Darf man ein kleines Bienenvolk im Garten halten?

Hallo liebes Galileoteam!
Mein Mann ist Hobbyimker mit 12 Bienenvölkern die teils bei einem Bauern, teils in einer Kleingartenanlage in Bienenunterkünften und Bienenhaus stehen.
Zur eigenen Studie und Beobachtung hat er ein kleines Ablegervolk, das sich erst noch vermehren muß zum ganzen Bienenvolk (= ca. 60000 Bienen) und um Honig ernten zu können, in unseren ca. 200 qm kleinen Garten gestellt.
Zur rechten und linken Seite haben wir durch enge Besiedelung in unserer Straße (bei 12 m eigener Grundstücksbreite) Nachbarn, wobei die Nachbarn zur rechten Seite uns vorschrieben, die Bienenbeute entfernen zu müssen. Wobei unsere Bienen sanftmütig sind und die Bienenbeute mit dem Flugloch in die entgegengesetzte Richtung dieser Nachbarn steht.
Als Grund gaben diese Nachbarn Angst vor Bienen und allergische Reaktion an.
Um also weiterhin friedlich nebeneinander wohnen zu können stellte mein Mann die Bienenbehausung in eine seiner Unterkünfte. Es ist nur schade um die hiesige Befruchtung der Obstbäume und Blumen in unserer Umgebung mit und durch unsere Bienen.
Wie sieht es rechtlich gegenüber Bienenhaltung im eigenen Garten aus?

Hallo,

entscheidend ist, was in der Satzung des Vereins steht und was in der Ordnungssatzung der Gemeinde steht. Ich würde an Ihrer Stelle Rat bei der Gemeinde einholen. Leider kenne ich mich nicht sehr viel besser aus.

Gruß Katja

Das ist nicht wirklich mein Fachgebiet, da es wahrscheinlich hauptsächlich um Privatrecht geht.

Es könnte sein, dass die Stadt bzw. Gemeinde etwas zur Bienenhaltung in einer Satzung oder ordnungsbehördlichen Verordnung festgelegt hat. Nach meinem Stand ist das aber recht selten, vielleicht noch in einer Gegend, in der viele Bienen gehalten werden. Aber das könnte hier ja der Fall sein. Dazu bitte bei der Gemeinde nachfragen, wahrscheinlich im Ordnungsamt o.ä.

Ansonsten greifen vermutlich eher §906 und §907 BGB. Herrschende Meinung ist, dass Bienen Immissionen im Sinne von §906 BGB sind. Der beeinträchtigte Nachbar darf danach selbst geeignete Maßnahmen ergreifen, beispielsweise die Bienen einfangen (aber nicht töten). Für weitere Maßnahmen kommt es wohl auch darauf an, ob der Bienenflug eine WESENTLICHE Beeinträchtigung ist. Dies könnte in einer Großstadt eher der Fall sein als auf dem Land.
Nach der Rechtsprechung kann ein Bienenhaus unter bestimmten Voraussetzungen eine gefahrdrohende Anlage im Sinne von §907 BGB sein. Der Nachbar könnte dann unter Umständen eine Beseitigung dieser Anlage verlangen. Hier können auch wieder viele Aspekte mit reinspielen. In einem nach Bebauungsplan reinen Wohngebiet oder bei nachgewiesener Bienenallergie werden diese Abwehransprüche z.B. stärker sein.
Vielleicht kann hier ein Schiedsmann helfen?
Oder um des lieben Nachbarschaftsfrieden willens die Bienenhaltung in diesem Garten freiwillig aufgeben…

Das ist nicht mein Fachgebiet

Hallo heiwolf,

deine Frage betrifft ein privatrechtliches Problem. Ich habe jedoch öffentliches Recht als Interessengebiet angegeben.

jotti