Darf man mit dem Auto über einen Bürgersteig mit abgesenkten Bordstein fahren (keine Einfahrt)?

Hallo Zusammen,

man stelle sich eine Rechtskurve (ca. 90°, innerorts) vor, bei der sich etwa im Scheitelpunkt eine T-Kreuzung befindet (Friedrichsstraße, Imhäusertal und Hauptstraße):

Alsdorf

Von Norden kommend, steht ein Linksabbieger auf der Friedrichsstraße und möchte ins Imhäusertal. Der Gegenverkehr lässt das nicht zu. Jemand, ebenfalls von Norden kommend, möchte geradeaus auf der Hauptstraße weiterfahren. Da die Straße zu schmal ist (wartender Linksabbieger), fährt er über den Bürgersteig vor dem Restaurant „Pagode“. Das kostet normalerweise zwischen 10 und 20 Euro Bußgeld (20 Euro bei Gefährdung (!!!) von Fußgängern, viel zu billig!).

Dieser Bürgersteig hat aber im ganzen Kurvenbereich auf der Innenseite der Kurve einen abgesenkten Bordstein. Darf man oder darf man nicht? …natürlich ohne Fußgänger zu belästigen.

Gruß Oberberger

Hi,

darf man nicht, Fußweg ist Fußweg.

die Franzi

Da schliesse ich mich zu 100% an, würde es aber bei Gefahrlosigkeit ggf. auch machen. Es ergibt sich bereits aus dem ersten Halbsatz des § 2 STVO. Und Sonderrechte gem. § 35 kommen hier wohl nicht in Frage.

Gruß
vdmaster

Nachtrag http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-strassenbenutzung/

Im Fußgängerbereich bei nichtzugelassenem Fahrzeugverkehr Fußgänger gefährdet macht derzeit
70 Ocken + 1 Punktum.

Mein Link sagt:

Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren (ohne Gefährdung) = 10 €
Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren (mit Behinderung) = 15 €
Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren (mit Gefährdung) = 20 €

>> Mein Link <<

Was ist falsch? >> Du meinst eine Fußgängerzone!

Gruß Oberberger

PS: Mein Link ist derselbe wie Deiner!

1 Like

Hallo,

wir sind wohl beide gleich links.

Aber Du hast recht. Ich hatte einfach nicht weitergelesen und Fußgängerbereich falsch „übersetzt“. :pensive:

Gruß
vdmaster

Nicht traurig sein! - Kann doch mal passieren…

Hallo,

es kommt nur auf die klare Kennzeichnung des Fahrbandrandes an. Auch eine durchgezogene weiße Linie würde da reichen.
Der Bordstein kann zB auch aus Gründen der Barrierefreiheit abgesenkt worden sein. Das haben wir seit 2014 durchgehend in unserer relativ engen Strasse und die Autofahrer (einschl. Schwerlastverkehr) nehmen so den Fußgängerbereich gerne als Ausweichgelegenheit an.

&Tschüß
Wolfgang

Huhu,

da gibt’s keine Markierung. Mein Gefühl sagt mir aber trotzdem, dass man da nicht lang darf…

Gruß Oberberger

Ich überlege gerade, ob es nicht sinnvoller wäre, anstatt abends Fernsehen zu gucken, lieber Fußgänger über Gehwege zu jagen…

Für läppische 20 Euronen ist das ein Spitzen-Entertainment, oder?

Warum zum Teufel kostet das nur 20 Euro? …komisch oder?

Gruß Oberberger

[/ironie off]

Hallo,

ist der Bordstein nicht völlig abgesenkt oder ist die vollständig abgesenkte Bordsteinmarkierung baulich deutlich erkennbar, ist dies mW grundsätzlich als Markierung ausreichend.

&Tschüß
Wolfgang