Darf man das oderwird man angezeigt?

Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Aufpassen muss man natürlich schon etwas dabei, den können Personen auftauchen (Wanderwege etc.), könnten je nach dem wie „naturnah“ die Fotosession abläuft, der Tatbestand des Erregen öffentlichen Ärgernisses gegeben sein, da sich das Ganze im öffentlichen Raum abspielt.

Weiterhin könnten im Zwielicht Jäger Euch für Wild halten, also nicht im Sinne von wild sondern Wild!

Viel Spaß!

Hast Du da mal einen Link dazu, Onkel Kugel findet nämlich kein Bundeswaldjagdgesetz und werder im Waldgesetz noch im Jagdgesetz gibt es einen derartigen Artikel.

LG
Mike

würd’ mich auch interessieren …
Hi,

… denn „meine“ Suchmaschine hat auch nichts gefunden :smile:

Grüße,
mΔx

Wir haben im Wagen so eine Warnweste, die werd ich im Sommer mal überziehen. Hoffentlich bekomm ich da keinen Ärger mitdem ADAC.

LG Änne

Das sollte ne Satire gewesen sein. Ich hätte ahnen müssen, das es Leute gibt, die so etwas ernst nehmen…
Ich finde die Denkweise irre: erstmal zu fragen, ob etwas privates, was keinem schädigt, verboten ist.

Hallo Änne,
in Deutschland wird zwar vieles verboten, aber wir leben immer noch in einem freien Land. Und ein Verein kann dir erst recht keine Vorschriften machen.
Natürlich gibt es keine Warnwestenpflicht im Wald.