Hallo, ich möchte einen Wohnwagen auf meinem privaten !Gartenland! dauerhaft abstellen und am Wochenende auch als Unterkunft nutzen. Darf ich das einfach machen? Der Wohnwagen soll auch rollbar bleiben, ist aber abgemeldet. Die Nachbarn haben nichts dagegen. Ich wohne im Land Brandenburg und das Grundstück liegt auch nicht außerhalb der Stadt. Die Behörden will ich vorerst mal aus dem Spiel lassen. Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen. LG Biene
Dafür ist eine Genehmigung erforderlich:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-ein-Wohnwagen-oder-Wohnwagenstellplatz-auf-Wochenendgrundstueck-verboten--f204327.html ramses90
Nein, zumindest braucht man, wenn man ihn länger als ein Jahr stehen lassen will, eine Baugenhmigung.
In dem Link geht es aber um einen ganz andere Sachverhalt
„Die Dame von der Bauaufsichtsbehörde sagte daraufhin es sei egal, denn
es ist kein Wohngrundstück sondern ein Wochenendgrundstück (heute nennt
man es glaube ich Grundstück zu Erholungszwecken“. Wäre es mein eigenes
Wohngrundstück wäre es eine andere Situation."
Beim UP geht es doch um das Abstellen auf dem Wohngrundstück.
Und wenn man ihn alle 11 Monate für ein paar Tage ausserhalb des Grundstücks verbringt?
er soll aber abgemeldet sein.
Da ist aufgeführt was man alles genehmigungsfrei in Brandenburg darf, der Wohnwagen dürfte demzufolge nur auf bauaufsichtlich genehmigten Wochenendhausplätzen stehen.
http://www.lexsoft.de/normensammlung/242553,56 ramses90
Hallo,
Hallo, ich möchte einen Wohnwagen auf meinem privaten !Gartenland!
dauerhaft abstellen und am Wochenende auch als Unterkunft nutzen
Was verstehst du unter Gartenland ??
Bzw. genau gesagt, wie lautet die amtliche Bezeichnung für das Grundstück, denn danach richtet es sich,ob du da einen Wohnwagen abstellen kannst.
ganz im gegenteil. es geht um ein gartengrundstück. wozu sollte man auch am wochenende hinter seiner wohnung im garten wohnen?
Einfach mal da kurz und Anonym anrufen und nachfragen. Denn was nützt dir als Antwort ja oder nein wenn diese falsch ist? Baurecht ist in vielen Bereichen Abdingbar und kann von der Kommune daher per Satzung angepasst werden.
Die Stadt bezeichnet das Areal als Nutz- und Erholungsgarten.
Leider ist das anonym nicht möglich, da ich ja die Flurstücknummer angeben muss.
nö der Bereich langt wo das Grundstück liegt langt meistens schon, z.b. an der Straße x.
Rechtsverbindliche auskümfte wirst du dazu nur von deiner Baubehörte bekommen.
Warum anonym? Wenn Du den Wohnwagen dort widerrechtlich abstellst, fällt das irgendwann auf und dann wird es erst recht unangenehm.
Gruß T
Ist das jetzt dein Eigentum oder gepachtet/gemietet?
„Nutz- und Erholungsgarten“ hört sich nach einer Zoneneinteilung an. Dazu müsste es dann einen Zonenplan geben, in welchem auch Vorschriften zur Benutzung enthalten sind.
MfG Peter(TOO)
Hallo,
also
Die Stadt bezeichnet das Areal als Nutz- und Erholungsgarten.
die übliche Definition einer Kleingartenanlage.
Also könnte man ihn doch als „Gartenlaube“ gegenüber dem Amt definieren, schließlich sind solche ja laut Kleingartengesetz nicht dauerhaft .
Das ganze natürlich schriftlich geben lassen.
das ist wie üblich unsinn. je nach kleingartenkolonie kann es dort sogar steinhäuser geben. wenn du das von dir genannte gesetz mal gelesen hättest, wüsstest du dass dort was ganz anders steht.
tja, wenn man die Feinheiten der deutschen Sprache nicht versteht.
Ich glaube, Rapido hat schon verstanden verstanden, was ich meinte
dann bleibt es trotzdem unsinn.
ich hoffe, er liest im gesetz nach und glaubt nicht einfach den unsinn, den du hier von dir gibst. in http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html steht zur laube ganz eindeutig „Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.“ und das ist unabhängig von jeglicher leseschwäche nunmal was ganz anderes als
[Beitrag editiert - www Team]
Hallo,
Solltest du die Behörde telefonisch/persönlich befragen wirst du nach meiner einschlägigen Erfahrung nicht unbedingt eine rechtsverbindliche Antwort bekommen. Ich habe vor 35 Jahren aus eigenem Interesse die Rechtsprechung für BaWü ergoogelt und kam zur Festtellung: wenn der Stellplatz für Wohnzwecke geeignet ist, benötigt man in BaWü eine Baugenehmigung für den Wohnwagen. Man kann immer dies ignorieren und damit spekulieren, dass die Behördenmitarbeiter nicht besonders diensteifrig sind und Umweltschützern so etwas nicht wahrnehmen.
Gruß
Otto