Darf man im Notfall trotz des Fahrverbotes, Auto fahren (bei Not)?

Darf ich Leuten weiterhelfen die in Not sin und ich sie ins Krankenhaus trotz Fahrverbot fahren könnte.?

Hallo,
was ist Notfall Richtung Krankenhaus, wenn Taxi zu spaet kommt?

Eig, wegen der Frau die halt Schwanger ist und ich gegeben falls, Sie zu Not ins Krankenhaus fahren dürfte? Trotz des Fahrverbotes

Nein.

Du kannst doch auch einen Krankenwagen rufen oder ein Taxi.
beides geht schnell.

Es ist immer eine Abwägung, ob ein Richter später den Notfall als so schwerwiegend einstuft, das ein Verstoß gegen Führerscheinregeln/Fahrverbot gerechtfertigt erscheint.

Man kann natürlich Fälle konstruieren, wo man mit seiner schwangeren Frau im einsamen Wald, weit ab vom Dorf, unterwegs ist und dann natürlich handeln muss, wenn die Wehen einsetzen.
Kein Handy dabei, keine Telefonzelle in der Nähe.
Da kann eine Notfallfahrt zulässig, ja sogar zwingend erforderlich sein.

MfG
duck313

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Okey danke

man rufe einen RTW, fahren würde ich unterlassen. Selbst wenn es ein Notfall wäre, dürftest nicht mehr zurück fahren; das ist DANN kein Notfall mehr.

Entschuldigender Notstand“ - so wird der Verteidiger es nennen.

So wie die Frage gestellt wurde: ein klares NEIN

Ich würde sagen nein! Vielleicht entscheidet ein Gericht hinterher das es Notwehr war, aber im Prinzip darfst du ohne Fharerlaubnis auch nicht fahren, auch nicht im Notfall!

Hallo,

nein, auch das ist Blödsinn

Wald, weit ab vom Dorf, unterwegs ist und dann natürlich handeln muss, wenn die Wehen einsetzen.
Kein Handy dabei, keine Telefonzelle in der Nähe.
Da kann eine Notfallfahrt zulässig, ja sogar zwingend erforderlich sein.

Kein Handy ist heutzutage so unglaubwürdig wie sonst was.

  1. Auf eigene Faust ein Krankenhaus anzufahren ist ebenso fahrlässig.
    Ganz einfach aus dem Grunde, weil nur die Rettungsleitstelle 112 von den krankenhäusern über ihre Dienstbereitschaften informiert wird.

Das ist Blödsinn !

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Hallo,

wirklich ???

Dann geh mal mit offenen Augen durch das Leben :smile:

Alle die Jünger sind als 40 Jahre ,siehst du mit mindestens 1 Smartphone der neuesten Generation in Fußgängerzone,Kaufhaus, ÖPNV oder privatem Wagen.

Laut Providerangaben bestehen in Deutschland über 113 MIllionen Mobilfunkanschlüsse.
(siehe http://de.statista.com/statistik/daten/studie/3907/umfrage/mobilfunkanschluesse-in-deutschland/)

Also rein rechnerisch fallen somit 1,4 Mobilfunk-Anschlüsse auf jeden Bundesbürger.

Wenn man dabei berücksichtigt, das in dieser Statistik die ganzen Handys der
Migranten gar nicht errfasst sind (weil sie ihre heimatlichen Telekommunikationsprovider
nutzen), sind somit mindesten 3 Anschlüsse je Bundesbürger vorhanden.

Nein. Fahrverbot ist Fahrverbot.

Anders sieht es aus wenn man keinen Führerschein hat, da kann nach Ermessenssache der Polizei wenn sie Dich erwischt und begründeter Notlage (Notarztzentrale verweist auf Überlastung, anderer Krankenwagen von weiter her braucht ??? Minuten) kann die Staatsanwaltschaft von einem ermittlungsverfahren absehen.

Fahrverbot und „kein Führerschein“ sind zwei paar Unterschiede. Auch das fahren eines Mofa’s ist bei einem Fahrverbot NICHT erlaubt, dafür aber bei einem entzogenen Führerschein.

MfG

Quelle: Schurig/Glowalla „Kommentar zur STVO“ in Buchform überall erhältlich.

Krankenwagen rufen, der hat Sonderrechte in der StVO

Nein. Definitiv nicht.

Das Argument entbehrt der Logik.
Wer sich in diese Situation begeben hat, hat das Auto benutzt um dorthin zu kommen und das war unzulaessig.

In jedem Fall RTW anfordern, sonst Straftat ohne wenn und aber