Darf man das?

Hallo,

folgende Straßensituation:

Links ist eine Hofeinfahrt. Rechts endet das Grundstück nicht mit dem Haus, sondern der ca. 50 cm breite Streifen gehört auch noch dazu. Der Streifen war bis heute Nachmittag frei, als er plötzlich mit diesen Pflanzsteinen bestückt wurde. Die Straße ist relativ schmal, wie unschwer zu erkennen ist: mit gutem Willen kann konnte man an einem dort parkenden Auto vorbeifahren, musste man aber ganz leicht das Privatgrundstück in Anspruch nehmen. Ein RTW und ein Pkw kämen nicht aneinander vorbei. Das tangiert mich eher nicht.

Der Hof ist nur in einem recht großen Bogen befahrbar. Wenn man aber rückwärts vom Hof fährt, konnte man sich an der Hauswand orientieren, selbstverständlich, ohne das Privatgrundstück zu befahren. Das ist jetzt aufgrund der Pflanzsteine nur noch begrenzt möglich, zumal die Steine aus dem Auto heraus natürlich nicht einsehbar sind.

Ist das rechtlich erlaubt, oder welchen Paragraphen könnte man zu Rate ziehen? §315b StGB Abs. 1 Nr. 2 ist für mich fragwürdig, weil die Hindernisse sich zwar auf der Straße aber auf einem Privatgrundstück befinden. Kommt etwas anderes in Frage, oder muss man das in Kauf nehmen? Reden hilft übrigens nicht, als Antwort kam nur „ICH kann doch nichts dafür, wenn DU zu blöd zum Fahren bist.“ Dass sie sich selbst ins Knie geschossen hat, weil sie und ihre wechselnden Lover auch nicht mehr dort parken können, steht auf einem anderen Blatt. :grin:

Viele Grüße
Christa

Nachtrag: die Nachbarn dahinter haben schon vor längerer Zeit, auch aus Ärgernis, weil dort ab und zu fremde Autos parkten, Blumenkübel hingestellt, aber erstens sind sie höher, und zweitens stehen sie nicht direkt gegenüber einer Einfahrt, der Nachbar ihnen gegenüber hat dort einfach seinen Gartenzaun, die Situation ist also nicht vergleichbar!

Hallo,
wenn der Standort der Pflanzsteine (AKA „Streifen“) eine gewidmete bzw. anderweitig öffentliche Straßenverkehrsfläche ist, darf man das nicht (siehe widerrechtliche Straßenbenutzung der länderspezifischen Straßen- und Wegegesetze). Ist es ungewidmete Privatfläche, darf der Eigentümer das. Er dürfte es „sogar“ einzäunen, wenn nicht durch Bauordnungs- oder Nachbarrecht verboten.

So also nicht eindeutig zu beantworten. Ein Recht darauf, beim Rangieren das Grundstück des Nachbarn (oder dessen „Luftraum“) zu verwenden, gibt es erst mal „per se“ nicht.

Gruß vom
Schnabel

Hi,

wie und wo bekommt man so etwas heraus? Beim Katasteramt?

Soweit ich mich erinnere, war das so, als die Straße neu gepflastert wurde, dass die Anwohner auf der Streifenseite den Streifen selbst bezahlen mussten, aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht.

Ein Zaun in entsprechender Höhe wäre weniger störend, da auch beim Rückwärtsfahren vom Hof sichtbar, anders als die Pflanzsteine. :imp:

Viele Grüße
Christa

Guggel mal bie Deiner Stadt oder Gemeinde oder Kommune nach: Strassenbaulast
https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenbaulast diese Behörde ist für die Strassenwidmung oder Entwidmung zuständig. ramses90

Ach Mensch, richtig fündig bin ich (noch) nicht geworden, aber ein Treffer war die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, und da fiel mir ein, dass unser Ortsbürgermeister dort tätig ist. Ich werde den mal fragen, danke fürs Draufbringen!

Hallo,

ein gutes Indiz. Ein anderes sind die Regenfallrohre, die vor den Häusern in die Erde führen. Die befinden sich logischerweise auch auf dem gleichen Grundstück wie das Haus. Hinzu kommt, daß die Straße durch die erkennbaren Kantsteine begrenzt wird. Erst daran schließt sich rechts die Pflasterung an.

Es würde mich insofern wundern, wenn der Streifen vor den Häusern zur Straße gehörte.

Gruß
C.

Na ja, wie gesagt, dass der Streifen vor den Häusern zum Grundstück gehört, ist mir im Prinzip klar. Meine Frage zielte darauf hinaus, ob es erlaubt ist, vor bzw. gegenüber einer Hofeinfahrt solche „Fallen“ zu stellen, die beim Rückwärtsfahren aus der Einfahrt einfach nicht sichtbar sind. Nicht alle Autos haben Rückfahrsensoren.

Gruß
Christa

Eine Falle? Wenn jemand versucht, sein Grundstück mittels Blumenkübel vor Falschparkern und seine Fallrohre vor Beschädigungen zu schützen?
Komischer Gedanke.

Die Dinger sind sichtbar. Und wenn man das beim Rückwärtsfahrens nicht sieht, muss man sich von irgendwem einweisen lassen.

3 Like

Fallrohr vor Beschädigung schützen? Du siehst schon, dass es fast am Haus klebt, und das direkt hinter dem Durchgang zum Haus schon der Blumenkübel des Nachbarn steht? Ich möchte den Deppen sehen, der es darauf anlegt, so dicht dran zu parken. Wenn überhaupt, haben da nur sie oder ihre Besucher geparkt.
Ich weiß, dass sie da sind, ja, aber aus dem Auto sind sie eben nicht sichtbar.

Ok, dann hatte ich die Frage falsch verstanden. Ja, das darf man. Man darf natürlich keine Bärenfallen oder Nagelbänder auslegen, um Passanten und Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück zur Strecke zu bringen, aber ansonsten darf man sein eigenes Grundstück schon nach Gutdünken benutzen.

Gruß
C.

1 Like

Ja. Was genau spricht dagegen, das mit Blumenkübeln zu machen?

Und?

Man weiß, dass sie dort stehen. Und, um den alten Vergleich mal wieder zu bemühen: was, wenn dort etwas (oder jemand) liegt? Selber Schuld?

Wer rückwärts fährt und nicht sehen kann, wohin er fährt, hat sich gefälligst einweisen zu lassen. Steht so in der STVO:
https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html

Das Nutzen von, gar das Autofahren Autofahren auf fremden Grundstücken ist kein Menschenrecht!

1 Like