Darf man den Inhalt einer CD für den Privatgebrauch kopieren?

Hallo zusammen,

ist es nach deutschem Recht erlaubt, den Inhalt einer ausgeliehenen CD (aus der Bibliothek) zu kopieren für den Privatgebrauch? Würde das überhaupt auffallen?

Hallo,

Nein. Das ist, so wie ich als Laie §53 UrhG verstehe, nicht gestattet.

(1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder […] oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird

Aus meiner Sicht stellt eine Bibliothek eine öffentlichen Zugänglichmachung dar.

Die Kopie selbst wird natürlich nicht auffallen. Wenn man aber anfängt, diese Kopien zu verteilen oder gar zu verkaufen, dann kann das dem Rechtsstaat durchaus auffallen.

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Nein und nein.

Hallo @fragender2,
die elektronische Speicherung und Vervielfältigung ist verboten. Du müsstest die CD erst rechtmäßig kaufen. Dann dürftest du meiner Meinung nach eine Sicherheitskopie für den privaten Gebrauch anfertigen.

Beim Kopieren würde die CD sich aber in keiner Weise ändern. Darum fällt es der Bibliothek genauso wenig auf wie das Photokopieren oder Abschreiben geliehener Bücher. Sie würde auch nicht nach derartigen Vergehen suchen. Dazu hätte sie keine Zeit, keine technischen Möglichkeiten und keine rechtlichen Befugnisse.

Wenn hingegen die Polizei deinen PC beschlagnahmt und die Festplatte untersucht, dann fällt es denen sehr wohl auf, wenn Raubkopien darauf sind.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

Schau dir deinen Leihvertrag oder die AGBs der Bibliothek an. Da sollte drinstehen, was du machen darfst und was nicht.

Einen Kopierschutz o.ä. darfst du aber definitiv nicht umgehen.

Danke für die Antworten.
Aber dürfte eine Bibliothek quasi ihre eigenen Regeln machen? Soviel ich weiß darf man nur nicht den Kopierschutz umgehen und die Kopie für gewerbliche Zwecke nutzen.

Um was genau geht es denn?

Grundsätzlich kann dir der Rechteinhaber das Recht einräumen, dass du sein Produkt in jeder Form nutzen kannst (z.B. eine GNU Lizenz).

Du musst einfach nur schauen, was für eine Lizenz dir bei der Nutzung gewährt wird.

Also, der genaue Wortlaut auf der CD-Hülle lautet:
" Nach den Bestimmungen des Urheberrechts darf das auf beiliegenden Disketten/CD-ROMs gespeicherte Computerprogramm nicht auf einen anderen Datenträger übertragen und insbesondere nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Die Bibliothek übernimmt keine Garantie für die Virenfreiheit des Datenträgers."

Wie gesagt, die CD besitzt keinen Kopierschutz den ich umgehen müsste. Die CD-Rom selber besteht auch nur aus Audio-Dateien - die gehört zu einem Sprachkurs. Mit GNU kenne ich mich jetzt nicht aus. Aber die Bibliothek ist doch nicht Herausgeber des Buches/der CD sondern stellt sie nur zur Verfügung und hat sie für mich bestellt.

Die Bestimmungen des Urheberrechts existieren unabhängig von der Bibliothek. Die Bibliothek weist nur darauf hin, dass es besteht. Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum, egal, ob es Kopierschutz gibt oder nicht. Du darfst Dinge, die andere geschireben, gesungen, gespielt haben, Fotos, die sie gemacht haben, Zeichnungen, Gemälde, Texte, … nur vervielfältigen (auch eine einzige Kopie ist eine Vervielfältigung) nicht ohne Erlaubnis des Urhebers vervielfältigen. Nie. Nimmer.

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Wenn ich die CD kaufen würde und ich würde den Inhalt auf meinen Laptop kopieren um ihn zu schützen oder um das Audio auf meinem Handy zu hören, dann dürfte ich es doch auch kopieren. Und ich könnte die CD doch später evtl. verschenken oder wieder weg geben. Das ist doch dann mein Eigentum. Natürlich nur für den Eigengebrauch, aber wie ich gelesen habe, könnte ich die Kopie sogar einem Freund schenken (nicht verkaufen) wenn ich wollte. Besteht der Unterschied denn darin, ob ich die CD gekauft oder nur ausgeliehen habe?

Die Bibliothek hat hat sich vom Recheinhaber die Erlaubnis, das Werk zu verleihen. Der Rechteinhaber dürfte dabei im entsprechenden Vertrag untergebracht haben, dass die Bibliothek Maßnahmen unternimmt, dass der Entleiher die Rechte des Inhabers nicht verletzt.

Am Ende kann die Bibliothek nicht das Kopieren „freigeben“, weil sie nicht diese Recht erworben hat … ganz im Gegenteil.

Mit dem verkaufen, verschenken usw. ist auch dein Recht auf die private Kopie erloschen. Die Kopien sind dann genauso rechtswidrig, als hättest Du sie von einem geliehenen Tonträger oder per illegalem Download erworben.

Es gibt im deutschen Recht nur die Ausnahme des Mittschnitts z. B. von Radioprogramm.

Das heißt also, wenn ich das Audio auf meinem Laptop/ meinem Handy habe, dann ist es okay solange ich das das Buch/ die CD besitze. Sobald ich es aber wieder weg gebe, dann muss ich auch aufdem Laptop alles löschen? Wer kontrolliert das denn? Und wie logisch ist das überhaupt? Ich schade doch eigentlich niemanden damit.

Bist du wirklich so blöd naiv, oder tust du nur so?

Wieso? Inwiefern sollte ich jemanden schaden?

Wenn Du die CD kopierst, und dann weitergibst, haben zwei Menschen den Inhalt. Aber es wurde nur eine CD verkauft.
Hättest Du die CD behalten, und zum verschenken eine weitere gekauft (oder der beschenkte hätte sie sich selbst gekauft) hätte der hersteller zwei CDs verkaufen können, also mehr Geld eingenommen. Mit dem Kopieren, bringst Du den Hersteller also um sein Geld. Denn dafür hat er die CD hergestellt, um damit geld zu verdienen.

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Wer sagt, dass der Beschenkte sich das teure Zeug selber gekauft hätte? Vielleicht auch nicht. Eher wahrscheinlich. Und wenn ich einmal für die CD und das Buch bezahlt habe, dann könnte ich die CD anschließend auch in die Tonne kloppen. Wäre das gleiche. Warum ist es dann legal, sich etwas auf Amazon zu bestellen, die CD zu rippen und dann wieder zurückschicken (und natürlich das Geld zurückfordern)? Und vllt verliere ich die CD aber habe den Inhalt noch auf meinen Laptop. Wie gesagt, eigentlich beziehe ich mich eher auf den Eigenbedarf.

Wie kommst Du auf den Unsinn, daß das legal wäre? Ist es natürlich nicht! genauso wie alles andere.

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Hat ein Rechtsanwalt gesagt. Finde ich aber selber komisch.

Höchstens einer, der sich als Rechtsanwalt ausgegeben hat, der hat dann aber nie eine Uni von innen gesehen, geschweige denn, eine entsprechende Vorlesung gehört.

Nein, der hat wirklich eine Kanzlei und ist auch bekannt. Ich würde sogar das Video posten, wenn ich dürfte.

Ich erlaube es dir. :joy:

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