Darf man auf Hydranten parken welche in der Straße am Rand eingelassen sind?!
Hallo !
Ja,denn wie sollte ein „normaler“ Autofahrer erkennen,um was für eine technische Einrichtung es sich bei so einer Straßenkappe aus Gußeisen handeln sollte.
Da gibts vieles,Absperrventil für Wasser,Gas,selbst Abwasserschieber und auch Unterflurhydranten(meist ein ovalesDeckelteil),Gullys,Einstiegsschächte usw.
Die Kennzeichenschilder (Recheck weiß mit rotem Rand und Angaben zur Lage und Richtung des Hydranten) sind keine Verkehrszeichen nach StVO.
Es befindet sich auch nicht direkt am Straßenrand und im Sichtbereich für Autofahrer,z.B. am nächsten Zaum hinter dem Fußweg.
Sie dienen zur Auffindung der Absperreinrichtungen bei Laub und Schnee auf der Fahrbahn.
MfG
duck313
Ja,
???
Hallo,
und warum sagt denn der
§ 12 Abs. 3 StVO
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
fragende Grüße
Nostra
Hallo,
und warum sagt denn der
§ 12 Abs. 3 StVO
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch
Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende
Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist ,
(Hervorhebung durch mich)
Weil es nur dort verboten ist, wo das Parken auf Gehwegen erlaubt ist?
Ergo:
Statt „Ja, man darf auf Hydranten parken“ vielleicht eher ein „es kommt darauf an“.
Grüße von
Tinchen
Hallo.
Statt „Ja, man darf auf Hydranten parken“ vielleicht eher ein
„es kommt darauf an“.
Die Frage sprach doch von „Hydranten […] welche in der Straße am Rand“ sind, also ausdrücklich von Straße, nicht von Gehwegen.
Sebastian.
Hallo Sebastian,
Die Frage sprach doch von „Hydranten […] welche in der
Straße am Rand“ sind, also ausdrücklich von Straße, nicht von
Gehwegen.
Jepp.
Schau dir mal Zeichen 315 an. So wie dort dargestellt wird meist auch geparkt: halb auf der Strasse und halb auf dem Gehweg.
Grüße,
Tinchen
Moin,
unabhängig von der rechtlichen Situation kann man aber durchaus damit rechnen, dass das auf dem Hydranten parkende Fahrzeug im dem Falle, dass eben dieser Hydrant während eines Feuerwehreinsatzes gebraucht wird, von diesem entfernt wird (z.B. durch aufschaukeln des Fahrzeugs).
Was auch durch die jeweiligen Brandschutzgesetze der Länder durchaus gedeckt ist.
Gruß
André
Hallo.
Schau dir mal Zeichen 315 an. So wie dort dargestellt wird
meist auch geparkt: halb auf der Strasse und halb auf dem
Gehweg.
Ok, daran hatte ich tatsächlich nicht gedacht.
Sebastian.
Es ist schon erstaunlich was manche Leute hier für einen Mist verfassen.
Ihr solltet Euch mal zuerst fragen wie Ihr euch fühlt wenn Eure Familie oder Eure Kinder sterben müssen, nur weil irgend ein ignoranter Mitbürger auf dem dringend benötigten Hydranten parkt. Und ganz nebenbei es gibt nicht nur ein Gesetz in Deutschland und auch nicht nur auf Bundesebene. Die Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz auf Landesebene ist auch für jeden Bürger bindend.
In der STVO § 12 Abs. 3 uAbs4 steht ganz eindeutig das das Parken verboten ist
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist.
Wer nun erzählt wie der Herr weiter Oben das man auf allen anderen Hydranten Parken kann, der Irrt sich gewaltig, im Brandschutzgesetz steht nichts von Gehwegen. Das Zustellen ( also auch Parken) von Rettungswegen und Brandschutztechnischen Einrichtungen (also jeder Hydrant) ist eine Straftat.
Diese kann laut Strafgesetz, wenn die Rettungsmassnahmen behindert werden und dadurch Menschen zu Schaden kommen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren geandet werden.
Im übrigen, wenn wir zu einem Einsatzort kommen und dort steht ein Auto auf dem Hydranten, dann zögern wir nicht lange, im Ernstfall wird das Fahrzeug auch ganz einfach mit dem Löschfahrzeug weggezogen (Bergungsgurt in die Allufelge eingehangen und weg damit). Und für Schäden steht der Verursacher gerade also der, welcher die Brandschutzeinrichtung blockiert hat, was dann wohl Ihr seit!
Also, wenn Ihr Ignorant genug seid, dann parkt halt auf dem Hydrant oder in der Feuerwehreinfahrt. Wir sind immer in der Lage Eure Fahrzeuge auf Eure Kosten zu entfernen!
Auf Gehwegen !
Wenn das Zusatzschild 315 nicht steht und auch kein anderes Park-/Halteverbot, dann darf man am Straßenrand parken. Und muss nicht darauf achten (kann es gar nicht weil man weder den Hydranten erkennt noch das meterweit entfernte Hydrantenschild kennt) wenn der Unterflurhydrant sich auf der Fahrbahn befindet.
Und die Brandschutzverordnung gilt nicht für Autofahrer. Wenn im Einzelfall, dann gibt es in der StVO Angaben dazu und offizielle Verkehrszeichen (Etwa „Feuerwehrzufahrt“ )
Zum Schluss: Klar ist die Feuerwehr sehr wichtig und ebenso, dass sie schnell ans Löschwasser herankommt.
MfG
duck313