Hallo,
folgende Straßensituation:
Links ist eine Hofeinfahrt. Rechts endet das Grundstück nicht mit dem Haus, sondern der ca. 50 cm breite Streifen gehört auch noch dazu. Der Streifen war bis heute Nachmittag frei, als er plötzlich mit diesen Pflanzsteinen bestückt wurde. Die Straße ist relativ schmal, wie unschwer zu erkennen ist: mit gutem Willen kann konnte man an einem dort parkenden Auto vorbeifahren, musste man aber ganz leicht das Privatgrundstück in Anspruch nehmen. Ein RTW und ein Pkw kämen nicht aneinander vorbei. Das tangiert mich eher nicht.
Der Hof ist nur in einem recht großen Bogen befahrbar. Wenn man aber rückwärts vom Hof fährt, konnte man sich an der Hauswand orientieren, selbstverständlich, ohne das Privatgrundstück zu befahren. Das ist jetzt aufgrund der Pflanzsteine nur noch begrenzt möglich, zumal die Steine aus dem Auto heraus natürlich nicht einsehbar sind.
Ist das rechtlich erlaubt, oder welchen Paragraphen könnte man zu Rate ziehen? §315b StGB Abs. 1 Nr. 2 ist für mich fragwürdig, weil die Hindernisse sich zwar auf der Straße aber auf einem Privatgrundstück befinden. Kommt etwas anderes in Frage, oder muss man das in Kauf nehmen? Reden hilft übrigens nicht, als Antwort kam nur „ICH kann doch nichts dafür, wenn DU zu blöd zum Fahren bist.“ Dass sie sich selbst ins Knie geschossen hat, weil sie und ihre wechselnden Lover auch nicht mehr dort parken können, steht auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße
Christa
Nachtrag: die Nachbarn dahinter haben schon vor längerer Zeit, auch aus Ärgernis, weil dort ab und zu fremde Autos parkten, Blumenkübel hingestellt, aber erstens sind sie höher, und zweitens stehen sie nicht direkt gegenüber einer Einfahrt, der Nachbar ihnen gegenüber hat dort einfach seinen Gartenzaun, die Situation ist also nicht vergleichbar!