Darf man den Lotto-Spielschein zurückgeben?

Hallo liebe Forumler:smile:

Ich habe folgende Frage:
Darf man direkt nach dem Erwerb von einem Lotto-Spielschein diesen wieder zurückgeben?

Gibt es einen Unterschied ob man den Spielschein in einem Kiosk oder online erwirbt?

Danke schon mal im Voraus :smile:

Hallo!

Man darf es,aber Du meinst Schein zurück/Geld zurück ?

Das geht m.E. nicht,allein wegen der elektronischen Übermittlung der Daten.
Die Scheinkpoie ist sofort im Rechner der Lottozentrale eingetroffen und gespeichert,die kann man da nicht mehr rückholen.

Unterschied,wo gekauft ? Meines Erachtens nach nicht.

MfG
duck313

Wenn man eine Ware im Laden kauft, dann darf man diese auch zurückgeben.
Wenn man im Internet eine Ware bestellt, dann darf man die Bestellung auch stornieren.

Wenn das bei Lotto anders sein sollte, dann auf welcher rechtlichen Grundlage?

Habe im Internet leider nichts gefunden oder suche falsch … :frowning:

Wenn man eine Ware im Laden kauft, dann darf man diese auch
zurückgeben.

NEIN, man kann das versuchen, der Verkäufer kann es akzeptieren.

Es gibt kein generelles Rückgaberecht für Käufe und es hat sowas meines Wissens auch noch nie gegeben. Woher dieser Aberglauben stammt ist mri schleierhaft!

Wenn man im Internet eine Ware bestellt, dann darf man die
Bestellung auch stornieren.

Es ist keine WARE, sondern eine Dienstleistung.
Genauer:
Eine Wett- und Lotteriedienstleistung.
Für diese gibt es kein Widerrufsrecht:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html

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Hallo,

Es gibt kein generelles Rückgaberecht für Käufe und es hat
sowas meines Wissens auch noch nie gegeben. Woher dieser
Aberglauben stammt ist mri schleierhaft!

das stammt genau aus dem von dir zitierten Fernabsatzrecht. :wink: Viele Leute wenden das aber auf die Einkäufe im Laden an, ohne daran zu denken, dass dafür ganz andere Gesetze gelten, und dass in der Regel nur bei Kulanz des Verkäufers Ware zurück genommen wird (oft auch nur gegen Gutschein).

Viele Grüße
Christa

Wenn man eine Ware im Laden kauft, dann darf man diese auch
zurückgeben.

Nein, darf man nicht - zumindest nicht von Gesetzes wegen.
Alle andere - wie z.B. die 4 Wochen Umtauschfrist bei H&M - ist entweder eine vertragliche Vereinbarung oder kulantes Handeln des Händlers.

Wenn man im Internet eine Ware bestellt, dann darf man die
Bestellung auch stornieren.

„Stornieren“ ist juristisch gesehen auch falsch.
„Widerrufen“ wäre richtig.
Und das gilt auch nicht für alles.

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

enthält nenben der Regelung auch noch nen Haufen Ausnahmen.

Wenn das bei Lotto anders sein sollte, dann auf welcher
rechtlichen Grundlage?

Zunächst mal auf der Grundlage, dass es kein generelles Widerrufsrecht gibt. Aber selbst BGB wo der Fernabsatz geregelt ist für die Internet Lottotipper, gehts nicht:

Immer noch BGB 312d

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,

Also muss weder der Schein am Schalter (dort sowieso nicht) noch bei Abschluss im Internet „storniert“ werden.

Habe im Internet leider nichts gefunden oder suche falsch …

Der Blick in Gesetz fällt leichter, wenn man nicht davon ausgeht, dass jeder Händler alles immer zurücknehmen muss.

Gruss highQ

Vielen Dank für die ausführlichen Informationen :smile:

Man lernt halt nie aus…