Paragraph für Mietzekatze und alle anderen
Liebe Mietzekatze
da ich weiß, dass du bei Schulrecht …
ich denke, die Lehrerin darf das nicht, auch wenn ich jetzt
keinen Paragraphen wüßte,
… immer ein wenig schwächelst und §§ nicht dein Ding sind
biete ich dir hier einen …
aber es widerspricht der
GErechtigkeit - außerdem ist eine erbrachte leistung eine
erbrachte Leistung.
§ der exakt deine Begründung anführt.
Zugegeben, wir wissen nicht genau, in welchem Bundesland sich der Poster befindet, aber dem späten Notenschluss nach zu urteilen, könnte es Bayern sein
Hier gibt es das sog. BayEUG. In dess
Art. 52 Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse
heißt es in Abs. 3:
(3) 1 Unter Berücksichtigung der einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen werden Zeugnisse erteilt. 2 Hierbei werden die gesamten Leistungen einer Schülerin bzw. eines Schülers unter Wahrung der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft bewertet.
http://by.juris.de/by/EUG_BY_2000_Art52.htm
Wichtig also:
- die gesamten Leistungen und
- Wahrung der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler
Aus rechtlicher bayerischer Sicht (vom moralischen Standpunkt ganz zu Schweigen) ist das genannte Vorgehen nicht haltbar.
Wenn man einen Schüler hat, der knapp auf der Grenze zwischen
zwei Noten steht, sieht man zu, dass der eine Note mehr
bekommt als die Mindestanforderung (da macht man eine
mündliche, also Ausfragen), und dann ist es sicher. Bei den
anderen ist es wurscht - es ist ja egal, ob man die Note 3 nun
mit 2,78 oder 2,79 bekommt.
Seh ich auch so. Steht jemand exakt auf X,5 kann man noch eine zusätzliche Note erheben, um das ganze klar zu machen.
Natürlich ist es so, dass die Motivation spürbar nachlässt, sobald die Notenkonferenz war, aber das kann man nicht ändern. Damit müsen Schüler und Lehrer leben
Gruß
Wawi