Darf man das oderwird man angezeigt?

Hallo Zusammen,mein Freund und ich wollen im Sommer im Wald Fotos von uns machen.  Echte Natur. Das heißt, der Wald Natur und uns selbst natürlich. Versteht Ihr? Ist das erlaubt? Kann man da angezeigt werden?
Danke für nette Antworten, Änne.

Ich wüsste nicht wegen was…
Fotos darf man ja machen…noch dazu wenn ihr selbst drauf seid. In der Öffentlichkeit mit fremden Personen auf den Fotos könnte man bei einer Veröffentlichung schon eher was falsch machen bzgl. „das Recht am eigenen Bild“!
Aber so…

-)

menno… die meinen naggisch!

Moin,

Generell ist das so, dass man durchaus die Öffentlichkeit erregt - wenn es denn kein Privatwald ist und die Genehmigung vorliegt oder wenn es zu einem FKK-Gelände gehört.

no Risk - no Fun…

Letztendlich denke/meine/hoffe ich, dass es denn eher ebi einer mündlichen Verwarnung bleiben würde - wer sollte sich die Mühe machen, da eine Anzeige zu erstellen?
Vielleicht nicht unbedingt auf einem ausgewiesenen Wanderweg, der staupotentieal hat…

LG
Ce

So lange ihr dabei kein Waldschutzgebiet in Mitleidenschaft zieht oder den Erholungswert des Waldes für andere Waldbesucher einschränkt, werdet ihr keine Probleme bekommen. Vielleicht halt nicht gerade im Bereich eines Waldkindergartens oder eines Waldspielplatzes, wenn die Fotos etwas freizügiger werden. :wink:

Vielleicht nicht unbedingt auf einem ausgewiesenen Wanderweg,
der staupotentieal hat…

LG
Ce

Das ist ja die Idee. Es gibt doch heute Wanderwege für Nackedeis Im Harz z.B. Das wäre doch was.

Danke Ce

Hallo Änne24,
in Deutschland gilt das freie Betretungsrecht des Waldes unabhängig vom Eigentum. Wie immer gibt es Ausnahmen, die in der Regel dann gelten, wenn das Betreten einer Fläche den Wald und damit den Eigentümer schädigen, z. B. junge Kulturen, besondere Schutzgebiete usw. also allgemein: das Betretungsrecht endet da, wo die Rechte anderer eingeschränkt werden. Damit haben wir auch das Fotografieren abgehandelt: solange sich niemand durch das Fotografieren im Wald verletzt fühlt (den lieben Gott störts nicht) ist Fotografieren selbstverständlich auch im Wald erlaubt.
Viel Vergnügen.
GB

… da wäre ich auch wieder „vorsichtig“
Gerade FKK-Kämpfer sind sher vorsichtig, dass da alles gesittet-nackt zugeht. Jegliches Posen wird da ziemlich „ungern“ gesehen und die Gefahr des Einschreitens ist da eher höher als geringer.
Anzeigen werden die das wohl weniger aber Schimpftiraden braucht man auch nicht wirklich…
Der Wald ist groß - es wird sich schon eine schöne Stelle auftun…
Gerade in ländlicher Gegend sowieso fast unbevölkert…

LG
Ce

So lange ihr keine öffentliches Ärgerniss seid, denke ich, dass es kein Problem ist. Fahr- und Betretungsverbote beachten!

Ja, aber ab wann sind wir öffentliches Ärgernis?

Wenn jemand etwas dagegen hätte, würde ich meinen Wald zur Verfügung stellen.
malus

man darf sich nackt fotografieren lassen
Hallo Anne24,
es ist sogar erlaubt nackt Auto zu fahren, Hauptsache, man hat geeignetes Schuhwerk an. Ich erinnere mich gern an den Film mit Louis de Fennes als Gendarm, wo sie FKK-Anhänger gejagt haben. Köstlich. In Deutschland (und Frankreich) sind diese Zeiten Gott sei Dank vorbei. Anders ist es in Badeanstalten, denn dort gelten Bekleidungsordnungen.
Im Wald könnt ihr euch getrost fotografieren, so wie ihr es wollt.
Viel Spaß dabei!
Stefan (den man auch getrost nackt fotografieren kann, weil man wegen dem Hängebauch nichts sieht)

wo steht der Wald?

Sieht aus , als ob ihr nicht gegen das Waldgesetz verstoßen werdet, höchstens wegen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung.wo kein Kläger da kein Richter

Hallo Zusammen,mein Freund und ich wollen im Sommer im Wald
Fotos von uns machen.  Echte Natur.

Gute Güte, was Probleme!

Als ich geboren wurde hat Adenauer noch regiert (also kurz vor dem ersten Weltkrieg), und schon damals hat kein Schwein auf sowas gegrunzt, kein Katholik länger geschaut, als nötig war, die Details zu erfassen und kein Sittenrichter seinen Hammer gehoben.

Aber massivst verklemmt ist die Jugend offenbar mit jeder Generation auf’s neue.

Gruß

Hallo,
solange kein anderes Gesetz verletzt wird (Naturschutz, Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte usw.), dürft ihr im Wald fotografieren. Wen oder was ist egal.
Jeder darf sich so weit entfalten, bis er die Rechte eines anderen berührt, so etwa steht’s im Grundgesetz.
Viel Spaß und passt auf wegen der Tannennadeln :smile:

bäh !!!

bäh !!!

Genau!

Hi
1: Ja, das ist erlaubt, sofern man nicht gegen Waldgesetze, Naturschutzgebiete, Naturparkordnung etc pp verstösst. Ausserdem sollte man nicht gegen die „guten Sitten“ verstossen. Sollte also ein bissle abgelegen sein und nicht gerade am Trimm-Dich Pfad neben dem gut besuchten Freibad unter dem Aussichtsturm…

  1. Natürlich kann man deswegen angezeigt werden. Im Nornalfall verfrachtet die Staatsanwaltschaft die Anzeige gleich in den Rundordner.

Idealerweise nimmt man für sowas einen Privatwald mit Erlaubnis des Eigentümers.

LG
Mike

Hallo,

wenn Ihr beide erwachsen oder beide minderjährig seid, ist das kein Problem. Sonst könnte der Erwachsene eins bekommen.

Aber nicht wegen des Waldes oder der Natur.

Viel Glück

Barmer

Natürlich dürft ihr das.
Allerdings zu bedenken: nach § 45 Bundeswaldjagdgesetz Absatz 2 darf der außerhalb von Wegen von mindestens 2m Breite nur betreten werden, wenn die Betreffenden mit einer Warnweste nach DIN EN 24167-2 bekleidet sind.
Also: nackig geht schon, aber mit oranger Weste. Klingt komisch, ist aber so.