Darf man die Inhaltsangabe Buchrücken veröffentli

Darf man die Inhaltsangabe, die auf einem Buchrücken steht, eigentlich weiter veröffentlichen oder bzw. ist da auch ein Urheberschutz drauf?
Gruß Tobi

Hallo,

auch ein Urheberschutz drauf?

es hat einen Urheber, damit ist es nach deutschem Recht automatisch geschützt.
Beim Verlag (der vermutlich die Verwertungsrechte vom Urheber erworben hat) anzufragen, könnte aber erfolgreich sein.

Cu Rene

Der Text auf dem Buchrücken darf grundsätzlich veröffentlicht werden weil das Werbung für das Buch selber darstellt und die Verlage an Gratiswerbung interessiert sind.

Ich meine aber da war eine Einschränkung dabei. Man muss den Buchtitel, Autor und Verlag nennen wenn man das veröffentlicht. Leider fällt mir die Quelle nicht mehr ein, daher kann ich nichts genaueres sagen.

Frag doch mal bei einem Internetbuchhandel nach unter welcher Voraussetzung sie die Buchbeschreibungen(Buchrücken, Cover) im Internet öffentlich machen.

Theoroe und Praxis
Hallo!

Ich gehe mal davon aus, daß mit dem „Text auf dem Buchrücken“ der Text auf der Buchrückseite bzwe. der Klappentext gemeint ist. Auf dem Buchrücken stehen ja in der Regel nur Titel und Autor.

http://de.wikipedia.org/wiki/Buchr%C3%BCcken
http://de.wikipedia.org/wiki/Klappentext

Der Text auf dem Buchrücken darf grundsätzlich veröffentlicht
werden

Das ist nicht richtig. Der Text darf nur mit (stillschweigender) Erlaubnis des Rechteinhabers bzw. des Urhebers veröffentlicht werden. In der Praxis hat natürlich kein Verlag etwas dagegen, denn wie Du schreibst:

weil das Werbung für das Buch selber darstellt und die
Verlage an Gratiswerbung interessiert sind.

Aber daraus leitet sich kein grundsätzliches Recht ab, diesen Text zu verwenden.

Ich meine aber da war eine Einschränkung dabei. Man muss den
Buchtitel, Autor und Verlag nennen wenn man das
veröffentlicht.

Das wäre sozuzsagen eine „Vertragsbedingung“, die der Verlag stellt, wenn er die Veröffentlichung erlaubt. Aber keine gesetzliche Vorschrift. Das kann deshalb von Verlag zu Verlag varieren.

Bei der Veröffentlichung des Buchcovers (also der Gestaltung) könnte man rechtlich argumentieren, daß es sich um ein Großzitat im Rahmen des Zitatrechts handelt, weil sich z.B. eine Rezension damit beswchäftigt. Das wäre die rechtliche Seite. Auf der praktischen Seite dürfte es kein Problem sein, eine Einwilligung des Verlages zu bekommen.

Gruß,
Max

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Hallo,

es hat einen Urheber, damit ist es nach deutschem Recht
automatisch geschützt.

Das ist so nicht richtig. Nicht alles ist durch das Urheberrecht geschützt! Es wird auch eine gewisse Schaffenshöhe vorausgesetzt.

LG,
-Efchen