Darf man in der Steuererklärung die Fahrtkosten generell mit 30 Cent absetzen - auch mit Jobticket?

Hallo,

ich habe gelesen, dass die 30 Cent Pauschale inzwischen für alle Fahrarten gilt (PKW, Bahn, Fahrrad). Und dass man sich aussuchen dürfe (bis 4.500 Euro), ob man pauschal abrechnet oder nach Beleg abrechnet, was für einen halt sinnvoller wäre. Gilt dies auch, wenn man für ein Jobticket jährlich nur ca. 70 Euro vom Lohn abgezogen bekommt, es im Lohnsteuerausdruck mit ca. 1.000 Euro pauschal besteuert aufgeführt wird? Ich würde bei einer pauschalen Berechnung dann ja DEUTLICH mehr als 70 Euro im Jahr absetzen?!

Jobticket: Seit Anfang 2019 kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei Fahrkarten oder Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr gewähren. Dies gilt, wenn der Beschäftigte das Jobticket oder den Zuschuss zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt bekommt. Der Arbeitnehmer darf das Jobticket nicht nur für die Pendelstrecken zur Arbeit, sondern auch privat nutzen.

Allerdings muss der Arbeitnehmer in der Steuererklärung diese Vergünstigung angeben. Das Finanzamt kürzt dementsprechend die Entfernungspauschale.

(Zitat aus Finanztest)

vermute mal die Frage zieht auf die aktuelle Streuerklärung des Jahres 2018 ab.

@GutenTach82 um welches jahr geht es dir?

Es geht um 2018, wo es noch pauschal besteuert mit diesen ca. 1000 Euro ist.

dann sollte dies zum Zuge kommen
https://forum.elster.de/anwenderforum/showthread.php?43177-Angabe-Jobticket-und-Entfernungspauschale&s=c4fac593db23712ecdc07b2568c373c0&p=200512&viewfull=1#post200512