Hallo,
ich habe gelesen, dass die 30 Cent Pauschale inzwischen für alle Fahrarten gilt (PKW, Bahn, Fahrrad). Und dass man sich aussuchen dürfe (bis 4.500 Euro), ob man pauschal abrechnet oder nach Beleg abrechnet, was für einen halt sinnvoller wäre. Gilt dies auch, wenn man für ein Jobticket jährlich nur ca. 70 Euro vom Lohn abgezogen bekommt, es im Lohnsteuerausdruck mit ca. 1.000 Euro pauschal besteuert aufgeführt wird? Ich würde bei einer pauschalen Berechnung dann ja DEUTLICH mehr als 70 Euro im Jahr absetzen?!