Hallo,
bisher war ich felsenfest davon überzeugt, dass man in geschlossenen Ortschaften nicht am Straßenrand parken darf, wenn eine durchgezogene Linie (Begrenzungslinie?)an dieser Straße entlang führt. Jetzt finde ich aber gar keinen Beweis dafür. Ist es nun so, oder nicht ??? Vielleicht kann mir jemand helfen?
Gruß
Kascha