Wenn man eine Ware im Laden kauft, dann darf man diese auch
zurückgeben.
Nein, darf man nicht - zumindest nicht von Gesetzes wegen.
Alle andere - wie z.B. die 4 Wochen Umtauschfrist bei H&M - ist entweder eine vertragliche Vereinbarung oder kulantes Handeln des Händlers.
Wenn man im Internet eine Ware bestellt, dann darf man die
Bestellung auch stornieren.
„Stornieren“ ist juristisch gesehen auch falsch.
„Widerrufen“ wäre richtig.
Und das gilt auch nicht für alles.
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
enthält nenben der Regelung auch noch nen Haufen Ausnahmen.
Wenn das bei Lotto anders sein sollte, dann auf welcher
rechtlichen Grundlage?
Zunächst mal auf der Grundlage, dass es kein generelles Widerrufsrecht gibt. Aber selbst BGB wo der Fernabsatz geregelt ist für die Internet Lottotipper, gehts nicht:
Immer noch BGB 312d
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
…
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
Also muss weder der Schein am Schalter (dort sowieso nicht) noch bei Abschluss im Internet „storniert“ werden.
Habe im Internet leider nichts gefunden oder suche falsch …
Der Blick in Gesetz fällt leichter, wenn man nicht davon ausgeht, dass jeder Händler alles immer zurücknehmen muss.
Gruss highQ