Ab dem 29.12 gibt es ja wieder Feuerwerk dürfte man eingekaufte feuerwerksartikel im Zug oder Bus transportieren oder ist das eine ordnungswidrigkeit bzw. Straftat
Ab dem 29.12 gibt es ja wieder Feuerwerk dürfte man
eingekaufte feuerwerksartikel im Zug oder Bus transportieren
oder ist das eine ordnungswidrigkeit bzw. Straftat
Hallo,
die legal erworbenen ja, illegal erworbene Feuerwerkskörper verstoßen gegen das Sprengstoffgesetz, was mit einer Geldstrafe bestraft wird, zudem muß die Vernichtung der eingezogenen Feuerwerkskörper dann bezahlt werden.
lG
Gibt es Dar Bestimmungen zur Menge und verstösst das gegen beföderungsbedingungen
Gibt es Dar Bestimmungen zur Menge und verstösst das gegen
beföderungsbedingungen
Streng genommen ist es verboten:
(2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und …
Es wird aber niemand etwas sagen, wenn es sich um normal im Handel erworbene Feuerwerkskörper handelt, da viele Leute so etwas mit sich führen. Zur Menge gilt der übliche Grundsatz, dass es nicht mehr sein sollte, als man auf einmal tragen kann.
Moin,
Gibt es Dar Bestimmungen zur Menge und verstösst das gegen
beföderungsbedingungen
Du müsstest herausfinden, in welcher Gefahrgutklasse das Zeug eingeordnet ist und die entsprechenden Mengenschlüssel suchen.
Ev. müssen die allg. Beförderungsbedingungen konsultiert werden, ob es dort nähere Ausführungen dazu gibt.
Gandalf
Selbstverständlich darf man diese Transportieren. Es gibt kein Gesetz, welches dies verbietet.
Selbstverständlich darf man legal erworbene Feuerwerkskörper in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren.
Neben den AGBs der ÖPNV-Betreiber dürfte vor allen Dingen die Gefahrgutverordnungen die Menge beschränken. Soweit ich das den ADR-Tabellen entnehme, sind das je nach Typ 5 bis 50 kg Brutto (inkl. Verpackung).
Wobei ich auch deutlich daneben liegen könnte, wenn man damit nicht jeden Tag zu tun hat…
Grüße,
.L
Aha
Selbstverständlich darf man diese Transportieren. Es gibt kein
Gesetz, welches dies verbietet.
§11 BefBedV ist kein Gesetz? Soso…
Hallo,
nein,siehe dazu zum B. die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG
7.2 Beförderungsausschluss
7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen,
die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen.
Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen,
explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände , entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter
nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB),
Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger
Rechtsvorschriften verboten ist.
Aber vom gesetz her ist es verboten??
Hallo,
das Gesetzt sowie die dazu erlassene Rechtsverordnung sind in meiner Antwort doch genannt…
Danke