Ja, die „normalen“ aus dem Baurecht. Hier der Grenzabstand und die Größe, also die Fläche die die PV von deinem Grundstück einnimmt.
Bis zu bestimmter Größe ist das genehmigungsfrei, darüberhinaus braucht man eine Baugenehmigung. Ein evtl. vorliegender Bebauungsplan und Baugrenzen auf dem Grundstück (also wo Gebäude usw. stehen dürfen) könnten es einschränken.
Guck in die Landesbauordnung deines Bundeslandes rein oder frage einfach mal unverbindlich auf dem Bauamt nach.
Die PV „nicht auf dem Dach“ unterscheidet slch gar nicht. Nur ist hier das Haltegestell anders, man braucht stabilere Stützen. Also ein Metallgerüst in gewünschter Schräglage zur Sonne auf die dann die PV-Module montiert werden. Plus die Kabelverbindung ins Haus,also Kabelgraben.
Meines Erachtens werden alle PV-Firmen, die Anlagen auf Dächern bauen auch mit einer Anlage im Garten vertraut sein und dir ein Angebot machen können.
Auf Flachdächern werden ja auch Schräggestelle montiert, das ist mit dem Aufbau im Garten vergleichbar.
MfG
duck313