Darf man Dieb eine Falle stellen?

Hallo liebe Wissenden,

ich hab da mal ne Frage zu einer ziemlich heiklen, natürlich fiktiven Situation.
Ich hoffe das ich hier in dem Forum richtig bin, da es mir nicht in erster Linie um Arbeitsrechtliche Dinge geht sondern um Grundsätzliche Rechtliche Tücken.

Also mal folgende fiktive Situation:
Jemand arbeitet in einem Unternehmen welches im Pflegedienst tätig ist. Nehmen wir mal dieser Jemand ist als Betreuer oder Betreuerin in einer Wohngemeinschaft für demenzkranke Menschen eingesetzt. Diese WG ist rund um die Uhr von jeweils bis zu 3 Betreuern pro Schicht besetzt.
Nun nehmen wir mal an, es kam in der Vergangenheit schon 2x zu Diebstählen von Geldbeträgen in der Größenordnung >500€. Durch die Struktur der Arbeitsweise fiel der Diebstahl allerdings immer erst nach einigen Tagen auf.
Angenommen die Firmenleitung versuchte diese beiden Diebstähle weitestgehend zu vertuschen um nicht event. die Patienten zu verlieren.
Die Angestellten dieser Firma sind mit der Art der „Strafverfolgung“ allerdings sehr unzufrieden da sie wissen das einer unter ihnen der Täter sein muss.
Nach „heimlichen“ recherchieren mehrer Kollegen konnte der Tatverdacht auch ziemlich zweifelsfrei auf eine Person eingegrenzt werden. Es gibt allerdings im Nachhinein keine definitiven Beweise.
Die Geschäftsleitung steht auf dem Standpunkt, wenn der Täter nicht auf frischer Tat ertappt wird, kann man da nix machen (klar, der Diebstahl trifft ja auch nicht die Firma an sich)
und die Aussage eines verwirrten älteren Menschen ist nicht sehr glaubwürdig.
Jetzt nehmen wir mal weiterhin an, dass in der jüngsten Vergangenheit mehrer male kleinere Beträge zwischen 5 und 20 Euro auf merkwürdige weise bei den Patienten verschwinden.
Die Betreuer in dieser WG haben jetzt einfach Angst dass sich diese flüchtige Verhalten des Geldes auch auf ihre Brieftaschen ausweiten könnte. Außerdem ist unter den Kollegen dadurch eine ziemlich angespannte Stimmung.
Nun aber mal zu meiner eigentlichen Frage:
Nehmen wir mal an, jemand hat jetzt die Idee, dem Dieb ein für allemal das Handwerk zulegen und will ihm eine Falle stellen. Er könnte sich vorstellen, einen Geldschein so zu deponieren das der Dieb ihn finden muss. Dieser jemand würde sich vorher die Seriennummer des Scheines aufschreiben und sollte die Falle zuschnappen und der Schein weg sein würde er sofort die Polizei rufen.
Darf man das so machen? Darf die gerufene Polizei bei Verdächtigen „Taschenkontrolle“ machen? Kann man so etwas im Vorfeld mit der Polizei absprechen?
Welche Risiken oder Gefahren rechtlicherseits bestehen dabei?

Vielen Dank für eure Antworten.
Ronny

Hallo,

ja, man darf dem Dieb eine Falle stellen. Allerdings wird es schon deshalb schwierig werden, wenn der Dieb Kollege/Kollegin ist und möglicherweise weiss, was geplant ist.

Eine Überwachung mit Camera dürfte - auch wegen des Patientenschutzes -große Schwierigkeiten verursachen. Es gibt also die Möglichkeit, dass Geldscheine „chemisch markiert“ werden. Dies sollte aber mit einer Beratungsstelle der Kriminalpolizei abgeklärt werden.

Gerade im Bereich der Patientenversorgung darf eine Heimleitung/ eine Leitung der Einrichtung solche Vorgänge nicht vertuschen. Wenn aber der Diebstahl am Patienten vertuscht wird, was macht dann diese Leitung wenn Opiate fehlen ? Die Reaktion der Leitung ist mir völlig unverständlich. Kommt nämlich eines Tages heraus - und das wird es - dass vertuscht wurde, wird der Schaden für alle Beteiligten - auch jene die unschuldig sind - verheerende Folgen haben. Würdest Du jemand einstellen, wo unklar, wenn er aus einem anderen Heim kommt, wer wirklich dort geklaut hat und müsstest Du nicht auch befürchten, dass der „Dieb“ sich bei Dir als Mitarbeiter meldet?

Grüsse

ich hab da mal ne Frage zu einer ziemlich heiklen, natürlich
fiktiven Situation.
Ich hoffe das ich hier in dem Forum richtig bin, da es mir
nicht in erster Linie um Arbeitsrechtliche Dinge geht sondern
um Grundsätzliche Rechtliche Tücken.

