Hallo!
Gegenfrage: Ist es jedermann gestattet, in Deinem Garten herumliegende Sachen mitzunehmen?
Die gleiche Antwort gilt auch für den Wald. Es gibt einen Eigentümer, z. B. ein Privatmensch, ein Landwirt, eine Kommune, vielleicht das Land oder der Bund. Entsprechend unterschiedlich sind die Zuständigkeiten und die örtlichen Gepflogenheiten. So gibt es Gemeinden, in denen Gemeindemitglieder Totholz sammeln dürfen. Anderweitig ist ein Forstamt zuständig und verkauft Flächenlose. Dabei dürfen vom Förster gekennzeichnete Bäume gefällt und mitgenommen werden. Es gibt aber auch Waldgebiete, wo nichts gefällt und Windbruch nur beseitigt wird, soweit Verkehrswege betroffen sind. In solchen Gebieten lässt man auch Totholz bewusst liegen und räumt den Wald gegen den Ordnungssinn von Schrebergärtnern nicht aus.
Du hast vermutlich noch nie versucht, vom Sturm abgerissene größere Äste anzuheben. Mit mal eben Mitnehmen spielt sich dabei nichts ab. Du müsstest mit schwerem Gerät anrücken, um etwas zu bewegen. So etwas kann vom Eigentümer oder Forstamt auf vorgeschriebenen Wegen gestattet werden, aber man sollte sich nicht erwischen lassen, ohne Genehmigung in anderer Leute Wald mit dem Traktor anzurücken.
Gruß
Wolfgang