Hallo Zusammen,
man stelle sich eine Rechtskurve (ca. 90°, innerorts) vor, bei der sich etwa im Scheitelpunkt eine T-Kreuzung befindet (Friedrichsstraße, Imhäusertal und Hauptstraße):
Von Norden kommend, steht ein Linksabbieger auf der Friedrichsstraße und möchte ins Imhäusertal. Der Gegenverkehr lässt das nicht zu. Jemand, ebenfalls von Norden kommend, möchte geradeaus auf der Hauptstraße weiterfahren. Da die Straße zu schmal ist (wartender Linksabbieger), fährt er über den Bürgersteig vor dem Restaurant „Pagode“. Das kostet normalerweise zwischen 10 und 20 Euro Bußgeld (20 Euro bei Gefährdung (!!!) von Fußgängern, viel zu billig!).
Dieser Bürgersteig hat aber im ganzen Kurvenbereich auf der Innenseite der Kurve einen abgesenkten Bordstein. Darf man oder darf man nicht? …natürlich ohne Fußgänger zu belästigen.
Gruß Oberberger