Darf man Gesetze u. U. mi§achten?

Guten Abend.

Daß man sich nicht die Schuhe zubindet, bevor man reingeschlupft ist, läuft in der Jurisprudenz unter „Rechtssystematik“.

Die von mir genannte Begründung ist vor allem deshalb nicht schwierig, weil Sie übersehen haben, daß es mir nicht um die Zeitersparnis ging. Mir ging es darum, Schmerzen zu vermeiden und den Heilerfolg zu verzögern.

Indem ich so langsram radele, daß ich keine Gefahr für auf Füßen sich fortbewegende Passanten darstelle, habe ich dem Zweck des Radfahrverbots Genüge getan. Es sei denn, das wäre nur installiert worden, weil der Bruder des Schildveranlassers eine Schusterwerkstatt betreibt oder seine Frau ein Schuhgeschäft …

Und daß Menschen, die den Regelzweck beachten und damit genau das tun, was mit der Regel beabsichtigt ist, Schmerzen leiden sollten, nur weil sich der Verordner, üblicher, rationeller Vereinfachungen bedient, müßte bei Rechtsverstößen, wie sie bei der Regulierung von schweren Verkehrsunfällen üblich sind, zu kollektiven Gefängnisstrafen mit anschließender Sicherheitsverwahrung führen, sofern man den Gleichheitsgrundsatz ernst nimmt …

(Mit Kollektivstrafe meine ich, daß alle Juristen bestraft werden müßten bei fließbandmäßig abgewickelten kriminellen Handlungen Einzelner, weil Juristen sich gegenseitig decken, damit sowas möglich wird, und weil Rechtsmittelinstanzen solche Fälle oft nur durchwinken, also gar nicht bearbeiten.)

Unser Grundgesetz ist die Grundlage für alle anderen Rechtsnormen, Gesetze, Verordnungen usw., Vereinbarungen des Volkes im weitesten Sinne.

In Deutschland müssen Richter vor ihrem Dienst noch immer einen Eid ablegen. Darin verpflichten sie sich, der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen. Das müßte eigentlich weitreichende Wirkungen auf die Anwendung unserer §§ haben.

Dummerweise nehmen Juristen Gerechtigkeit gar nicht mehr wichtig. Im BROCKHAUS RECHT taucht „Gerechtigkeit“ gar nicht mehr auf, und analysiert man alles, was banaljuristische bis anspruchsvoll rechtsphilosophisch veröffentlicht ist über die „Grundlage gemeinsamer Zufriedenheit“, kommt nichts anderes als „angemessen, fair“ heraus. Nachdem Macht sich dynamisch verändert in den unzähligen privaten, beruflichen, geschäftlichen und verwaltenden Beziehungen, sie gerade von Machtunterschieden leben, können die jeweils Mächtigeren auch so gerecht handeln, daß sie 6 Millionen Juden vergasen oder 340.000 Japaner in den Strahlentod schicken …

Auch mit dem Beachten der Wahrheit ist das so eine Sache. Welcher Jurist hat schon eine nachvollziehbare, praxistaugliche Antwort auf die Frage „WAS IST WAHRHEIT?“

Mit der „GG-Weisung“ der Unabhängigkeit (von rechtswidrigen Interessen!) und des Sichdemgesetzunterwerfens", HABEN RICHTER EIGENTLICH KEINEN ERMESSENSSPIELRAUM. Nur weiß das kaum jemand. Man kann aber sehr viel erreichen, wenn man das weiß. Freilich muß man es auch begründen und notfalls verteidigen können.

@ Andy840,

Korrelation, Reziprozität und Interpendenz von Verfassung und nachrangigen Signum Separationis spielt für jede Art von Argumentation in menschlichen Gesellschaften eine große Rolle, sofern diese Gesellschaften nicht von Tyrannen regiert werden, denen totale Willkür gefällt.

DAS UNTERDENTISCHFALLENLASSEN WICHTIGER DETAILS in der Justiererei ist ein gewaltiges Handicap. Informationsreduzierung ist eine schwierige Angelegenheit. Ganz besonders, wenn man nicht weiß, worum es geht. Zu wenig Zielorientierung und neugierige Beschäftigung mit rasch Erreichbarem ist das Übel menschlicher Unvernunft schlechthin.

Beziehungen entstehen nur durch Unterschiede. Das Maß der Abhängigkeit bestimmt den Anteil der Macht. Und Mächtige bestrafen Schwächere sehr gerne für jeden Fehler bei der Übermittlung wichtiger Informationen. Leider ist die Justiz mit Konzentration auf wenige Entscheider unser mächtigster Partner, den wir uns leisten, um anderen klar zu machen, was gerecht ist. Dummerweise können die meisten nur herumstottern, fragt man sie, was Gerechtigkeit bedeutet …

So betrachtet, steckt die Menschheit noch in den Kinderschuhen. Und daran wird sich erst was ändern, wenn man die Leute ernst und wichtig nimmt, die davon ein bissel mehr wissen …

Hallo Weisseinbisselmehr,

das Verkehrszeichen Radfahrer bitte absteigen 1012-32 ist ein Zusatzzeichen und nur i. V. mit einem anderen gültigen Verkehrsschild anzubringen, z. B. Durchfahrt verboten Nr. 250, Durchfahrt für Radfahrer verboten Nr. 254. In diesem Fall hätte man tatsächlich absteigen müssen. In Verbindung mit dem Schild Vorfahrt achten, Nr. 205, darf man fahren, muss aber die Vorfahrt achten, da es sich hier um eine sehr gefährliche Stelle handelt. In allen anderen Fällen darf es unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung - auch unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr für den Radler - also getrost ignoriert werden.

Hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße,
Paragraf-X

Danke Paragraf-X! Mir war das schon bewußt. Ist man als Radfahrer in der Juristenhochburg Tübingen unterwegs, muß man damit rechnen, jederzeit einen Juristen zu überradeln, auch wenn man nur „Nordic Biking“ macht wie der Kabarettist Christoph Sieber. (Der nordic biked mit einem Fahrradlenker vor der Brust zur „Spätschicht“ … :wink:

Mir ist das ja mal tatsächlich passiert. Als ich auf der anderen Seite des Neckar dann von einem Tübinger Regeldeppen angemault wurde, der mich 50 Meter weiter weg beobachtet hatte und herangeeilt war, um mir zu sagen, daß ich ein sehr schlechtes Beispiel sei für Kinder, wurde ich nachdenklich. Passiert ist natürlich nichts. Selbst wenn ich den Rotköpfigen überradelt hätte, wäre nichts passiert. Ich habe ja keine Kennzeichen an meinem Fahrrad. (Motorräder übrigens vorne auch nicht, womit sie noch heute nach Herzenslust rasen können wie die Verrückten, obwohl die Radaraugen heute sogar ein Schildchen in Größe einer Kinderhand scharf sehen …)

Eigentlich könnte man Polizisten verklagen, die einen nicht darauf aufmerksam machen, wenn man Herpes hat … (Vernachlässigung der Sorgfalts- und Fürsorgepflichten … - wenn die Administration schneller wäre :wink:

Für Menschen mit verknackstem Fuß gelten herrschende Gesetze grundsätzlich nicht, mit Ausnahme der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Sorry,

die Anfrage leider gerade erst gelesen. Hier hätte ich auch gar nicht helfen können.

Viele Grüße. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..