Darf man Gesetze u. U. mi§achten?

Ist es legitim, §§ zu ignorieren, wenn damit übergeordnetem Recht Geltung verschafft wird?

Darf ich beispielsweise ein BGB-Gesetz ignorieren oder sonst eine Vorschrift, wenn damit die Grundlage aller Vereinbarungen des Volkes (GG - Grundgesetz) gestärkt bzw. erfüllt wird?

Beispiel: Ich habe mir den Fuß verknackst, kann aber noch radfahren und will über den Neckar in der Juristenhochburg Tübingen. Ein Schild an einer Fußgängerbrücke sagt „ABSTEIGEN!“. Doch ist die Brücke breit genug, um zu radeln und sogar einer Frau mit Kinderwagen gefahrlos zu begegnen. Sofern man langsam fährt. Weil für mich das Laufen schmerzhaft ist und mich die Verzögerung des Heilungsprozesses daran hindern würde, die vielen Juristen in Tübingen mit meinen Weisheiten zu beglücken, radele ich ganz langsam. Ich bin der Meinung, daß ich das darf, obwohl es ordnungswidrig wäre lt. SCHILD.

Wäre das „rechtens“, oder geht es Juristen mehr um ihre Unterhaltung und Macht-Erhalt - auch auf „TEUFEL KOMM RAUS!“ …?

Hallo,

menschlich gesehen hat man sicher Verständnis für Dich und Deine momentane Behinderung.
Wenn es jemand aber darauf anlegt, Dich „hinzuhängen“, ist der mit seinem $$ im Rücken auf der besseren Seite.

Gruß
Uli

Auf dieses Thema gäbe es recht viel zu sagen…In Ihrem Beispielfall haben Sie jedoch eine Ordnungswidrigkeit begangen und könnten dafür mit einem Bußgeld bestraft werden.In Ihrem Beispielfall gabs nämlich Alternativen wie z.B. per Händy Hilfe holen falls sie verletzt waren.Gesetze können Sie nur in extremen alternativlosen Situationen brechen,wenn Sie etwa einen Angreifer schlagen um so Schaden von sich oder von einem Anderen abzuwehren (Notwehr) usw.

Ansonsten müssen alle Gesetze zwingend im Einklang mit dem GG stehen - was nicht heißt,daß das immer der Fall ist.Der Gesetzgeber sind auch nur Menschen und das moderne Rechtsysteme sind sehr kompliziert geworden.

Der Gesetzgeber versucht diese letzlich unlösbare Problematik mit s.g. „Gummiparagraphen“ zu lösen.Diese bedeuten nix anderes als daß der Richter immer Recht hat.

Also : Immer den Richter fragen und auf seine gute Laune und Zuneigung hoffen.

Hallo,
die Frage ist eher, ob das Radfahren gut für den Heilungsprozess ist.Ich, als Sprechstundenhilfe, würde nämlich sagen, dass man bei einem verknacksten Fuß die Bänder und Gelenke komplett schonen muss und damit das Radfahren, egal ob es geht oder nicht, gestrichen ist.

Oder will hier nur mal wieder jemand unbedingt zeigen, dass er gegen die Gesetze ist und Vorschriften auf Teufel komm raus schlecht machen muss?

Nein. Wozu Gesetze, wenn man sie missachten darf? Auch wenn es gewiss welche gibt, die einem Laien nicht auf den ersten Blick logisch erscheinen.

Hallo Uli, das meinen leider viele und lassen sich damit regelrecht zu „Regeldeppen“ machen. Weil sie nicht wissen, daß unser demokratisches Regelwerk einem Zweck dient. Und wer den kennt, weiß nicht nur ein bissel mehr. Er kann auch fragen, ob man Gesetze u. U. mi§achten darf und Mi§antworten kenntlich machen, sowie unbegründete an §§ aufhängen …

limenko, mir war nicht danach, hier bestätigt zu bekommen, was ist und welch mehr oder weniger sinnlose Hoffnungen ich mir machen kann, wenn ich mich mit Spekulationen anderer herumschlage, die defakto nichts wissen, um gerecht urteilen zu können.

Das war keine Antwort auf meine Frage.

Und Richter sind dem Gesetze unterworfen und müssen unabhängig sein von rechtswidrigen Interessen, sodaß sie unter dem Eidzwang, der Wahrheit und der Gerechtigkeit dienen zu müssen NULL SPIELRAUM HABEN. Richter müssen bei Kontakten mit aufgeklärten Bürgern hoffen, daß die guter Laune und ihnen zugeneigt sind … !!

