Hallo liebe Wissenden,
ich hab da mal ne Frage zu einer ziemlich heiklen, natürlich fiktiven Situation.
Ich hoffe das ich hier in dem Forum richtig bin, da es mir nicht in erster Linie um Arbeitsrechtliche Dinge geht sondern um Grundsätzliche Rechtliche Tücken.
Also mal folgende fiktive Situation:
Jemand arbeitet in einem Unternehmen welches im Pflegedienst tätig ist. Nehmen wir mal dieser Jemand ist als Betreuer oder Betreuerin in einer Wohngemeinschaft für demenzkranke Menschen eingesetzt. Diese WG ist rund um die Uhr von jeweils bis zu 3 Betreuern pro Schicht besetzt.
Nun nehmen wir mal an, es kam in der Vergangenheit schon 2x zu Diebstählen von Geldbeträgen in der Größenordnung >500€. Durch die Struktur der Arbeitsweise fiel der Diebstahl allerdings immer erst nach einigen Tagen auf.
Angenommen die Firmenleitung versuchte diese beiden Diebstähle weitestgehend zu vertuschen um nicht event. die Patienten zu verlieren.
Die Angestellten dieser Firma sind mit der Art der „Strafverfolgung“ allerdings sehr unzufrieden da sie wissen das einer unter ihnen der Täter sein muss.
Nach „heimlichen“ recherchieren mehrer Kollegen konnte der Tatverdacht auch ziemlich zweifelsfrei auf eine Person eingegrenzt werden. Es gibt allerdings im Nachhinein keine definitiven Beweise.
Die Geschäftsleitung steht auf dem Standpunkt, wenn der Täter nicht auf frischer Tat ertappt wird, kann man da nix machen (klar, der Diebstahl trifft ja auch nicht die Firma an sich)
und die Aussage eines verwirrten älteren Menschen ist nicht sehr glaubwürdig.
Jetzt nehmen wir mal weiterhin an, dass in der jüngsten Vergangenheit mehrer male kleinere Beträge zwischen 5 und 20 Euro auf merkwürdige weise bei den Patienten verschwinden.
Die Betreuer in dieser WG haben jetzt einfach Angst dass sich diese flüchtige Verhalten des Geldes auch auf ihre Brieftaschen ausweiten könnte. Außerdem ist unter den Kollegen dadurch eine ziemlich angespannte Stimmung.
Nun aber mal zu meiner eigentlichen Frage:
Nehmen wir mal an, jemand hat jetzt die Idee, dem Dieb ein für allemal das Handwerk zulegen und will ihm eine Falle stellen. Er könnte sich vorstellen, einen Geldschein so zu deponieren das der Dieb ihn finden muss. Dieser jemand würde sich vorher die Seriennummer des Scheines aufschreiben und sollte die Falle zuschnappen und der Schein weg sein würde er sofort die Polizei rufen.
Darf man das so machen? Darf die gerufene Polizei bei Verdächtigen „Taschenkontrolle“ machen? Kann man so etwas im Vorfeld mit der Polizei absprechen?
Welche Risiken oder Gefahren rechtlicherseits bestehen dabei?
Vielen Dank für eure Antworten.
Ronny