Es war doch nur ein einzelner Nutzer, der das „Eltern haften für ihre Kinder“-Märchen nachgeplappert hatte.
Du meinst das Richtige - aber unter Rechtsfähigkeit versteht man die EIgenschaft, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Diese beginnt in Deutschland mit Vollendung der Geburt.
Du meinst die Deliktfähigkeit. Die beginnt in Deutschland jedoch bereits mit Vollendung des siebenten Lebensjahres.
Zwischem dem siebenten und 18. Lebensjahr wird individuell entschieden, ob das Kind bei Begehung der schädigenden Handlung bereits die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatt.
Einzusätzlicher Ausschluss der Haftung Minderjähriger betrifft Verkehrsunfälle, eine Beschädigung eines geparkten PKW wird in der Rechtsprechung jedoch nicht als Unfall im Sinne des §828 Abs.2 BGB angesehen.
Bitte lass dich durch diese Kritik nicht an der weitern Teilnahme hier im Forum entmutigen!
Achte aber zukünftig darauf, wie alt die Fragen sind, auf die du antwortest.