Darf man nur schlechte Noten zählen lassen?

Hallo,
ich bin momentan in der 10 Klasse am Gymnasium. Obwohl bei uns schon offiziel Notenschluss ist, möchte eine Lehrerin jetzt aber doch noch einen Test schreiben und hat das am letzten Mittwoch angekündigt. Allerdings wird sie nur die schlechten noten (Also 5er und 6er) zählen lassen, damit wir uns beim lernen mehr anstrengen. Darf ein Lehrer soetwas überhaupt? Man hat bei solch einem test ja nur die Möglichkeit sich zu verschlechtern, nicht aber sich zu verbessern.

Freue mich auf jede antwort,
Elcoo

Moin,

ob sie das darf, das weiß ich nicht. Aber wenn sie das tut, dann finde ich so etwas ungeheuerlich.

Gibt es überhaupt einen „offiziellen Notenschluss“? Für mein Gefühl zählen die Leistungen bis zur letzten Stunde vor der Zeugniskonferenz. Andernfalls bräuchten die Schüler ja zwischen diesem ominösen Notenschluss und der Konferenz gar nicht mehr in der Schule zu erscheinen.

Pit

Hi,

ich denke, die Lehrerin darf das nicht, auch wenn ich jetzt keinen Paragraphen wüßte, aber es widerspricht der GErechtigkeit - außerdem ist eine erbrachte leistung eine erbrachte Leistung.

Das mit dem Notenschluss: es gibt ihn, und natürlich zählen Leistungen bis unmittelbar vor der Notenkonferenz. Das passt zusammen.
Noten werden ja nicht automatisch, am Fließband produziert, oder entstehen „plötzlich“ und gehen verloren, weil der Notenschluss schon vorbei ist. Der Lehrer entscheidet, dass zB eine Ex oder eine Schulaufgabe geschrieben wird, oder dass der eine oder andere Schüler ausgefragt wird. Es ist vorgeschrieben, wie viele mündliche und schriftliche Leistungen pro Halbjahr mindestens zu erbringen sind, und die müssen bis Notenschluss da sein. An diesem Termin wird überprüft, ob jeder Fachlehrer in jeder Klassen die Noten für den SChüler eingetragen hat, damit man sicherstellen kann, dass zur Notenkonferenz alles vollständig ist (wenn nicht, kann der Schüler an der Notenkonferenz in dem Fach nicht bewertet werden und bekommt im schlimmsten Fall kein Zeugnis). Ziwschen Notenschluss und Notenkonferenz rennt man also im wesentlichen als Klassenleiter hin und her und rennnt einzelnoten nach :smile: Den einen oder anderen Schüler hat man schon noch, der ganz kurz vor Notenschluss noch eine Note braucht (= sein minimum nicht voll hat), aber in der Regel ist man am Notenschluss fertig. In der REgel ist es auch so, dass bereits am Tag des Notenschlusses begonnen wird, die Noten ins Zeugnisprogramm zu übernehmen… was meinst du, wie lang das dauert bei (in unserem Fall) 1200 Schülern?
Wenn man einen Schüler hat, der knapp auf der Grenze zwischen zwei Noten steht, sieht man zu, dass der eine Note mehr bekommt als die Mindestanforderung (da macht man eine mündliche, also Ausfragen), und dann ist es sicher. Bei den anderen ist es wurscht - es ist ja egal, ob man die Note 3 nun mit 2,78 oder 2,79 bekommt.

Die Franzi

Moin Franzi,

das Verfahren kenne ich, schließlich war ich selbst Lehrer. Und hin und wieder kam es vor, dass auf einer Zeugniskonferenz ein Kollege die Änderung einer Note aus der Liste beantragte.
Da hatte etwa ein Schüler zwischen Eintragung auf der Liste und Konferenz noch einmal den Axxxx hochgekriegt, ein tolles Referat gehalten und sich so von einer guten 4 auf eine knappe 3 gerettet.
Solche Fälle waren allerdings schon selten.

was meinst du, wie lang das
dauert bei (in unserem Fall) 1200 Schülern?