Nur wissen das noch nicht genug, damit aus unserer Gesellschaft endlich was Ordentliches wird … :wink:

Sorry, aber diese Antwort könnte von Leuten kommen, die vor 20 Jahren frisch Operierte durch zu viel Pflege im Krankenhaus daran gehindert haben, rasch wieder gesund und leistungsfähig zu werden! Vorrang hat heute noch, daß Kliniken immer gut ausgelastet sind.

Wenn jemand mit einem verknacksten Fuß vorsichtig zum Arzt radelt, ist das noch immer gesünder als wenn er sich mit dem Taxi hinfahren läßt und 100 Meter laufen muß, weil das Taxi keinen Parkplatz findet und gerne noch ein bißchen mehr verdienen will …

Nochbisselwas:

Wo bitte gab ich Anlaß zur Vermutung, Gesetze könnten schlecht sein? Ich kann nichts dafür, was andere vermuten. Und daß sie was vermuten, wird seinen Grund haben …

Das Problem Rechtsfrustrierter sind nicht die §§, sondern ihre Auslegung. Zwei Juristen, drei Meinungen. Und das Duo muß heute jeder, der wichtiges entscheidet, im Handwägelchen hinter sich herziehen und wissen, welchen Rechtsgutachter er einschalten kann, damit der eine Meinungen daraus macht als Orientierung für die vielen „kleinen Volksherrscher“ …!!

Was würde wohl passieren, wenn man Behinderte, weil sie nicht mehr so fit sind bei der Bewegung ihrer Muskeln und Knochen, per Vorschriften anweisen würde, wie sie ihre Muskeln, Sehnen, Nerven und Knochen einsetzen …? Ich denke, selbst ein Gesunder würde nach zwei, drei Schritten zusammenbrechen.

Nein?

Wer spricht?

Gott oder der Teufel …?

Ich wies oben schon darauf hin, daß Gesetze einem Zweck folgen, folglich auch Juristen Entsprechendes tun müssen.

Nichts existiert in einer eogistischen Ausschließlichkeit seiner selbst willen!

Selbst wenn es nur zwei TEILCHEN gäbe im Universum, müßten die sich einigen und klarkommen miteinander. Also müßten sie eine Vereinbarung treffen, sich V-E-R-S-T-A-E-N-D-I-G-E-N.

Die Erfindung des Aufzugs führte nicht dazu, daß keine Leitern mehr hergestellt werden. Trotz Automobilen gehen wir noch oft zu Fuß oder fahren Rad.

Und wenn Gesetze ihren Zweck nicht erfüllen, ihn gar konterkarieren durch den Versuch, individuelles Verhalten zu uniformieren, sind sie wertlos, entbehrlich, nichtig. Punktum.

Wo bitte ist die Vereinbarung des Volkes, die Gesetzen absolutes Vorrecht vor allem anderen einräumt für die Steuerung menschlichen Verhaltens …?

„fiat justitita et pereat mundus“ lautet einer meiner Lieblingssprüche - der passt ganz gut dazu.

Lustiger Beispielfall: Die Polizei P verliert ihre Maschinenpistole auf Streife. Maschinenpistolen sind Kriegswaffen, diese sind in Deutschland für Privatleute verboten. Ein ehrlicher Bürger B findet die MP und bringt sie auf die Wache - B müsste streng genommen wegen einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angezeigt werden.

Noch ein Fall: Der trunksüchtige Bürger B hat seine Pappe verloren. Seiene Ehefrau E verletzt sich schwer und er beschließt sie schnell ins Krankenhaus zu fahren (mit dem Pkw). Wie ist B zu bestrafen?

Nur in Ausnahmefällen (Notwehr, Nothilfe (aber auch im BGB, z.B. das Einbehalten („Unterschlagen“) von Mietergegenständen, wenn bspw. Monatsmieten noch offen sind) erlaubt das Gesetz (durch ein anderes Gesetz) dass tatbestandsmäßiges Handeln entweder nicht rechtswidrig oder nicht schuldhaft ist.

Der fleißige Radler R kann sich nicht darauf berufen, dass ihm das Bein schmerze und er deswegen radeln müsse - obwohl aus seiner Sicht die Brücke breit genug wäre…

Das sehe ich ganz und gar nicht so wie Du. In dem Fall mit dem „Absteigen“ kommst Du mir DEINEM Grund „Fußweh“, um nicht absteigen zu müssen.
Bei einem Rauchverbot kommt dann ein andrer mit seinen Entzugserscheinungen daher, wenn er nicht rauchen kann ooder ähnlicher Krampf. Das mag sogar alles stimmen, auch das mit den Entzugserscheinungen…

ABER:wenn man jedem alles erlauben würde, weil der diesen oder jenen Grund hat, dann braucht man gar keine Regeln mehr.