Also mal folgende fiktive Situation:
Jemand arbeitet in einem Unternehmen welches im Pflegedienst
tätig ist. Nehmen wir mal dieser Jemand ist als Betreuer oder
Betreuerin in einer Wohngemeinschaft für demenzkranke Menschen
eingesetzt. Diese WG ist rund um die Uhr von jeweils bis zu 3
Betreuern pro Schicht besetzt.
Nun nehmen wir mal an, es kam in der Vergangenheit schon 2x zu
Diebstählen von Geldbeträgen in der Größenordnung >500€.
Durch die Struktur der Arbeitsweise fiel der Diebstahl
allerdings immer erst nach einigen Tagen auf.
Angenommen die Firmenleitung versuchte diese beiden Diebstähle
weitestgehend zu vertuschen um nicht event. die Patienten zu
verlieren.
Die Angestellten dieser Firma sind mit der Art der
„Strafverfolgung“ allerdings sehr unzufrieden da sie wissen
das einer unter ihnen der Täter sein muss.
Nach „heimlichen“ recherchieren mehrer Kollegen konnte der
Tatverdacht auch ziemlich zweifelsfrei auf eine Person
eingegrenzt werden. Es gibt allerdings im Nachhinein keine
definitiven Beweise.
Die Geschäftsleitung steht auf dem Standpunkt, wenn der Täter
nicht auf frischer Tat ertappt wird, kann man da nix machen
(klar, der Diebstahl trifft ja auch nicht die Firma an sich)
und die Aussage eines verwirrten älteren Menschen ist nicht
sehr glaubwürdig.
Jetzt nehmen wir mal weiterhin an, dass in der jüngsten
Vergangenheit mehrer male kleinere Beträge zwischen 5 und 20
Euro auf merkwürdige weise bei den Patienten verschwinden.
Die Betreuer in dieser WG haben jetzt einfach Angst dass sich
diese flüchtige Verhalten des Geldes auch auf ihre
Brieftaschen ausweiten könnte. Außerdem ist unter den Kollegen
dadurch eine ziemlich angespannte Stimmung.
Nun aber mal zu meiner eigentlichen Frage:
Nehmen wir mal an, jemand hat jetzt die Idee, dem Dieb ein für
allemal das Handwerk zulegen und will ihm eine Falle stellen.
Er könnte sich vorstellen, einen Geldschein so zu deponieren
das der Dieb ihn finden muss. Dieser jemand würde sich vorher
die Seriennummer des Scheines aufschreiben und sollte die
Falle zuschnappen und der Schein weg sein würde er sofort die
Polizei rufen.
Darf man das so machen? Darf die gerufene Polizei bei
Verdächtigen „Taschenkontrolle“ machen? Kann man so etwas im
Vorfeld mit der Polizei absprechen?
Welche Risiken oder Gefahren rechtlicherseits bestehen dabei?

Vielen Dank für eure Antworten.
Ronny

Hallo Günter,
vielen Dankl erstmal für deine schnelle Antwort.

… wenn der Dieb Kollege/Kollegin
ist und möglicherweise weiss, was geplant ist.

Schon klar, das soetwas im Vorfeld nicht an die große Glocke gehangen werden sollte.

… Es gibt also die Möglichkeit, dass Geldscheine „chemisch markiert“
werden. Dies sollte aber mit einer Beratungsstelle der
Kriminalpolizei abgeklärt werden.

Da die Firmenleitung kein Interesse an einer offiziellen Ermittlung hat, wird es event. schwierig dort um Hilfe zu bitten.

Gerade im Bereich der Patientenversorgung darf eine
Heimleitung/ eine Leitung der Einrichtung solche Vorgänge
nicht vertuschen. Wenn aber der Diebstahl am Patienten
vertuscht wird, was macht dann diese Leitung wenn Opiate
fehlen ?

Kurioser weise wird auf die Medikamente mehr aufgepasst als auf Geld.
Das davon unbemerkt etwas verschwinden kann ist fast unmöglich.
Das Problem ist, diese WG ist so konzipiert das das der Träger nur die Betreuende Funktion hat. Jeder Bewohner/Patient oder wie auch immer, hat sein eigenes Zimmer in dieser WG. Alles was sich hinter der Zimmertür abspielt liegt teoretisch außerhalb des Verantwortungsbereichs des Trägers. Praktisch sieht es natürlich anders aus.
Die Gelder die bisher verschwunden sind, sind immer nur aus den Zimmern verschwunden.

Die Reaktion der Leitung ist mir völlig
unverständlich.

Zum gewissen Teil kann man diese Haltung auch nachvollziehen. Der Markt ist gerade in der Pflegebrange sehr hart umkämpft. Die Firma hat aktuell noch einen sehr guten Ruf und will sich den nicht beschmutzen.

Kommt nämlich eines Tages heraus - und das
wird es - dass vertuscht wurde, wird der Schaden für alle
Beteiligten - auch jene die unschuldig sind - verheerende
Folgen haben.

Da bin ich genau deiner Meinung. Früher oder später wird zumindestens das mit den Diebstählen rauskommen. Die Firmenleitung wird dann natürlich alles leugnen und sich als völlig Ahnungslos hinstellen.

Würdest Du jemand einstellen, wo unklar, wenn er
aus einem anderen Heim kommt, wer wirklich dort geklaut hat
und müsstest Du nicht auch befürchten, dass der „Dieb“ sich
bei Dir als Mitarbeiter meldet?

Und das ist die größte Angst der Angestellten. Das nämlich von den „ehrlichen“ der Ruf beschädigt wird. Aktuell ist es nur so, das jeder Angst um seinen Arbeitsplatz hat. Und keiner will sich mit dem AG anlegen und seinen Job aufs Spiel setzten.
Ist einfach ne doofe Situation.

Ronny

Hallöchen!

Zum dem altbekannten Vorgehen bei der Diebesfalle ist aus juristischer Sicht eins anzumerken:

Der Diebstahl erfordert einen Gewahrsamsbruch, also muss der Täter Gewahrsam an der Sache GEGEN den Willen des Berechtigten erlangen. Wenn ich aber den Schein oder was auch immer in der Absicht deponiere, den Dieb zur Tat anzureizen, dann kann

a) Kein Diebstahl vollendet werden, ebenso nach h.A. auch keine Unterschlagung, wohl aber ein Versuch
b) u.U. eine Bestrafung des zur Situation anreizenden wegen Anstiftung zum Diebstahl in Betracht kommen.

Gruß,

Frank