Wir hatten etwa 1000 - ich weiß es also. Bei uns kam hinzu, dass es in den Klassen 5 + 6 keine Noten gab, sondern ausführliche Bemerkungen; in 7 + 8 Noten und kürzere Bemerkungen.

Erst in meinen letzten Jahren gab es ein entsprechendes PC-Programm für das Eintragen der Bemerkungen, vorher wurde alles von Hand geschrieben. Wenn sich dann ein Kollege verschrieben hatte und es waren schon andere Eintragungen da, musste er diese auf ein neues Formular abschreiben; Korrekturen mit TippEx, Streichungen etc waren nämlich nicht erlaubt.

Ich hab’s hinter mir :wink:
Pit

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Paragraph für Mietzekatze und alle anderen :smile:
Liebe Mietzekatze

da ich weiß, dass du bei Schulrecht …

ich denke, die Lehrerin darf das nicht, auch wenn ich jetzt
keinen Paragraphen wüßte,

… immer ein wenig schwächelst und §§ nicht dein Ding sind :wink:
biete ich dir hier einen …

aber es widerspricht der
GErechtigkeit - außerdem ist eine erbrachte leistung eine
erbrachte Leistung.

§ der exakt deine Begründung anführt.

Zugegeben, wir wissen nicht genau, in welchem Bundesland sich der Poster befindet, aber dem späten Notenschluss nach zu urteilen, könnte es Bayern sein :wink:

Hier gibt es das sog. BayEUG. In dess
Art. 52 Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse

heißt es in Abs. 3:
(3) 1 Unter Berücksichtigung der einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen werden Zeugnisse erteilt. 2 Hierbei werden die gesamten Leistungen einer Schülerin bzw. eines Schülers unter Wahrung der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft bewertet.
http://by.juris.de/by/EUG_BY_2000_Art52.htm

Wichtig also:

  1. die gesamten Leistungen und
  2. Wahrung der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler

Aus rechtlicher bayerischer Sicht (vom moralischen Standpunkt ganz zu Schweigen) ist das genannte Vorgehen nicht haltbar.

Wenn man einen Schüler hat, der knapp auf der Grenze zwischen
zwei Noten steht, sieht man zu, dass der eine Note mehr
bekommt als die Mindestanforderung (da macht man eine
mündliche, also Ausfragen), und dann ist es sicher. Bei den
anderen ist es wurscht - es ist ja egal, ob man die Note 3 nun
mit 2,78 oder 2,79 bekommt.

Seh ich auch so. Steht jemand exakt auf X,5 kann man noch eine zusätzliche Note erheben, um das ganze klar zu machen.

Natürlich ist es so, dass die Motivation spürbar nachlässt, sobald die Notenkonferenz war, aber das kann man nicht ändern. Damit müsen Schüler und Lehrer leben :wink:

Gruß
Wawi

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Hi,

Elcoo!

Obwohl bei uns
schon offiziel Notenschluss ist, möchte eine Lehrerin jetzt
aber doch noch einen Test schreiben

M. E. kann sie das nicht. Wenn Schluss ist, ist Schluss. Dagegen wird zwar, wie einige Antworten zeigen, immer wieder, und auch „der Not gehorchend, nicht dem eignen Triebe“, verstoßen, aber, wie ich meine, nicht zu rechtfertigen. Sicher gibt es dazu bereits Urteile, ich kenne sie nicht.
(Schon in meiner eigenen Schulzeit wurde gedroht „Ich kann das Zeugnis jederzeit zerreißen und für ein neues sorgen“, gemacht wurde das aber nie. Es geht nicht.)

Allerdings wird sie nur die schlechten
noten (Also 5er und 6er) zählen lassen, damit wir uns beim
lernen mehr anstrengen.