Gut, manche sind echt schwachsinnig. Dann muss man bei der Stadt (in Deinem Fall) z.B. ein Gesuch einreichen, dass dieses Schild unsinnig ist.

Gruß
Uli

Es tut mir Leid,daß Du mit meiner Antwort unzufrieden bist.

Deine erste Frage war : „Ist es legitim, §§ zu ignorieren, wenn damit übergeordnetem Recht Geltung verschafft wird?“.Die Antwort auf diese Frage kann nicht einfach mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden,weil das angesprochene Thema viel zu kompliziert ist.Außerdem ist die Frage nicht eindeutig denn „übergeordnetes Recht“ kann vieles bedeuten,so gehen z.B. völkerrechtliche Vereinbarungen (z.B. EMRK usw.) den nationalen Gesetzen in aller Regel vor und lassen diese u.U. gar nicht zur Geltung kommen.In dem Falle ist es legitim und sogar zwingend erforderlich etliche nationale Gesetze regelrecht zu ignorieren.

Wenn mit „übergeordnetes Recht“ das Grundgesetz gemeint ist dann ist es einfach so,daß - normalerweise - alle untergeordenete Gesetze und Regelungen zwingend imm Einklang mit dem GG stehen MÜSSEN.In dem Sinne kannst Du BGB-Gesetze nicht ignorieren,weil sie ja alle im Einklang mit dem GG stehen.

Was Dein Beispiel mit Deiner Frage zu tun hat,verstehe ich auch nicht so recht.Jedenfalls meine ich zu wissen,daß wenn Du auf der Brücke und trozt dem Verkehrsschield nicht absteigst,eben eine Ordnungswidrigkeit begehst WEIL ich meine zu wissen,daß Du in Deinem Beispiel genügend (rechtlich unbedenkliche und legitime) Alternativen hättest (z.B. per Händy Hilfe holen).Natürlich würde Dich ein Richter in solch einem Fall höchstens ermahnen oder so was.Jedenfalls meine ich,daß Dein Beispiel unpassend ist und mit dem Thema kaum was zu tun hat.Oder umgekehrt.

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Übrigens,Deiner (wohl scherzhaften) Feststellung,daß Richter Null Spielraum haben und der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen müssen,kann ich mich nur so gern (und nicht weniger scherzhaft) anschließen. :smile:) Na dann,zum Wohl !

Dir sind die sehr unterschiedlichen Interpretationen dieses lateinischen Spruches ohne Herstellerangabe bekannt?

Wer Macht hat, kann auch „weiß“ für „schwarz“ halten. Und durchsetzen! Und darauf kommt es an …!

Sehr viele Auslegungen des von Menschen geschaffenen Instinktersatzes Recht kranken an der „Hilflosigkeit“, das Fernziel aller wahrnehmbaren Existenzen zu erkennen.

Siehst Du das so, und andere ganz anders, wäre doch eine allgemeinverbindliche Orientierung nicht schlecht, oder?

Meinungen ohne Vorschriften haben „Minussubstanz“ bei Orientierungsbemühungen im Rechtsdschungel! Bis jetzt ist hier noch keine Vereinbarung des Volkes aufgetaucht, die uns zwingen könnte, uns zu automatischen Regeldeppen zu machen.

Keine Brücke kommt mit einem Benutzerhinweisschild auf die Welt. „RADFAHRER ABSTEIGEN!“ hatte nicht den Zweck, einen Schildermacher zu beschäftigen oder Polizisten bei solchen Gelegenheiten herumlungern zu lassen. Diese ANORDNUNG sollte verhindern, daß ein möglicherweise nicht besonders richtungsstabiler Radfahrer einen entgegenkommenden Fußgänger zwingt, in den Neckar zu springen, weil der angemehmer ist als eine Lenkstange in den Eingeweiden.

Ein besoffener Fußgänger wäre ein größeres Problem für die Menschheit als ein Radfahrer, der AUSNAHMSWEISE so langsam über diese Brücke radelt, daß üblichdumme entgegenkommende Fußgänger denken: Wofür hat der überhaupt ein Fahrrad …?

Ein Denkfehler, ein weit verbreiteter, anzunehmen, ohne Vorschriften würden viele rauchen, weil sie an Entzugserscheinungen leiden, oder daß viele über Fußgängerbrücken radeln, weil sie gerade nicht laufen können und ihnen ein Handy-Hilferuf zu viel Geld und Lebenszeit kosten würde, sie in Wahrheit aber nur keine Lust haben, sich an Vorschriften zu halten!

Was rechtfertigt derartige Vermutungen, ubuser? Sind dir entsprechende Erhebungen bekannt? Mir nicht.

