Hallo,
wenn ich im öffentl. Dienst auf dem Anrufbeantworter meines Diensttelefons eine Sprachnachricht eines Kollegen vorfinde: Darf ich diese, z. B. als Beleg für dessen Mobbing, dienstlich an höhere Dienststellen zur Bewertung, ob der Text diskriminierend ist, als Audio weiterleiten?
Auch an die Mitarbeitervertretung, auch an die offiz. Mobbingberater der Behörde?
Wenigstens hat der Anrufer der Aufzeichnung durch sein freiwilliges Aufsprechen auf dem AB zugestimmt. Da sollte doch § 201 StGB nicht greifen oder doch?
Oder gäbe es juristisch ein anderes Problem?
Paragraph 201 Strafgesetzbuch:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
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- das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
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- eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.