologe) gehen, da ich seit einiger Zeit an Panikattacken und Angstzuständen leide. Da ich befürchte, dass sich eine Behandlung beim Bundeswehr-Arzt negativ auf meine weitere Laufbahn auswirken könnte, würde ich gern zu einem zivilen Arzt gehen und die Kosten selbst tragen. Ist das möglich? Muss ich dem Bw-Arzt das trotzdem melden bzw bekomme ich Probleme, wenn aufkommt, dass ich das zivil behandeln lasse?
Guten Morgen
Sicherlich kannst du auf eigene Kosten zu einem Arzt gehen .
Ich gebe aber zu bedenken das du Meldepflichtig bist.
Also must du gegenüber dien Truppenarzt bestimmte Aussagen treffen.
Es geht dabei darum ob und wie du weiter Eingesetzt werden kannst.!
Das kann dir der zivile Arzt so nicht sagen oder vorschreiben .
Sollte aufgrund deiner Erkrankung in irgendeiner Situation etwas passieren so könntest du deswegen belangt werden .
Auch gebe ich zu bedenken das die Kosten für einen zivilen Arzt nicht gerade Günstig sind .
Ich würde dir folgenden Vorschlag machen .
Geh wegen deiner Probleme zum Truppenarzt und lass dich von dem an einen Facharzt (Phsychologe) überweisen .
Solltest du jetzt Angst haben um deine Laufbahn so solltest du überlegen was dir wichtiger ist deine Gesundheit oder deine Laufbahn.
Auserdem hast du die Pflicht zur Gesunderhaltung und das schließt auch solche Fälle mit ein .
Fazit : es gibt im Endeffekt nur Problem wenn du es nicht bei deinem Truppenarzt anzeigst .Und bei der BW laufen Leute rum die ganz andere Probleme hatten und trotzdem „was geworden“ sind.
Und damit es jetzt nicht wieder heißt da redet ein Zivilist über Sachen von den er keine Ahnung hat so lass dir gesagt sein das ich selber seit über 12 Jahren bei der Truppe bin.
Gruss Dreampilot
Guten Tag,
nein darfst du nicht! es sei denn Du hast einen wirklichen Notfall!Du hast bei der Bw die freie Heilfürsorge und bist somit verpflichtet zu einem Trp.-arzt zu gehen.Die Bw kann, wenn du Dich nicht daran hälst, die Kosten von deinem Gehalt abziehen.
Die Bw hat aber auch gute Ärzte und auch hier zählt die Schweigepflicht eines Arztes.Ich weiss ja nicht was du für ein Problem hast aber du solltest schon dann zum Arzt gehen, gerade als Soldat!!! es ist keine Schande und Deine Gesundheit geht vor.
Du müßtest außerdem mal einen Merkzettel erhalten haben in dem drin steht wie Du Dich im Krankheitsfall zu verhalten hast.
nein darfst du nicht!
Natürlich, nur dann halt außerhalb von Notfällen und ohne Überweisung vom Truppenarzt auf eigene Kosten oder auf Kosten der etwaigen Versicherung, sofern man als Soldat eine hat. Medizinische Eingriffe, die Auswirkungen auf die Diensttauglichkeit haben müssen aber durch den Truppenarzt genehmigt werden, ansonsten begeht der Soldat ein Dienstvergehen und evtl. sogar eine Straftat.
Du hast bei der Bw die freie Heilfürsorge
Nö, das nennt sich bei Soldaten kostenlose truppen(zahn)ärztliche Versorgung. Freie Heilfürsorge haben bestimmte Beamtengruppen.
Zum Rest: Weniger „ich hab mal gehört“-Geschichten erzählen.
Gruß Andreas