Gäbe es mehr sinnvolle Vorschriften und insgesamt sehr viel weniger, und wären die verständlicher, würden Juristen sich überdies wirklich an die wichtigsten Rechte halten und sie nicht willkürlich auslegen, wären viele Gesetze, Rechtsnormen, Verordnungen nicht nur da, um gebrochen zu werden …!!

Sehr wahrscheinlich halten Juristen die meisten Menschen für notorische Regelbrecher, weil sie überwiegend mit Regelbrechern beschäftigt sind, und weil sie das auch ganz gut finden. Was sollten sie sonst tun? Currywurstpappdeckel stapeln …? Wer wollte ihnen eine so verANTWORTungsvolle Aufgabe überlassen? Sobald der Öffentlichkeit bewußt wird, auf welche Weise Juristen eine der besten Rechtsordnungen der Welt machtvoll mi§brauchen, müssen sie auf den Mars ausweichen …

Das ist kein Affront gegen Juristen, weil ich mal schlechte Erfahrungen gemacht habe. Ich habe nachgewiesen, wie viel Systematik dahinter steckt und wie viel Menschliches, das nur aufgrund eines banalen Verständigungsproblems Unmenschliches produziert …

Guten Tag

Dem Grundsatz nach geht höherrangiges Recht immer vor. Ein BGB-Gesetzesartikel hat keinen eigenen Anwendungsbereich, wenn er gegen das GG verstösst; er ist nicht zu beachten.

In Ihrem Beispiel sprechen Sie aber eine andere Thematik an, nämlich die des Rechtfertigungsgrundes: man denke an den Arzt der nach einer privaten Party betrunken Auto fährt um Leben zu retten.

Dass man wegen eines verknackten Fusses mit dem Rad ein Fahrverbot auf einer Brücke missachten kann, ist m.E. schwierig zu argumentieren. V.A. weil die Brücke ja sichernicht nicht besonders lange ist (Breite eines Flusses). Die Zeitersparnis wird sich vor diesem Hintergrund als marginal erweisen, zumal Sie selber schreiben, „langsam“ radeln zu wollen.

Freundliche Grüsse

Der erwähnte Grundsatz gilt natürlich nur, wenn nicht etwas anderes geregelt ist. Ich kenne das deutsche REcht nicht. In der Schweiz ist es so, dass die Verfassung vorschreibt, dass die Bundesgesetze anzuwenden sind. Dies hat zur Folge, dass die Gesetze anzuwenden sind, auch wenn sie gegen die Verfassung verstossen. Der erwähnte Grundsatz gilt also im Verhältnis Bundesgesetz/Bundesverfassung gerade nicht. Sonst aber schon.

Das Zusammenspiel zwischen Verfassung und Gesetz kenne ich nicht, spielt aber für Ihre Fragestellung auch keine Rolle.

Freundliche Grüsse

hallo,
also wie du es ja sagst ist das BGB dem GG-gesetz übergeordnet… da du allerdings niemanden gestört hast und auch einen Grund gehabt hast auf dem Fahrrad zu bleiben würde ich mal vermuten das man dich dafür nicht hätte belangen können…
lg

Hallo fabiola 1991 und danke. Das sehe ich auch so. Das Volk läßt sich ja recht einfach zu Regeldeppen machen, weil es schon beim Auftauchen eines Paragraphen in eine Ohnmachtsstarre fällt. Auf der Seite einer Rechtshilfeorganisation stand mal folgendes:

_Unsere recht gut funktionierende Fortbewegung auf zwei Beinen ließe sich auch so kompliziert durch Anweisungen regeln, daß das korrekte Zusammenspiel von Nerven, Muskeln, Sehnen und Knochen theoretisch klappt. Doch werden Versuche, nur ein paar Schritte „nach Vorschrift“ zu laufen, schnell auf der Nase enden.

So etwa kann man sich juristisches Bemühen vorstellen, menschliches Verhalten einem Regelwerk zu unterwerfen. Dieser Versuch kann nur Lust am Leben nehmen, zumal sich die meisten auch ohne §§ recht verhalten und von der Justiz erwarten, daß sie Rechtsverletzer bestraft! Nur das verhindert neue Rechtsverletzungen._

Das triffts. Leider passiert es nicht selten, daß Leute, die sich recht verhalten haben, schmerzhaft justiert werden, und Leute, die sich unrecht verhalten haben, regelrecht belohnt werden. Deutsche Versicherer beispielsweise. Die können sich fantastische Gerichtsrabatte abholen. Sie müssen nur einfach nichts mehr bezahlen an Anspruchsberechtigte. Den Rest erledigt die Maschine …