Darf man Einzel-Coaching ablehnen?

Ich möchte gerne wissen, ob ein Einzel-Coaching freiwillig ist oder nicht.
1.Was bin ich gezwungen mitzumachen?
2.Was darf ich auch ablehnen, und ggf. unter welchen Bedingungen?
3.Welche Strafen/Sanktionen drohen mir (a)schlimmstenfalls und (b) wahrscheinlich?

Und du findest nicht, dass du vielleicht nochmal ein paar Eckdaten angeben solltest, damit man dir vernünftig antworten kann?

Wer will dich in ein Einzel-Coaching stecken und warum?
Warum lehnst du es ab?
Wer sollte dir welche Sanktionen verhängen können und warum?

Für die Beantwortung der Frage ist das meines Erachtens nicht erforderlich, ich will ja wissen, wie die RECHTSLAGE ist.
Wenn man als AlgII-Bezieher vom Amt „eingeladen“ wird, muss man ja teilnehmen, sonst drohen Sanktionen. Wenn der Betroffene einschätzt, dass ihm das überhaupt nichts bringt, kann er dann ablehnen?

Die persönliche Einschätzung des Betroffenen ist für die Teilnahmeverpflichtung irrelevant.

Aber du darfst dagegen Klagen.

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Hallo,

warum fragst Du dann überhaupt noch, wenn Du die Nachfragen von sachkundigen Menschen derart abbügelst?

Die Rechtslage hängt davon ab, wer mit welcher Begründung dieses Coaching verlangt.

Soooo, jetzt hätten die meisten vielleicht ohne diesen Zusatz auf trotz der Rubrik „Arbeitsamt“ auf Arbeitsrecht getippt und evtl. § 611 BGB bzw. § 106 GewO bemüht.
Auch der Unterschied zwischen SGB II und SGB III ist erheblich.
Liegt denn für die Verpflichtung zur Teilnahme ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Begründung vor ?

By the way: Du wärst nicht der Erste, der ein nicht ganz zutreffendes Selbstbild hat.

&Tschüß
Wolfgang

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Naja, es hilft ja schon mal, dass du jetzt schreibst, dass es sich um ALG II handelt - vorher konnte man das allenfalls erahnen.

Soweit ich weiß - IANAL - kannst du sinnlose Maßnahmen ablehnen (dazu gibt es mindestens ein Gerichtsurteil). Allerdings musst du NACHWEISEN, dass die Maßnahme sinnlos ist (was bei Einzelcoaching schwierig werden wird) und eventuell das ganze vor Gericht durchkämpfen, was sicher mehr Zeit und Aufwand bedeutet, als die Maßnahme mitzumachen.

Grüße
Siboniwe

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Danke für deinen Kommentar.

Mal eine doofe Frage: Du zahlst nichts für die Veranstaltung und die Teilnahme würde Dich auch nicht von Deiner beruflichen Tätigkeit abhalten (offensichtlich). Wo ist also genau das Problem? Es ist doch kaum davon auszugehen, daß Du davon blöder wirst, selbst wenn die Maßnahme (Deiner Einschätzung nach) nichts im Hinblick auf die berufliche Zukunft bringt. Wobei ich mich frage, wie man das beurteilen können will.

Hallo,

wenn du einer Anweisung deines Arbeitgebers nicht Folge leistest, kann das eine Abmahnung zur Folge haben, die in der Personalakte auftaucht,
je nach genaueren Umständen könnte es auch zu einer Entlassung führen.

Grüße
miamei

Also ich arbeite beim Arbeitsamt.
Grundsätzlich kann man dir dann keine Sperrzeit aussprechen, wenn du ohne Rechtsfolgenbelehrung zu einer Maßnahme eingeladen wurdest. Allerdings, solltest du die Maßnahme ablehnen, wirst du schlichtweg noch einmal eingeladen und dann mit Rechtsfolgenbelehrung.
Abgesehen davon, ein Coaching macht immer Sinn. Ich arbeite seit vielen Jahren bei der Agentur, trotzdem kann man da immer noch was lernen, weil sich der Stil der Bewerbungen auch immer mal ändert.