Hallo Charlie12345,
vielen Dank für deine Anfrage.
Jede gewerbliche Tätigkeit muss bei der Kommune angemeldet und eingetragen werden. Bestehen besondere Vorschriften für eine bestimmte Tätigkeit, so kann es sein, dass man die Tätigkeit beantragen muss, die die Stadt/Kommune dann genehmigen muss. Rechtsgrundlage ist hier die Gewerbeordnung (GewO). Hier speziell der §14 GewO, davon setze ich mal einen Link rein:
http://www.gesetze-im-internet.de//gewo/__14.html
Ich glaube (bin mir hier nicht sicher), dass ein Friseurmeister, der einen Friseurbetrieb inne hat, selbst dann zum Amt muss, wenn er einen Onlineshop aufmachen will, indem er Artikel und Werkzeuge für das Friseurhandwerk verkaufen will, da der Handel nicht mit dem Ausüben des Handwerks abgegolten ist.
Diese Antwort ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern stellt meine Meinung dar. Verbindliche Rechtsberatungen können nur Rechtsanwälte erteilen.
Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.
Bis denne
gitarrejoern