Das ist schlichtweg Unfug. Wenn sie meint, sie dürfe das NACH Notenschluss, warum eigentlich nicht auch VORHER? Und warum nicht auch manchmal nur die Einser und Zweier? Oder die in der Mitte? Eine (pseudo-)pädagogische Begründung kann man sich für jeden Schwachsinn einfallen lassen.
Was geht: In der Notenkonferenz kann vorgebracht werden, dass sich ein Schüler bis zur letzten Stunde angestrengt und gute Leistungen erbracht hat und dass das, bitte schön, beim Stand von x,5 doch für ihn spreche und im Falle von drohendem Ungenügend oder Mangelhaft für ein Fortkommen im nächsten Schuljahr. Oder eben das Gegenteil.
Denn der Fachlehrer schlägt (bayerische Schulordnung) die Note nur vor, die Konferenz beschließt sie, wenn nötig nach Diskussion, und gegebenenfalls unter Abweichung von Votum des Fachlehrers.
Schönen Gruß!
Hannes

Guten Abend,

M. E. kann sie das nicht. Wenn Schluss ist, ist Schluss.
Dagegen wird zwar, wie einige Antworten zeigen, immer wieder,
und auch „der Not gehorchend, nicht dem eignen Triebe“,
verstoßen, aber, wie ich meine, nicht zu rechtfertigen.

Das stimmt so nicht in der von dir beschriebenen Absolutheit.
Der Motenschluss ist ein schulinterner Termin, den man in keiner Schulordnung (zum. in BY) finden wird.
Der Notenschluss ist aber für die Klassenleitungen nötig, um einen kompletten Überblick zu bekommen, sich über die Schüler und deren gesammelte Leistungen Gedanken zu machen und sich (evtl mit entsprechenden Anträgen) auf die Konferenz vorzubereiten.

Dennoch ist es aber nach Notenschluss rechtlich noch möglich Noten zu erheben.

Der „verbindlichere“ Termin ist die Notenkonferenz. Wie du richtig schreibst werden die Zeugnisnoten durch die Konferenz auf Grundlage der vorliegenden Einzelnoten beschlossen.

Ist die Konferenz beendet, kann eine Note nicht mehr geändert werden, es sei denn es wird eine erneute (außerordentliche) Notenkonferenz einberufen.

Allerdings wird sie nur die schlechten
noten (Also 5er und 6er) zählen lassen, damit wir uns beim
lernen mehr anstrengen.

Das ist schlichtweg Unfug.

Sehe ich auch so.

Wenn sie meint, sie dürfe das NACH
Notenschluss, warum eigentlich nicht auch VORHER? Und warum
nicht auch manchmal nur die Einser und Zweier? Oder die in der
Mitte? Eine (pseudo-)pädagogische Begründung kann man sich für
jeden Schwachsinn einfallen lassen.
Was geht: In der Notenkonferenz kann vorgebracht werden, dass
sich ein Schüler bis zur letzten Stunde angestrengt und gute
Leistungen erbracht hat und dass das, bitte schön, beim Stand
von x,5 doch für ihn spreche und im Falle von drohendem
Ungenügend oder Mangelhaft für ein Fortkommen im nächsten
Schuljahr. Oder eben das Gegenteil.

Nicht immer, das hängt (selbst innerhalb eines Bundeslandes) von der jeweiligen Schulordnung ab.

Gruß
Wawiu

Hi,

zum Notenschluss ein Beispiel: Gestern war Notenschluss für unsere 11. Klassen und den Abendkurs. 15.00 Uhr. Habsch verschwitzt (im wahrsten Sinne des Wortes - war beim Sport *gg*). Werde die Noten dann heute eintragen, bevor ich den Abendkurs unterrichte. Ich vermute nicht, dass das zu meinem vorzeitigen Abeben führen wird, meine Gesundheit wird es vermutlich auch nicht beeinträchtigen. Ich werde Bericht erstatten, falls es etwas außergewöhnliches gibt :wink:

Die Franzi